Saturday, 19. september 2009 6 19 /09 /Sept. /2009 15:03

 

Historie der Anfänge von 2003-2009

TEIL 1
 

16.12.2003
In den letzten Jahren meldeten sich in unregelmäßigen Abständen Betroffene beim Landesjugendamt und baten um Informationen über ihre früheren Heimaufenthalte im Rahmen der Fürsorgeziehung bzw. der freiwilligen Erziehungshilfe. Die erbetenen Angaben (Zeitraum, Dauer, Ort, Ursache, Familienverhältnisse ) über ihren früheren Heimaufenthalt wurden - soweit die Akten nicht mit Ablauf von 30 Jahren nach Beendigung der Hilfe vernichtet worden war - in der Regel schriftlich bzw. im persönlichen Gespräch vermittelt. Bei länger als 30 Jahren zurückliegenden Hilfen erfolgte in Einzelfällen eine Akteneinsicht über das Westfälische Archivamt, bei dem aus jedem Jahrgang zahlreiche Einzelfallakten, die zum Teil bis in die 30er-Jahre zurückreichen, erhalten geblieben sind. Die Praxis der 30-jährigen Aufbewahrungsfrist folgte - ohne gesetzlich geregelt zu sein - aus den bestehenden Verjährungsfristen für gegenseitige Ansprüche in Analogie zur Aufbewahrung im Gesundheitswesen. Mit der sukzessiven Versendung der Rentenmitteilungen durch die BFA nahmen auch die Anfragen an das Landesjugendamt zu. Neben den bloßen Unterbringungszeiten rückte dabei immer mehr die Frage in den Vordergrund, wie Arbeitsleistungen der Untergebrachten innerhalb von Einrichtungen bzw. für Fremdfirmen rentenversicherungsrechtlich zu bewerten sind. Um hierfür im schutzwürdigen Interesse der Betroffenen eine mögliche Informationsquelle weiter vorhalten zu können, ist die Aktenvernichtung ab dem Jahre 1972 als Beendigungsdatum der Hilfe bis auf Weiteres ausgesetzt worden. Die Frage eventueller sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse wird im Einzelfall aufgegriffen werden müssen. In den bis heute nachgefragten Einzelfällen ist eine abschließende Bewertung dieser Frage ohne Hinzuziehung von eventuell beim Einrichtungsträger noch vorhandenen Akten nicht zu beantworten.

Ganz aktuell häufen sich Anfragen von Betroffenen, die um Unterstützung bei der Aufarbeitung möglicher Misshandlungen in Fürsorgeeinrichtungen bitten. Mit zunehmendem Echo in den Medien beklagen ehemalige Fürsorgezöglinge aus den 60er- und 70er-Jahren, sie seien in kirchlichen Einrichtungen körperlich schwer misshandelt oder auch sexuell missbraucht worden. Einrichtungen und zum Teil auch Namen von Täterinnen und Tätern werden dabei dem Landesjugendamt gegenüber konkret benannt. Ausgangspunkt derartige Initiativen war ein umfangreicher Artikel unter dem Titel „Unbarmherzige Schwestern“ (der Spiegel, 21/2003 [vom 19. Mai 2003], Seite 70) der aus den Biografien einzelner Betroffener berichtete. Auch der WDR hat unter dem Titel „Fromme Prügel“ eine entsprechende Reportage über ein betroffenes Geschwisterpaar gedreht.

Durch diese Berichterstattung in den Medien sowie durch entsprechende Foren im Internet nimmt die Anzahl von Betroffenen, die sich über derartige Zustände beklagen, zurzeit zu. Am 21.11.2003 haben sich in Paderborn Betroffene zu einer „Interessengemeinschaft der ehemaligen Heimkinder Deutschland“ zusammengeschlossen. Gegenüber Vertretern des Landesjugendamtes sind anlässlich dieses Treffens die Vorwürfe unmittelbar von den Betroffenen detailliert vorgetragen worden.



Das Landesjugendamt hat seine Unterstützung bei der erforderlichen Aufarbeitung im Rahmen seiner Möglichkeiten zugesagt. Neben der Klärung o.a. rentenversicherungsrechtlicher Fragen im Einzelfall waren bereits die Möglichkeiten von Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. eventueller inzwischen allerdings verjährter zivilrechtlicher bzw. strafrechtlicher Prüfungen Gegenstand der Einzelanfragen.

Hauptaugenmerk des Landesjugendamtes erliegt bei seinem Angebot der Unterstützung an die Betroffenen zur Aufarbeitung bei einer angemessenen Berücksichtigung der betroffenen Einzelschicksale.
@Juni 2003 wurde ein Aktenvernichtungsstop beim LWL in Münster von Matthias Lehmkuhl in Auftrag gegeben.

Dieser Brief ging an damalige Ministerien und Abgeordneten

10.10.2003
von Gisela Nurthen und Marion Z

DAS SCHWEIGEN DER (UNSCHULDS)LÄMMER : KIRCHE UND STAAT
– betreffs Institutioneller Kindesmisshandlung in meistens kirchlichen Heimen in Deutschland

Es ist schon erstaunlich und macht einen nachdenklich, wenn man erwägt, dass bis heute eines der größten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte- und Sozialpolitik einfach unter dem Deckel des Schweigens verschwindet. Aber unter dem Deckel brodelt es, denn was bekanntlich lange vor sich hin kocht, läuft irgendwann mal über den Rand. Und seit einiger Zeit schon ist das jetzt der Fall.

Damit sind aber scheinbar unsere führenden Politiker aller Parteien völlig überfordert. Ebenfalls die "Hoheiten" der beiden deutschen Amtskirchen. Denn sie alle sind verantwortlich für die Kinder und Jugendlichen der Nachkriegsjahre, die in den von ihnen geleiteten 'Heimen' unfassbaren Leiden ausgesetzt waren: Zwangsarbeit, Demütigungen, Folterungen, Misshandlungen und Missbrauch.

Die Opfer dieser Leidenszeit sind jetzt aber motiviert darüber zu berichten, ein öffentliches Unrechtsbewusstsein zu fordern und ihre Rechte geltend zu machen. In Kinder- und sogenannten "Fürsorge"-Heimen wurden die Hilfsbedürftigen und ihre Menschenrechte mit Füßen getreten, gemäß der Leitschnur der Nationalsozialisten, und weitergehend so nach 1945; und auch nach 1949 wurde es massenhaft fortgesetzt, noch bevor die Tinte beim Unterschreiben des Grundgesetzes trocken war. Kinder wurden halbtot geprügelt, in Isolierhaft gesteckt und fast bis zum Verhungern liegengelassen.

Was jahrelang verdrängt und verschwiegen wurde, zu schwersten Traumatisierungen führte, hat jetzt eine Sprache bekommen. Einige mutige Medienvertreter bringen an’s Tageslicht, wovon jahrzehntelang niemand etwas wissen wollte. Die Medienpräsenz einiger ehemaliger Opfer motivieren weitere der Geschädigten aus ihrer Isolation und aus ihrem autistisch geführtem Leben herauszubrechen, um ihrem Dasein einen neuen Sinn zu geben: dem Sinn der Aufklärung jetzt nachzugehen und ihn leidenschaftlich und mit Entschlossenheit zu verfolgen.

Warum tut sich Deutschland damit schon wieder so schwer? Warum wird wieder verleugnet? Oder ist es wirklich so, dass uns erst wieder das Ausland auf die Sprünge helfen muss, diese dunkelsten Jahre der Kindheitsverbrechen an unseren deutschen Mitbürgerinnen verständlich zu machen? Lokale und überregionale Print-Medien, TV und Hörfunk haben jetzt angefangen ab und zu mal darüber zu berichten; allerdings schweigt die Gesellschaft als Ganze, schweigen die Kirchenvertreter und Politiker, noch immer. Unwillkürlich (was die beiden deutschen Amtskirchen und die Politiker betrifft) denkt man dann aber auch sofort an die drei sitzenden Affen: Der erste will nichts hören, der zweite will nichts sehen, und der dritte will nichts sagen. Oder ist es der bekannte Wind, der uns schon nach 1945 umwehte? Man wusste nichts, aber man wusste doch nicht so recht ob man was wusste?

Hatten ehemalige Bedienstete in diesen 'Heimen' Angst um ihre beruflichen Zukunftschancen, oder waren sie schon infiziert vom "Erreger" der Brutalität? Warum schwiegen Ärzte, Studenten, Lehrer, junge Novizen und Priester der Orden, Diakonissen und Diakone des Evangeliums, die angeblich ihr Leben der Nächstenliebe geweiht hatten? Alle sahen die Wunden, die Eiterbeulen, die Striemen, die geschwollenen Gesichter verursacht durch Schläge – sie blickten doch täglich in die blutunterlaufenen Kinderaugen! Ist es nicht beschämend, in Deutschland mit einer fast 60 Jahre langen Lücke in der Heim-Pädagogik aufweisen zu müssen? Ja, wir haben alles gelesen, haben turmweise Bücher aus pädagogischen Fachhochschulen nach Hause geschleppt, um irgendetwas zu finden, was wir selbst erlebt hatten. Es ist verdammt hart zu finden. Alles bleibt tabuisiert, verschwiegen und versteckt, bis heute.

Geht es aber um Missstände im Ausland, wird eiligst das Mäntelchen des politischen Gutmenschen übergestreift um sich dementsprechend zu profilieren. Auch die Medien werden nicht müde, über Kinder-Zwangsarbeit, Kinderfolterungen oder über Käfig-Haltung von Kindern in irgendwelchen anderen Ländern zu berichten. Da braucht ihr gar nicht so weit schauen, wir sind hier, wir leben noch, wir haben die deutsche Version von 1945-1985, über zwei Generationen hinweg am eigenen Körper erlebt! Während in Kinos "Grün ist die Heide" lief, waren Hunderttausende von Kindern und Jugendlichen wehrlos einem Terror-Regime ausgesetzt, hinter Stacheldraht oder hohen Mauern, oder in Abgelegenheit in Teufelsmooren wie zum Beispiel im Betheleigenen Freistätter Wietingsmoor im Hannoverschen, wo dieses Terror-Regime mindestens für insgesamt 86 Jahre von Bethel getrieben wurde.

Versuche von einigen "ehemaligen Heimkinder" durch Internet-Foren mit Politikern oder Kirchenverbänden die Sache aufzuarbeiten, scheitern schon beim ersten Versuch. Es wird weiterhin verhöhnt, verleugnet, überhaupt nicht geantwortet oder einfach gelöscht. Gelöscht?! Das lässt Erinnerungen an die Bücherverbrennung während der NS-Zeit hochkommen!

Wir alle, Mitglieder der *Bundes-Interessengemeinschaft der missbrauchten und misshandelten Heimkinder in Deutschland, 1945-1985*, international vertreten durch den *Bund der (jetzt aktiven) von den Kirchen in Deutschland in Heimen misshandelten Kinder, 1945-1985* sind und waren immer bereit für eine direkte Konfrontation mit den Verantwortlichen, um unsere Traumata besser verarbeiten zu können. Leider müssen wir immer wieder erfahren, dass wir weiterhin unerwünscht sind, und kein Interesse an den Folgeerscheinungen dieser Leidenszeit besteht. Allein der Landschaftsverband Westfalen-Lippe erklärte sich bereit, Gespräche mit uns zu suchen und unsere Akten ausfindig zu machen. Dieses Versprechen wird auch eingehalten.

Doch sollten auch die jetzigen Nachfolger und Verantwortlichen von Kirche und Politik diesem Beispiel folgen und diesem Teil der Geschichte nachgehen. Sie sollten nicht weiter so tun, als hätte es diese Zeit nie gegeben. Es gab sie, und wir sind ihre Zeitzeugen!

Auch ist es für die jüngere Generation wichtig, über diese Zeit zu erfahren. Immer wieder werden wir gefragt: "Warum steht so etwas nicht in Geschichtsbüchern? Wir dachten, nach 1945 war Schluss damit." Da müssen wir dann leider antworten, dass es für uns erst richtig anfing, und dass niemand sich um uns kümmerte.

Jetzt aber stehen wir die betroffenen "ehemaligen Heimkinder" Deutschlands vereinigt und entschlossen einander zur Seite: einer für alle und alle für einen – gemeinsam anstatt einsam. Und so treten wir jetzt unseren damaligen Peinigern entgegen und verlangen einstimmig unser Recht auf Gehör.
Wie junge Knospen reckten wir uns
Der Sonne entgegen
Wollten das Leben probieren
Wollten vom sanften Wind
Der Liebe gestreichelt werden
Wollten tanzen, wollten Bewegung
Wollten stark werden
Doch die Bräute Christi
Fesselten uns
Mit dem Befehl eines permanenten Silentiums.
Wir wollten wachsen und gedeihen.
Wir gingen nur etwas in die Höhe.

Ein Meer von Blüten der Jugend
15, 16, 17, 18 Jahre alt
Warteten hoffnungsvoll auf eine Zukunft
Doch Gottes stellvertretende Hände
Wurden Fäuste, peitschten nieder
Auf junge Körper und Seelen
Ertränkten uns im Meer eigener Tränen.
Viele weinen noch immer!

 

An die Bundesministerin der Justiz
Frau Brigitte Zypries
Mohrenstrasse 37
10117 Berlin


Betrifft: Schwerer Missbrauch gegenüber der in Obhut gegebenen Kinder und Jugendlichen während ihrer Heimunterbringung zwischen 1945 und 1985.


Sehr geehrte Frau Zypries,

ich nehme hier kurz Stellung zu ihrem Brief an Frau Ute Berg vom 28.11.2003. Wir selbst sind Betroffene und Geschädigte dieser 'Fürsorge'-Erziehung in den 60er und 70er Jahren.
Ich bin der Meinung, dass nicht nur aus heutiger Sicht unsere Schicksale erschütternd sind, sie sind und waren einfach erschütternd. Ich weiß nicht, was Sie mit "Extremfällen" meinen? Selbst wenn es ein allgemein gültiges Bild in anderen kirchlichen Kinder- und Fürsorgeheimen gewesen ist, können Sie es nicht einfach damit entschuldigen.
Damalige "Werte" und "Rechtsvorstellungen" legitimieren sicherlich nicht die massivsten Misshandlungen (Erbrochenes aus der Kloschüssel essen, Bettnässer-Kinder ein paarmal unter kaltes Badewasser tauchen bis kurz vorm Ersticken [sic], Kinder mit Urin-nasser Hose Parade laufen lassen, um mit beauftragtem Hohn und Spott der anderen [Kinder] verhöhnt zu werden? Oder mit Urin-getränktem Laken so lange stehen zu müssen, bis es trocken war? Mit Peitschen blutig geschlagen zu werden; wegen Sprechens oder Lachens in Isolierhaft zu kommen, bei verschimmeltem Brot und Wasser? Oder das Beichtgeheimnis? Auch dieses wurde in einigen Heimen verletzt und der Beichtvater hielt danach den Stock zusätzlich bereit.
Ob diese Menschen wohl jemals wieder Vertrauen konnten?
Sexueller Missbrauch, sexuelle Misshandlungen durch Ordenspersonal, Pfarrer, und Bedienstete. All’ das wurde uns jahrelang zugefügt.
Was wir uns auch nicht vorstellen können: dass die Definition in den 50er, 60er, 70er Jahren bezüglich „FÜRSORGE-ERZIEHUNG“ massivste Misshandlungen, Folter, und sexuellen Missbrauch beinhaltete.
Ebenfalls unvorstellbar ist, dass die Weltanschauung der Kirche vor 40-50 Jahren eine andere war als das, was sie sich auch heute noch auf ihre „Fahne“ schreibt, nämlich: Nächstenliebe, Hilfe gegenüber den Ärmsten, aber ganz besonders Schutz und Liebe gegenüber den verlassenen Kindern. Setzt man dies um in die Realität, scheint es einer Schizophrenie gleichzukommen. Nächstenliebe hat keiner von uns erfahren dürfen.
Die Gesetzgebungen mit ihren Paragrafen geben einen politisch-korrekten Eindruck, entsprechen aber nicht der Realität.
Wir befinden uns seit Jahren in Therapie (inkl. Beratungsstellen), aber Opfer der 'Fürsorge'-Einrichtungen verdienen öffentliche Beachtung und Anerkennung der ihnen zugefügten Verletzungen, der physischen, der psychischen und sexuellen Gewalt. Nur dies ist ein Moment, das den Anstoß zu einer Heilung geben kann.
Wir benötigen für unsere Heilung eine öffentliche Auseinandersetzung und Akzeptanz von Seiten der Verantwortlichen: Kirche, Staat und Politik.
Bagatellisierung entbindet die Täter und Täterinnen von der Verantwortung für die Tat, weisen die Schuld anderen Personen oder bestimmten Umständen ("Normen" und "Wertevorstellungen") zu.
Ich hoffe, dass Sie uns Betroffene durch diesen Brief etwas besser verstehen werden und auch eine andere Sicht einnehmen können.
Es wäre schön, wenn Sie sich bald bei uns melden und uns mitteilen [würden], wie Sie uns in Ihrer Position unterstützen können.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage,
mit freundlichen Grüßen,

Gisela Nurthen
Marion Z

BEI NS Gewaltopfer Paul Brune und 7 weitere entschuldigte sich der LWL in Münster Anfang 2004

Mitteilung vom 14.10.03

Presse-Einladung: Fototermin Entschuldigung bei Opfern von NS-Gewaltmaßnahmen

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir müssen ein dunkles Kapitel unserer eigenen Geschichte ansprechen: Auch in den Kliniken und Einrichtungen des ehemaligen Provinzialverbandes, Vorgänger des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), ist Patientinnen und Patienten während der NS-Zeit und noch danach großes seelisches und körperliches Leid angetan worden. So sind damals Menschen gegen ihren Willen festgehalten und zwangssterilisiert worden, sie standen in einer permanenten Gefährdung durch die so genannte Euthanasie.

Bei acht der noch Lebenden, die das LWL-Institut für Regionalgeschichte ermittelt hat, will sich der Landschaftsverband in einer kleinen Feierstunde offiziell entschuldigen. Die Betroffenen kommen unter anderem aus dem Kreis Lippe (Blomberg und Lemgo) und dem Kreis Paderborn (Bad Lippspringe). Wir laden Sie ein zum

Fototermin Entschuldigung bei Opfern von NS-Gewaltmaßnahmen

am Freitag, 17. Oktober, 11.30 Uhr

in Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1.

Für den Landschaftsverband wird LWL-Direktor Wolfgang Schäfer die Entschuldigungsschreiben an die acht Betroffenen übergeben. Von der Stiftung Eben-Ezer wird außerdem Pastor Hermann Adam, vom Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten wird Margret Hamm teilnehmen.
Grüße aus der LWL-Pressestelle
Frank Tafertshofer

VON ANJA SPARBROD

â– Paderborn. Matthias Lehmkuhl und Peter Dittrich vom Landesjugendamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) sind geschockt. „Das ist ja wohl unvorstellbar“, sagt Lehmkuhl. Mehr als drei Stunden haben die beiden LWL-Mitarbeiter sich die Lebensgeschichten von Menschen, die ihre Kindheit und Jugend in christlichen Heimen verbringen mussten angehört.

Und wenn die einzelnen Geschichten der 50er, 60er und 70er Jahre ganz unterschiedlich sind: Die Menschen, die sich im Arbeitslosenzentrum in Paderborn versammelt haben, berichten von Schlägen, Schikanen, Missbrauch. Da ist Gerd, der am Salvatorkolleg in Hövelhof für große Unternehmen arbeiten musste. War er aufsässig, kam er in den „Bunker“. Nur ein Bett und ein Eimer waren in dem Raum. „Zwei Wochen keinen zum Sprechen, nichts zu lesen“, sagt er. Seine Stimme wird brüchig, Ehefrau Elke kommen die Tränen. Viel zu lange hat ihr Mann geschwiegen. Pierre, der mit zwölf Geschwistern im St. Hedwigsheim in Lippstadt untergebracht war, durfte „zur Strafe“ nicht zur Beerdigung seiner Mutter und Stefan kann sich noch an die Namen jedes einzelnen Mannes erinnern, der sich die kleinen Jungs am Wochenende aus dem
Josefskinderheim in Lippstadt zu sich nach Hause
holte, um sie dann zu missbrauchen. „Es ist bedrückend, so etwas zu hören“, sagt Herr Dittrich. Als vor einem halben Jahr die ersten Schicksale von ehemaligen Heimkindern an die Öffentlichkeit kamen, stoppte der LWL sofort die turnusmäßige Vernichtung von Akten. „Viele Akten aber existieren leider nicht mehr“, so Dittrich. Und die so beschuldigten Nonnen, Heimleiter und zuständigen Aufsichtspersonen beim LWL sind inzwischen betagt und alt.

„Wir können nur anbieten, dass wir bei der Aufarbeitung der Einzelfälle behilflich sind“, so die beiden Mitarbeiter vom Landesjugendamt. Darüber hinaus werde sich der Landesjugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung noch vor Weinachten mit dem Thema befassen. Das ist auch der Initiative der Paderbornerin Marlene Lubek zu verdanken, sie ist Mitglied der SPD-Kreisfraktion in Paderborn und der Landschaftsversammlung in Münster. Auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege werden inzwischen sensibel für die Thematik: Die Caritas in Paderborn plant eine Fachtagung zum Thema.

Zu einer Vereinsgründung, wie es eigentlich geplant war, kam es an diesem Tage noch nicht. Stattdessen haben sich die Betroffenen zur „ Bundes-Interessengemeinschaft misshandelter ehemaligen Heimkinder von 1945-1985 zusammengeschlossen.
@ November 2003

Das erste OUTING März 2003 Spiegelausgabe 05 Spiegel TV Film auch Mai 2003

Mai 2003 in Paderborn
PETER WENSIERSKI

KIRCHE Unbarmherzige Schwestern

Priester und Nonnen misshandelten in den fünfziger und sechziger Jahren [in Deutschland] Tausende Jugendliche, die ihnen in Heimen anvertraut waren. Die damals Betroffenen wollen den Skandal nun aufklären, stoßen aber auf eine Mauer des Schweigens.

Die Umerziehung zu einem wertvollen Mitglied der Gesellschaft begann mit einer Lüge, im Namen des Herrn.

Im Fond des Autos, erinnert sich Gisela Nurthen an jenen Tag im Frühjahr 1961, habe eine fremde Frau gesessen und ihr gesagt: "So, jetzt machen wir einen kleinen Ausflug nach Dortmund, da triffst du viele Mädchen in deinem Alter, es wird dir sicher gefallen."

Gisela Nurthen, damals gerade 15, glaubte ihr und stieg ein. Die Fahrt von Detmold nach Dortmund war kurz, dann hielt der Wagen in der Oesterholzstraße 85 vor einem düsteren Ziegelsteinbau, umgeben von hohen Mauern. Eine Nonne führte das Mädchen in einen Raum, in dem es in wadenlange graue Heimkleidung gesteckt wurde. Der Blick nach draußen war ebenso trist: An den Fenstern fehlten die Griffe, Gitter markierten das Ende aller Sehnsüchte. Aus einer Ecke drang leiser Kirchengesang.

Der Teenager hatte verstoßen gegen Sitte und Anstand, wie sie die junge und prüde Bundesrepublik damals definierte. Trotz des Verbots ihrer allein erziehenden Mutter war Gisela tanzen gegangen, hatte sich am Ende nicht nach Hause getraut, war mit einem Jungen nach Hannover gefahren und am nächsten Morgen beim Versuch, zurückzutrampen, von der Polizei aufgegriffen worden. Nur 24 Stunden später hatte sie der Vormund beim Jugendamt, "weil weitere Verwahrlosung droht", in das Dortmunder Heim geschickt - geleitet von den "Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vincenz von Paul".

So begannen zwei unbarmherzige Lebensjahre, die der erwachsenen Frau noch heute zu schaffen machen. Zwei Jahre lang war das junge Mädchen mitten in Dortmund eine Gefangene, ohnmächtig gegenüber einem perfiden Repressionssystem frommer Schwestern, mit Prügel gezwungen zu Gebet, Arbeit und Schweigen.

Giselas Schicksal teilten in den Anfangsjahren des Wirtschaftswunderlandes viele Gleichaltrige. 1960 trimmten katholische und evangelische Erzieher in rund 3000 Heimen mit 200 000 Plätzen die ihnen Anvertrauten. Sobald sich die Tore der konfessionellen Besserungsanstalten hinter ihnen schlossen, mussten viele von ihnen schmerzhaft erfahren, was damals Buße bedeutete: Misshandlungen, Ungerechtigkeiten, soziale Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen im Namen Gottes und der Kirche, die bis heute unangeklagt und damit ungesühnt sind.

Erst ein Kinofilm beendete die Sprachlosigkeit der [deutschen] Opfer: "The Magdalene Sisters" des britischen Regisseurs Peter Mullan über die Demütigungen und Qualen "gefallener Mädchen" in katholischen Magdalenen-Heimen Irlands. Der [irische] Film ermutigte Gisela Nurthen und viele andere einst Weggesperrte, ihr jahrzehntelanges Schweigen über die deutschen Verhältnisse zu brechen: "Die Betreiber der Heime, die Frauen- und Männerorden, die Verantwortlichen in Jugendämtern und Kirchen sind uns noch was schuldig."

Viele ehemalige Heimkinder verstanden die Botschaft des [irischen] Films, begriffen, dass die Traumata ihrer Kindheit auch deshalb oft noch heute andauern, weil es hier zu Lande [in Deutschland] kein breites öffentliches Bewusstsein, keine Aufarbeitung ihres Schicksals gegeben hat. Jetzt wollen sie reden über jene, die sie heute noch in ihren Träumen verfolgen und die der deutsche Filmtitel benennt: "Die unbarmherzigen Schwestern".

In Amerika und England verlangen seit kurzem ehemalige Opfer katholischer Heime Entschuldigung und Wiedergutmachung. Sollten sich auch die deutschen Heimkinder dazu entschließen, müssen sie sich wohl auf einen schweren Kampf gegen die Institution Kirche einrichten. Der Vatikan reagierte bislang ähnlich abweisend wie vor zehn Jahren, als die ersten Missbrauchsvorwürfe gegen Priester laut wurden. Und bei der Deutschen Bischofskonferenz, den Ordensgemeinschaften, bei Caritas und Diakonie will man angeblich nicht wissen, was jahrzehntelang unter ihrer Verantwortung geschehen ist.

Dabei liegen die letzten dieser Fälle gar nicht so lange zurück. So wurden Kinder im "St. Joseph-Haus" in Seligenstadt noch 1992 blutig geschlagen. Und im katholischen Stift zu Eisingen bei Würzburg wurden sie noch im Jahr 1995 beispielsweise zur Strafe in Badewannen mit kaltem Wasser gesteckt.

TEIL 2

Doch vor allem von 1945 bis etwa 1970 wurden die schlimmsten Pädagogikvorstellungen der Nazi-Zeit in der kasernierten Fürsorgeerziehung nahezu ungebrochen fortgesetzt. Erst die "Heimkampagne" der APO und vereinzelte, auch von Ulrike Meinhof unterstützte "Befreiungsaktionen" leiteten Reformen ein.

Auf einer Tagung über katholische Heimerziehung beschrieb 1959 der Frankfurter Jesuitenpater Karl Erlinghagen seinen Brüdern und Schwestern Erziehern, mit wem sie es in den Heimen zu tun hätten: "Die Menschen [Babies, Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsende], die Sie vor sich haben, seien sie nun Psychopathen, seien sie kriminell, seien sie irgendwie sinnesgeschädigt, auch ganz normal, diese Menschen leiden unter dem gleichen Fluch der Erbsünde, unter dem die ganze Menschheit leidet."

Den Fluch der Erbsünde bekämpften die unbarmherzigen Schwestern in Dortmund vor allem mit akkordähnlicher Arbeit. Gisela Nurthen wurde schon bald in jenen Trakt beordert, in dem Dutzende Mädchen mit gesenktem Blick nähten und stopften, wuschen, mangelten und bügelten. Dabei herrschte Sprechverbot, nur Marienlieder waren erlaubt. Arbeitsbeginn war sechs Uhr. Bis zu zehn [täglich] Stunden schuftete die 15-Jährige fortan im immer gleichen Takt - erst beten, dann mangeln.

Schon die geringsten Verfehlungen, erinnert sich die Frau, hätten Schläge oder andere Bestrafungen durch die Nonnen nach sich gezogen. "Wir wurden nummeriert und durften nur in Zweierreihen durchs Haus marschieren - zur Kirche, zur Toilette, zum Essen." Als sie im Schlafraum ein Elvis-Lied summte, musste Nurthen zur Einzelhaft in die "Klabause", eine Isolationskammer mit Pritsche und Eimer. Dem Essen wurden Medikamente untergemischt - welche das waren, hat sie nie erfahren.

Die hauseigene Großwäscherei war für die Schwestern ein lukratives Geschäft. Die Arbeit bringe, so der "Kirchliche Anzeiger", einen "nicht unerheblichen Teil" der Kosten ein. Dortmunder Hotels, Firmen, Krankenhäuser und viele Privathaushalte zahlten gut - und fragten nicht, wer da fürs Reinwaschen missbraucht wurde. "Die Kunden bekamen uns nie zu sehen, es gab einen Abholraum, zu dem war uns der Zutritt streng verboten." Lohn für die Mädchen gab es keinen, nicht mal Taschengeld - und als Folge auch keinen Rentenanspruch für diese Jahre. "Wir waren jugendliche Zwangsarbeiter", sagt Gisela Nurthen. "Mein Platz war an der großen Heißmangel. Das stundenlange Stehen in großer Hitze, das ständige Falten großer Bettwäsche ließ sämtliche Glieder schmerzen. In Zweierreihen trotteten wir abends schweigend in den Gängen zurück wie geprügelte Hunde."

"Die Kinder waren uns, unseren Launen, unserer Macht hilflos ausgeliefert."

"Jede Minute des Tages wurden wir bewacht, auch während des Entkleidens zur Nacht, jede Schamgrenze wurde verletzt. Sie spielten mit Schlüsseln oder Rosenkränzen und fixierten unsere jungen Körper." Die "Barmherzigen Schwestern" referierten dann gern darüber, wie man sich wirklich "unten reinwäscht", und kontrollierten es auch.

Den jungen "Sünderinnen" wurden immer wieder die heiligen Vorbilder vor Augen geführt, die "Blut male der heiligen Therese von Konnersreuth", Märtyrer, die lieber Folter ertrugen, als sich vom Glauben abzuwenden, oder die heilige Agnes, die sich geopfert habe, um ihre "Unversehrtheit" zu bewahren.

In ihrer Not empfanden es die Jugendlichen schon als Wohltat, zur Arbeit in die Großküche im Keller abkommandiert zu werden. "Das war der Traum aller, denn dort hielten sich die wenigsten Nonnen auf. Man konnte miteinander flüstern, wenigstens bis man die rasselnden Schlüsselbunde der verhassten Spitzhauben hörte", erzählt Gisela Nurthen.

Aber fast immer sei es um das alltägliche Elend gegangen, um geplante Ausbrüche, um Selbstmordversuche, etwa mit geschmuggelten Scheren aus der Nähstube oder Messern aus der Küche, um Sprünge aus den Fenstern oder auch um tatsächliche Suizide.

Es gibt heute kaum noch zugängliche Unterlagen über die düstere Realität in den Erziehungsheimen, die so friedfertige Namen trugen wie "Jugendheim Marienhausen" oder "Zum guten Hirten". Der Münchner Monsignore Alois Hennerfeind pries 1959 das Engagement der katholischen Drillmeister euphemistisch: "Welch unendlicher Wert an Liebe ist in den 22 400 Personen dargestellt, die in unseren 1500 Heimen Tag für Tag erzieherisch wirken."
Teil !

Während die Deutschen unter Konrad Adenauer und Ludwig Erhard draußen neue Freiheit und Wirtschaftswunder erlebten, verbrachten von 1945 bis 1970 schätzungsweise eine halbe Million Kinder und Jugendliche ihre besten Jahre in solchen Anstalten.

"Wer damals misshandelt und in vielen Fällen auch sexuell missbraucht wurde, hat es später in seinem Leben mitunter weitergegeben", sagt der Aachener Herbert Kersten. In dieser Hinsicht hätten sich "die Ordensmänner und -frauen eigentlich am meisten schuldig gemacht".

Kersten gehört zu einer Gruppe von rund 25 ehemaligen Bewohnern des Eschweiler Kinderheims. Sein Bruder, ebenfalls ein Heimkind, wurde als Erwachsener zum Sexualstraftäter. Weil er glaubte, immer nur rückfällig werden zu können, brachte er sich 1998 um. "Daran sind die Nonnen schuld", habe sein Bruder im letzten Gespräch mit ihm geklagt, ehe er aus dem Fenster sprang, sagt Kersten.

Nur vereinzelt waren bisher Täter von damals bereit, mit ihren Opfern zu sprechen. Eine Dernbacher Nonne vom Orden der "Armen Dienstmägde Jesu Christi", die in verschiedenen katholischen Heimen gearbeitet hatte, ließ sich auf das Wiesbadener Ex-Heimkind Alexander Homes ein, als dieser für sein Buch "Gottes Tal der Tränen" recherchierte.

Sie gab zu, mit ihren Mitschwestern "im Namen Jesu Christi" Kinder körperlich und seelisch gequält, gedemütigt und bestraft zu haben: "Auch ich fing an, Kinder zu schlagen, zu bestrafen. Und ich wusste - wie alle anderen Nonnen und Erzieher auch -, dass die Kinder sich nicht wehren konnten. Sie waren uns, unseren Launen, unserer Macht hilflos ausgeliefert."

Man habe bei den Kindern eine große Angst verbreitet, die "ihre Seele und ihren kleinen Körper und ihr junges Leben" beherrschte. Als Unterdrückungsinstrument habe der [religiöse] Glaube gedient. "Durch die Drohung mit Gott", gestand die Schwester, "hatten wir die Kinder unter Kontrolle, auch ihre Gedanken und Gefühle."

Ein Entkommen war kaum möglich. "Nach draußen sind die Türen zu", beschreibt der "Kirchliche Anzeiger" in seiner Weihnachtsausgabe von 1964 vieldeutig das Dortmunder St. Vincenzheim. Und sagt auch ungeniert, warum: Die Mädchen seien "zu schwach für die Freiheit". Ihnen seien "Verantwortung und Pflicht fremde Begriffe", hier würden sie endlich "ordnende Maßstäbe" erfahren. Bei den Eingesperrten entlud sich die Wut über die Unterdrückung mitunter in Verzweiflungstaten. So würgte 1961 eine 18-Jährige die Wachhabende mit den Händen, um an Schlüssel für die Flucht zu kommen.

Heute sind in den meisten dieser Häuser die Spuren der Vergangenheit wegrenoviert, sowohl bei den Fassaden als auch in der Geschichtsschreibung. In Jubiläumsbroschüren wird die Zeit gern übersprungen, und in Ordnern existieren nur noch selten Aktenvermerke oder Fotos, die die dunklen Kapitel belegen könnten.

TEIL 3

Der Aachener Jürgen Schubert - bis zum 18. Lebensjahr im St. Johannesstift in Marsberg/Sauerland, das die Barmherzigen Vincenz-Schwestern aus Paderborn unterhielten - scheiterte beim Versuch, seine früheren Peiniger zu verklagen. Er sagt: "Ich wurde immer wieder misshandelt, mit Fäusten und schweren Gegenständen traktiert." Aber es gab keine gerichtsverwertbaren Beweise. Die Nonnen ließen ihn nicht in ihr Archiv.

Auch Gisela Nurthen hat sich vergebens bemüht, irgendeine Spur ihrer Leidenszeit im Dortmunder Vincenzheim zu finden. Die Akten der beteiligten Institutionen - vom Jugendamt bis zum Vormundschaftsgericht - sind unauffindbar oder vernichtet worden.

Nur im Paderborner Mutterhaus der "Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vincenz von Paul", die sich Ende 1994 aus der Erziehungsarbeit zurückzog, könnten sich womöglich noch Unterlagen finden lassen. Doch hinter den dicken Mauern dürfen, so eine Order von Generaloberin Schwester Mediatrix, Interessierte nur bis ins Besucherzimmer. Dort führt dann Sprecherin Schwester Gabriele ein ganz besonderes Schweigegelübde vor.

"Wir haben keine Akten", wiederholt Schwester Gabriele nur monoton das Credo des Ordens. "Unsere alten Schwestern, die in den Heimen waren, wollen heute in Ruhe gelassen werden, die möchten wir nicht mehr in solche Gespräche einbeziehen." Schwester Gabriele war in den achtziger Jahren selbst in leitender Stellung im Dortmunder Vincenzheim und will angeblich nichts über die Jahre davor wissen. Eine Auseinandersetzung über die Zustände in den Heimen der Vincentinerinnen fand nicht statt. "Darüber haben wir nie gesprochen. Es hat uns ja auch bis heute keiner gefragt."

Auch viele der ehemaligen Heimkinder haben die schlimmen Jahre einfach nur vergessen wollen. Manche verschwiegen sie selbst dem Lebenspartner und den Kindern - wie Marion L., heute 49 Jahre alt.

"Ich hatte eine große Scham, darüber mit jemandem zu sprechen", berichtet sie. "Selbst meinem Sohn habe ich es lange Zeit verschwiegen, auch bei Nachfragen." Dabei hatte der Sohn Gründe nachzubohren: Schreie der Mutter in der Nacht, ihre unmotivierten Gefühlsausbrüche, eine lebenslange Tablettensucht als Folge der dem Essen beigemischten Medikamente, mit denen Kinder ruhig gestellt worden waren.

Marion L. lebte in kirchlichen Heimen, bis sie 19 wurde, im Paderborner "Erzbischöflichen Kinderheim" der Vinzentinerinnen und in einem [anscheinend damals zu Bethel gehörenden] Diakonissen-Heim im westfälischen Scherfede. Dort, erinnert sie sich, zischten allabendlich die Weidenruten auf die Kinder nieder, die vor dem Prügelzimmer wegen ihrer tagsüber begangenen "Verfehlungen", zu denen schon das Bohren in der Nase zählte, Schlange stehen mussten.

Marion und viele der hundert anderen Heimkinder wurden immer wieder eingesperrt in eine heute noch erhaltene Dachbodenabseite. Im Zwielicht der Kammer entwarf sie schon als Zwölfjährige wiederholt Selbstmordpläne. Einmal versuchte sie, vom Balkon zu springen, ein andermal legte sie sich auf die Gleise - und rollte dann doch beim Geräusch des nahenden Zuges zur Seite. "Ich wollte einfach nur noch, dass alles aufhört, denn die frommen Schwestern haben uns Kinder nicht als Menschen behandelt."

Im Heim zischten allabendlich die Weidenruten auf die Kinder nieder.

Weil ihre Mutter eine Affäre mit einem Ausländer verleugnen wollte, war Marion bereits mit sechs Monaten ins Heim gekommen. Den Vormund, der das entschied, hat sie niemals zu Gesicht bekommen. Sie nennt ihn einen "Schreibtischtäter", mitschuldig an einem System der unkontrollierten Kindesmisshandlung durch die vereinte Staats- und Kirchenmacht.

Jugendliche wie Gisela und Marion wurden auch Opfer eines letzten wertkonservativen Aufbäumens der bundesdeutschen Gesellschaft für Zucht und Ordnung. Nachbarn oder Lehrer dienten den Jugendämtern als Denunzianten, meldeten etwa den "unordentlichen Lebenswandel" junger Töchter allein erziehender Mütter. Die Einweisungsgründe hießen: Herumtreiberei, Arbeitsplatzwechsel, Schule schwänzen, Renitenz, sexuell haltlos.

Der verbissene Kampf gegen die Jugendkultur von Rockmusik, Minirock und Opposition, erfuhr Gisela Nurthen schon bei ihren ersten Recherchen, forderte viele Opfer - "von denen die meisten, heute um die 50 Jahre alt, im Leben beeinträchtigt wurden".

Kaum dem Dortmunder Vincenzheim entkommen, siedelte sie mit 21 Jahren sofort in die Vereinigten Staaten um, "nur weg von Deutschland". Erst vor wenigen Jahren kam sie nach Westfalen zurück. Auf Arbeits- und Sozialämtern, in Therapie- und Selbsthilfegruppen traf sie ehemalige Heimkinder, die nach und nach bereit waren, offen über ihr Schicksal zu sprechen. Gemeinsam wollen sie nun die Konfrontation mit ihrer Vergangenheit suchen.

Teil 4

Dass dies auch neue Demütigungen bedeuten kann, hat Gerald H., 53, gerade erst erfahren. Ihn hatten seine christlichen Erzieher im Salvator-Jugendheim im westfälischen Hövelhof 1970 sechs Wochen lang in einen dunklen Bunker gesperrt. Der Jugendliche hatte versucht, dem Arbeitszwang, den ständigen Schlägen und Demütigungen der Salvatorianer-Brüder durch einen Fluchtversuch zu entgehen.

Gerald H. will endlich über diese Zeit mit den verantwortlichen Kirchenleuten sprechen. Er hofft auf eine kleine Geste der Entschuldigung, der Wiedergutmachung. Ein Bruder Martin, erinnert er sich, habe ihn und die anderen ganz besonders sadistisch gequält. Doch Bruder Martin ruht heute auf dem Friedhof des Ordens.
Zum ersten Mal seit 33 Jahren wagte sich der Schweißer Ende März wieder in das Salvator-Haus hinein. Die Baracken, in denen er einst schuftete, sind vollkommen renoviert. Der heutige Heimleiter, Franz-Josef Vullhorst, erlaubte ihm den Zutritt nur bis zur Pforte. Bunker und Schlafräume blieben tabu, "weil wir hier immer noch Kinder haben, da kann man nicht einfach so reingehen". Vullhorst ließ sich immerhin zur Aktensuche im Archiv überreden - und förderte dabei einen nicht vernichteten Ordner zu Tage.
Gerald H., der kurz darin blättern durfte, war fassungslos. Die Akte enthält ein Foto von ihm, als er 18 war. Es prangt auf einem Formular, auf dem fett gedruckt "Beobachtungsbogen" steht. Rund 100 Dokumente zeigen, wie nichtig damals die Gründe für seine Heimeinweisung waren. Obendrein gibt es Originale von Briefen, die er im Heim an seine Mutter schrieb, die aber offenbar von den Salvatorianer-Brüdern abgefangen wurden, ebenso liebevolle Briefe seiner Mutter, die ihm nie ausgehändigt wurden.
Auch eine Art Gutachten seines letzten Lehrers findet sich. Der schrieb: "Wenn Gerald nun in ein gutes Milieuumfeld hineinkommt, hat er alle Chancen, ein gutes und erfolgreiches Leben zu führen."
Gerald H. weinte, der Heimleiter guckte betreten und nahm ihm die Akte wieder ab. Er verlangte einen "ordentlichen" Antrag auf Akteneinsicht. Gerald H. stellte ihn an Ort und Stelle schriftlich.
Am nächsten Tag wurde der Heimchef vom Hausjuristen der Caritas in Paderborn gerüffelt. Die Einsicht in die Akte "hätte nicht geschehen dürfen", sagte der fromme Advokat, "es könnte ja Negatives drinstehen". Ein paar Tage später verweigerte das Heim, beraten vom Erzbistum Paderborn, die Herausgabe der Papiere. Für Gerald begann ein langer Kampf um seine Akte.
Der erste kurze Einblick hat bei ihm die Erinnerung an Pater Vincens befördert. Der geistliche Herr findet sich heute in Berlin. Dort ist er seit 1972 ein wohlgelittener Mann, Gefängnis- und Notfallseelsorger, mit Ehrungen überhäuft, vom Bundesverdienstkreuz bis zum Verdienstorden des Landes. Vor wenigen Monaten erst ging Pater Vincens in den Ruhestand, begleitet von freundlichen Würdigungen.
Vor Kameras und Mikrofonen redet er immer noch gern und viel, aber nur selten darüber, was er vor seiner Berliner Zeit gemacht hat. Gerald H. traf ihn im Garten seines Alterssitzes, dem Salvatorianer-Kloster in Berlin-Lankwitz. Erst nach wiederholter Nachfrage gab der Pater zu, im Heim von Hövelhof gewesen zu sein. 300 schwer Erziehbare seien dort gewesen, erinnerte er sich.
Dabei huschten, als Gerald und Pater Vincens sich gegenüberstanden, die Augen des Salvatorianers hin und her, signalisierten Erschrecken über die unverhoffte Begegnung mit der verdrängten Vergangenheit. Ein mitgebrachtes Jugendbild des ehemaligen Heimkindes wollte der Ordensmann schnell wieder abgeben. Ja, räumte er dann ein, man habe schon mal Störenfriede in einen "Besinnungsraum" gesteckt. "Aber nur kurz."
Besinnungsraum? Oder Bunker? Gerald H. erinnerte sein Gegenüber daran, dass er sechs Wochen in dieser Isolation mit Eimer und matratzenloser Holzpritsche zubringen musste. "Das hatte ich nicht zu verantworten, und deswegen muss ich jetzt wohl das Gespräch beenden."
Pater Vincens ließ seinen Gesprächspartner, der noch so viele Fragen an ihn hatte, einfach stehen, drehte sich um und zog sich in sein Kloster zurück. An der Pforte stockte er und rief: "Und bitte, verlassen Sie das Grundstück."

PETER WENSIERSKI

© SPIEGEL 2003
Mit Erlaubnis veröffentlicht

Buchvorstellung von Marion Z                                                                                                            BUCHVORSTELLUNG

Paderborn, 1. Februar 2006

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren.

Nach drei Jahren intensiver Recherche haben wir es nun geschafft. Viele ehemalige Heimkinder wurden dabei nach vielen Jahren mit dem konfrontiert, was uns ein Leben lang begleitet hat, worüber wir aber aus Angst und Scham nie sprechen wollten.

Obwohl wir uns schon länger kannten (seit ca. Januar 2001), hat mich meine Freundin Gisela Nurthen damals erst nach langer Zeit des Beobachtens (erst in Januar 2003) gefragt: "Sag mal Marion, kann es sein das Du einmal in einem Heim warst?". Ja, ich war wie vor den Kopf gestoßen aber sagte trotzdem sofort "Ja". Obwohl wir uns glaubten zu kennen, hatte keiner von dem anderen diese Tatsache gewusst. Beide waren wir ehemalige Heimkinder.

Gisela Nurthen war als Teenager von den westfälischen Jugendbehörden vier Jahre lang bei den Nonnen im Dortmunder Vincenzheim eingesperrt worden, wo sie in den 1960er Jahren gezwungen wurde, schweigend, 10 Stunden lang von Montag bis Freitag, und halbtags am Samstag, unentlohnt, in der für diesen Orden – die Vincentinerinnen – sehr lukrativen heimeigenen Grosswäscherei, zu schuften.

Ich musste meine Kindheit und Jugend in verschiedenen konfessionellen Heimen in Westfalen-Lippe verbringen, eingeschlossen in dem damals von Diakonissen betriebenen berüchtigten Scherfede. Es waren furchtbare Zeiten auch für mich.

Das Stigma ein Heimkind gewesen zu sein, hat uns immer begleitet und wir haben es vor allen Menschen versucht zu verstecken.

Wir glaubten, andere Menschen würden uns dann nur als minderwertig oder gar als kriminell ansehen! So wurde es damals auch in der Gesellschaft, in den Familien, den Kindern erzählt: "Kinder aus Heimen taugen nichts."

Dieses Gefühl, diese Ängste vor Menschen, hat man uns in den Heimen anerzogen.

Jeder der sich mit der deutschen Geschichte einmal wirklich richtig auseinandergesetzt hat, wird in diesem jetzt erschienenen Buch zu diesem Thema, hoffentlich endlich erfahren, was wir erlebt haben, wer wir waren und wie sehr wir gelitten haben.

Mit diesem Buch, das wir mit dem Autor auch demnächst in Paderborn vorstellen wollen, ist für uns die Hoffnung verbunden, dass endlich das vielleicht größte Unrecht an uns Kindern und Jugendlichen der Nachkriegszeit zur Sprache kommt.

Mehr als eine halbe Millionen Kinder waren von 1945 bis weit in die 70 Jahre in den rund 3000 Heimen West-Deutschlands eingeliefert und eingesperrt worden und viele ihnen sind durch diese Erziehung schwerstens traumatisiert worden.

Ich erinnere hier auch an den kürzlich erschienenen Film über den Fall von Paul Brune: "Lebensunwert – NS Psychiatrie und ihre Folgen!" Dieser Film wurde von Dr. Krieg und Monika Nolte recherchiert und gedreht.

Ich selber habe mich ein Leben lang schlecht gefühlt und wusste nicht "Warum?" Ich kam mit 10 Monaten ins Heim und musste 16 Jahre lang dort verbleiben. Selbstmordgedanken quälten mich über alles, als letzten Ausweg, mich allem zu entziehen. Es war ein schweres und anstrengendes Leben.

Ich möchte alle unbedingt auf dieses SPIEGEL-Buch hinweisen und aufmerksam machen: "Schläge im Namen des Herrn – Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik". Es ist hoch zu empfehlen! Dieses Buch wird ab etwa dem 11. Februar 2006 in den Buchläden erhältlich sein.

Ich hoffe, dass es auch für die heutige Generation von Pädagogen, Erziehern und Heimbetreibern wertvoll sein wird, und auch in den Schulen eine Bereicherung im Lehrplan. Weil jeder ein wachsames Auge haben sollte und ein Wissen darüber, was die vorherige Generation für Fehler mit Kindern und Jugendlichen gemacht hat, die sich nie wiederholen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

M. Z.

von Forumsteilnehmer am Diakonieforum
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Saturday, 5. september 2009 6 05 /09 /Sept. /2009 02:01


Kinderheim Rübezahl Holzen, Verantwortung des Trägers

1.      Die Verantwortung des Diakonischen Werkes Himmelsthür in Hildesheim am Missbrauch der Kinder des Heimes Rübezahl


Der Träger des Kinderheims Rübezahl bei Holzen war das Frauenheim vor Hildesheim, was die Baracken des ehemaligen Zuchthausaußenlagers 1952 erwarb. 
  










Gewaltorgien, ausgetobt an Kindern im Extremfall bis zu deren Ohnmacht, sexueller Missbrauch an Schutzbefohlenen, Essensentzug bis zum Wahnsinnigwerden, Stillstehübungen bis zum Umfallen, stechen mit Nadeln in Kopf und Ohren, das Drohen mit dem Tod u.v.a.m. waren in Deutschland noch nie von einem Gesetz gedeckt. Was in Holzen auf dem Greitberg im Wald geschah, wurde im Dorf nicht gesehen. Dort hatte man auch nicht die KZ-Häftlinge oder Zuchthäusler gesehen, die an gleicher Stelle oder wenige hundert Meter entfernt, 12 Jahre zuvor in den Tod getrieben wurden. Erst vor wenigen Tagen berichtete ein ehemaliges Heimkind aus Holzen, dass er als Kind mit Knochen gespielt habe und dem Hausmeister Herrn Fischer eine Pistole abgegeben habe.

Es ist mir heute einfach unbegreiflich, wie der Vorstand des Frauenhauses vor Hildesheim - bei aller Not die geherrscht haben mag - diese Baracken auf einem solch blutigen Boden erwerben konnte.














Ende der 50er Jahre bestand wohl allgemein in Deutschland ein Notstand an Fachpersonal für die Heimerziehung. Ob dies aber damals als Notstand gesehen wurde, wage ich heute zu bezweifeln. Zumindest viele Orden hatten es in den50er und 60er Jahren schlicht versäumt, ihr Personal ausreichend zu qualifizieren. Vielleicht war Bildung auch nicht sonderlich erwünscht, möchte ich vermuten, da Bildung und unbedingter Gehorsam wohl nur schwer zusammen passen. Um den Abstand zum weltlichen Personal zu wahren, wurden dann nur Praktikanten bis weit in die 80er Jahre angestellt, die sich in das totale System einzuordnen hatten. Das war so gewollt und kein Zufall.

Ich will aus heutiger Sicht nicht glauben, dass im Kinderheim Rübezahl qualifiziertes Personal gearbeitet hat. Frau Klara Meyer arbeitete mit Frau Ilse Wildhagen bis zum 31.07.1963. Frau Meyer ging im darauf folgenden Jahr bereits in Pension und arbeitete somit nur noch ein Jahr in der nachgehenden Fürsorge. Ihre Nachfolgerin Frau Leupold soll Erfahrungen in der Kinderarbeit für ihre Leitungstätigkeit ab dem 01.08.1963 mitgebracht haben. Ausgerechnet Frau Leupold wurde bald die Teuflin genannt, weil die drakonischen Strafen wohl kaum nachgelassen hatten, die von mir aber nicht mehr erlebt wurden, da ich zu dieser Zeit entlassen worden war.

Eine Festschrift aus dem Jahre 1959 von Pastor Isermeyer wies auf die bestehenden Personalprobleme hin, ausreichend qualifiziertes Personal für die Heimerziehung zu bekommen.

Umso mehr stellt sich die Frage, wenn das alles bekannt war, wieso wurde nicht ausreichend kontrolliert?


1.4 Der Einsatz von jungen Frauen aus der Fürsorgeerziehung


Ich darf die Überlegungen hierzu mit einem längeren Zitat beginnen:

"Um der Mädchen willen und um ihren Kontakt zu kleinen Kindern zu stärken und durch diesen eine langsame aber systematische Haltungsänderung zu erreichen, ist auf dem Gelände des Buchenhofs noch ein Haus für 30 bis 40 Kinder eingerichtet worden. Hier haben wir mit neben selbstverständlich geschultem Personal auch mit gutem Erfolg Mädchen eingesetzt, die der Fürsorgeerziehung überwiesen sind. Wir stärken durch diese Arbeit ihr Verantwortungsgefühl und hoffen, daß sie später, wenn sie verheiratet sind, nicht nur wissen, wie es um die Pflege des Kindes steht, sondern daß durch die frühere Tätigkeit mit Kindern ihre Rehabilitierung erfolgen konnte. Sinngemäß gilt das von allen Stationen, auch den Säuglingsstationen der Geseamtanstalt“ (Pater Isermeyer in der Festschrift, S. 34f).

Gestehen will ich hier, dass als ich diese Stelle das erste Mal gelesen habe sofort mein Puls hoch ging und ich sämtliche Stresssymptome zeigte. Konnte das möglich sein, dass hier junge Frauen in diese Arbeit hineingebracht wurden, die so schwierig waren, dass der Träger diese in Himmelsthür nicht behalten wollte, um nicht in Verruf zu geraten. Es war die Zeit, in der der Träger sich fragte, ob er mit der Erziehung dieser jungen Frauen nicht doch überfordert war. Und dann ein solches Experiment!

Als das Frauenheim vor Hildesheim die ehemaligen Zuchthausbaracken vor Holzen erwarb, wurden dort diese jungen Frauen hingebracht. Das Heim wurde kurze Zeit später wieder geschlossen. Die "Auslagerung" war misslungen, weil die jungen Frauen aufgrund ihrer Verwahrlosungssymptomatik wechselnde Männerbekanntschaften hatten und das Heim schnell in Verruf kam.

Da nun der Träger diese ungehaltenen jungen Frauen in die Kindererziehung eingebunden hat, in der Hoffnung, dass diese an einer solchen Erfahrung genesen, war das auch nach damaligem Kenntnisstand absolut unverantwortlich. Um hier zu genaueren Auswertungen zu kommen wäre ein Datenabgleich der damaligen Fürsorgezöglinge und der damaligen Praktikantinnen erforderlich.

Nebenbei sei darauf hingewiesen, dass das Frauenhaus dann sowohl für die Praktikantinnen oder Hilfserzieherinnen als auch für die kleinen Kinder einen Pflegesatz bezogen hat.

Nebenbei sei bewertet, dass sich das Frauenhaus mit dieser Vorgehensweise sowohl an den jungen Frauen als auch an den Kindern vergangen hat.

Ich habe zu begreifen begonnen, warum wir an Soldaten für ein Paar Nylonstrümpfe verkauft werden konnten.
Ich habe zu begreifen begonnen, warum wir so furchtbar gedemütigt werden konnten.
Ich habe zu begreifen begonnen, warum es kein Ende gab.



1.5 Der Einsatz von jungen Frauen der Fürsorgeerziehung nach einjährigem Abschluss zur Kinderpflegerinnen


Um das Jahr 1954 bzw. 1955 müssen die Kinderpflegerinnenschulen in Wahmbeck und Lüdersen gegründet worden sein, da große Not an Personal geherrscht hatte. Dies war zweifelsfrei ein richtiger und wichtiger Schritt des Frauenhauses vor Hildesheim. Was aber nun das Besondere war, dass Fürsorgezöglinge bei entsprechender Eignung diese einjährige Ausbildung bekamen und im direkten Anschluss ihren Einsatz in den verschiedenen Kinderheimen fanden. Das waren kriegstraumatisierte Frauen, aus ihren Familien herausgerissen, so auffällig in ihrem Verhalten, dass der Vorstand entschied, genau diese Frauen in die verschiedenen Einrichtung zu verteilen, um Himmelsthür zu entlasten und nicht schließen zu müssen. Auch war zuvor in dieser Zeit immer wieder im Gespräch gewesen, die Fürsorgeerziehung bei den jungen Frauen einzustellen, weil man überfordert war, mit der (sexuellen) Verwahrlosung noch umzugehen. Womöglich kamen die Frauen in die neu gegründeten Außenheime, die man in Himmelsthür nicht mehr haben wollte. Einige diese jungen Frauen gewann man dann für die Kinderpflegerinnenschulen, die dann bereits nach einem Jahr ausreichend qualifiziert gewesen sein sollen, ohne Kontrolle abseits im Wald Kinder zu erziehen.
Ein Skandal in der Geschichte dieses Frauenheims vor Hildesheim!
                                                                                                                           

Als Kind - und dies mag noch so irrational klingen - habe ich diesen Tod gespürt. Vielleicht wurden wir auch mit diesem Tod der ehemaligen KZ-Insassen und Zuchthäuslern bedroht, ich weiss es nicht mehr. Aber der Tod war gegenwärtig. Nicht durch die Schläge sondern als Tod. 20 Jahre hat das Heim dort gestanden, obwohl schon Ende der 60er Jahre der Vertrag wegen der unter dem Heim verlaufenden Stollen gekündigt worden war. Diese Schuld, einen derart grauenvollen Ort für ein Kinderheim ausgesucht zu haben, ist dem Träger nicht zu nehmen.


1.2 Fehlende Kontrolle



Wenn ein kirchlicher Träger Baracken mitten im Wald ersteht und dort ein Kinderheim unterbringt, wenn ein Träger sich ausdrücklich zur Gewaltfreiheit bekennt, weil er proklamiert, dass mit Zwang nichts zu erreichen ist, ist es von diesem unverantwortlich, dass diese Baracken nicht regelmäßig kontrolliert wurden. Wir Kinder waren oft derart blau verdroschen, dass bei einer oberflächlichen Kontrolle des Heimes hätte gesehen werden müssen, wie es dort zuging. Mir wurde der Hintern derart malträtiert, dass die Hämatome auf der Vorderseite herauskamen. Das Bild der drei Affen verfängt nicht, wenn der Zustand der Affen vorsätzlich herbeigeführt wurde. Gerade weil sich der Vorstand diesen mit Blut getränkten Boden mit den Sträflingsbaracken und der nahe gelegenen ehemaligen Außenstelle des KZ Buchenwald ausgesucht hatte, hätte es seiner Sorgfaltspflicht in besonderer Weise entsprechen müssen, hier verstärkt zu kontrollieren, da durch die Lage im Wald eine Kontrolle von Bürgern nicht möglich war. Dieses ist offensichtlich nicht geschehen, wenn ja, wurden die Zustände mit Wissen des Trägers geduldet, was noch schlimmer wäre.


1.3 Der Einsatz von unqualifiziertem Personal


                                                                                                                                                                                                                   Im Todesjahr von Pastor Hans-Georg Isermeyer wurde das Heim Rübezahl 1972 aufgelöst und die restlichen Kinder nach Haus Harderode verlegt.
Der Rechtsnachfolger des Frauenheims vor Hildesheim in Himmelsthür wurden 1977 nach Fertigstellung der Neubauten in Sorsum die Diakonische Werke Himmelsthür in Hildesheim e. V.

Bei den Verbrechen die im Heim Rübezahl an den Kindern geschahen trägt das Diakonische Werk eine schwere Last, bzw. sollte es tragen, wollte es sich heute nicht wieder damit herausreden, sie hätten nichts davon gewusst.

Natürlich hat nie die juristische Person oder der Vorstand die Kinder gedemütigt und missbraucht. Immer waren es Frauen, die in ihrer Entscheidungsfreiheit wussten was sie taten und daher auch für ihre Taten verantwortlich sind. Dennoch richtet sich als Opfer dieser Demütigungen weniger mein Blick auf diese jungen Frauen als vielmehr auf das Frauenheim vor Hildesheim, heute Diakonisches Werk, was sich in seinen verheerenden Entscheidungen und einer völlig unzureichender Kontrolle schuldig gemacht hat.


1.1 Die Wahl des Ortes

 

2. Resumée

Jeder Erwachsene, der im Auftrag der Träger Heimkinder missbrauchte und demütigte, ist für seine Taten verantwortlich.
Die Träger, die sich ihrer damaligen Verantwortung zu entziehen versuchen, machen sich heute erneut an den damaligen Opfern schuldig und solidarisieren sich letztlich mit den damalig Verantwortlichen.

Obige Recherchen zeigen aber auch:
Die Schuld die mit der damaligen Heimerziehung auf sich genommen wurde ist eine Schuld die weit über die Individualschuld der damaligen direkten Täter hinausgeht.
Im weiteren Sinne haben sich an diesen Kindern wesentliche Teile der Gesellschaft schuldig gemacht. Eine juristische Aufarbeitung ist aufgrund der Verjährungsfristen und eines nicht ausreichenden Opfer-Entschädigungsgesetzes nicht möglich.
Die Verantwortung für Unrechtstaten als auch unterlassen Hilfeleistung für die damaligen Opfer der Heimerziehung muss von den öffentlichen und privaten Trägern ohne wenn und aber übernommen werden. Strategische Überlegungen zur Abwehr etwaiger Ansprüche der Opfer und der von daher ableitbare Versuch der Zuschreibung von Individualschuld kommt einer erneuten Verhöhnung der Opfer gleich.

Es haben viele Menschen und Institutionen in der damaligen Heimerziehung versagt. Das was in Holzen geschah, geschah in vielen Heimen. Womöglich war das Kinderheim Rübezahl eines der Heime, in denen es besonders schlimm über lange Zeit zuging. Ich weiss es nicht.

Aber ich weiss und spüre es heute noch in meinem Körper und meiner Seele, dass es ein Ort des Grauens war, vor dem ich mich heute noch schützen muss.

Dass so viele versagten, kann jedoch kein Zufall sein. Viele wussten damals, was in den Heimen passierte. Es wurde geduldet, es war billig, man hatte für diese Kinder kein Geld.

Die Justiz war wieder einmal mit von der Partie.
Die Kirchen haben nichts aus ihrer Vergangenheit gelernt. Die evangelische Kirche nichts, trotz der EKD-Erklärung zur Frage der Schuld, in ihrer zweiten Sitzung in Stuttgart am 18. und 19. Oktober 1945.
Auch die Ärzte scheint es nicht gegeben zu haben, obwohl durch Akten nachgewiesen ist, dass die Kinder geimpft und Reihenuntersuchungen durchgeführt wurden. Was war mit den Knochenbrüchen, den Narben, den Verletzungen im Genitalbereich, den Blutergüssen, den Augen, die Spiegel einer gebrochenen Seele waren.
Die Jugendämter haben nichts dazugelernt, weil sie mit damals schon unfachlichen Indikationen Kinder aus ihren Familien gerissen haben und anschließend die zu erbringenden Leistungen nicht mehr ausreichend kontrollierten.
Die Vormünder kamen ihrer wichtigen Aufgabe ansatzweise nicht nach was auch heute noch der Fall ist, weil sie meist viel zu viele "Fälle" angehängt bekommen.

Ja, es waren immer einzelne Menschen, die uns Kinder missbraucht haben. Sie haben sich an vorderster Front schuldig gemacht. Aber sie wurden eingestellt und hätten kontrolliert und fortgebildet gehört. Auf keinen Fall hätte man sie so alleine lassen dürfen, zumal die Biographien der Menschen die mit den Kindern zusammenlebten, oftmals durch Kriegserlebnisse sehr belastet waren.

Die wirkliche Verantwortung des Trägers wird man erst dann ermessen können, wenn Akten geöffnet werden - auch und gerade die Personalakten.

Die Forschung sollte weniger an uns ehemaligen Heimkindern ansetzen, sondern vielmehr an den damaligen Tätern:

- dem Personal und
- den Trägern

Jomi

von Forumsteilnehmer am Diakonieforum
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Monday, 11. may 2009 1 11 /05 /Mai /2009 13:21


Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe
In den fünfziger bis siebziger Jahren war die Heimerziehung/Fürsorgeerzieung das wichtigste Teilsystem der Kinder- und Jugendhilfe und zugleich sein Schluss-Stein, von dem her das ganze sogenannte „Vor-Feld“ bestimmt wurde.
Das Unrecht, das Kindern und Jugendlichen in diesem System zugefügt wurde, ist nicht nur die Schuld einzelner Menschen. Diese Schuld betrifft die Vergangenheit der Bundesrepublik insgesamt, einen großen Abschnitt ihrer Geschichte. Sie verdunkelt die nachfolgende Gegenwart und macht Vergangenheitsschuld zu einem generationenübergreifenden Thema in der Sozialen Arbeit.[1]
Der juristische Schuldbegriff bezieht sich „auf Handlungen und Unterlassungen, die im Widerspruch zu Normen des geltenden Rechts stehen“, der alltägliche Begriff der Schuld bezieht sich auf die Verletzung anderer Normen, „Normen der Religion, der Moral, des Takts, der Sitte und des Funktionierens von Kommunikation und Interaktion. Beide Male wird an das eigene Verhalten eines Einzelnen angeknüpft und für den Schuldvorwurf vorausgesetzt, dass der Einzelne sich normwidrig verhalten hat, obwohl er zu normgemäßem Verhalten fähig war.“ (Schlink 2002, 12).
Die Behauptung, die TäterInnen seien „Kinder ihrer Zeit“, sie handelten in Übereinstimmung mit den „gängigen Vorstellungen von Erziehung und mit dem vorherrschenden Bild von schwer erziehbaren Kindern und Jugendlichen“, sie hätten in der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung nur die Erziehung praktiziert, die auch außerhalb der Einrichtungen in der Gesellschaft „üblich“ gewesen sei, bezweckt eine Generalamnestie, die das „System“ entlasten soll. Es kann nachgewiesen werden, dass es zu allen Zeiten, besonders aber in der Deutschen Nachkriegsgeschichte, eine entwickelte Kritik an menschenunwürdigen und unter sozialpädagogischen Gesichtspunkten kontraproduktiven Verhältnissen, Sichtweisen und Methoden gegeben hat. Es gab zu jedem einzelnen Kritikpunkt Verbesserungs- beziehungsweise Veränderungsvorschläge und es gab alternative Praxis, bis hin zu als Modelleinrichtungen zur Reform der Heimerziehung konzipierten Heimen. Die wissenschaftlich-fachliche Kritik und die alternative Praxis als praktische Kritik können dokumentiert werden. Die Landesjugendämter als „Fürsorgeerziehungs-Behörde“ waren gesetzlich verpflichtet, die Minderjährigen, für die Fürsorgeerziehung angeordnet war oder freiwillige Erziehungshilfe vereinbart wurde, während der ganzen Zeit ihres Heimaufenthalts persönlich zu begleiten und sich über ihr Wohlergehen ständig zu informieren. Die kommunalen Jugendämter, die Kinder auf der Grundlage der Paragraphen 5 und 6 des Jugendwohlfahrtsgesetzes in Heimen „unterbrachten“, waren verpflichtet, sich über die Wirkungen der Heimerziehung auf diese Kinder auf dem Laufenden zu halten. Die Vormünder, die ihre Zustimmung zur „Unterbringung“ gaben, waren verpflichtet, ihre Mündel auch während ihres Heimaufenthalts zu begleiten, sich um ihr Wohlergehen zu sorgen und sie vor Schädigungen zu schützen. Da alle „unehelich geborenen“ Kinder bis in die siebziger Jahre hinein automatisch einen Amtsvormund bekamen und diese Kinder eine sehr große Gruppe in der Heim- und Fürsorgeerziehung bildeten, trug das „Vormundschaftswesen“ insgesamt eine große Verantwortung für sehr viele Kinder und Jugendliche. Die Vormundschaftsrichter, die Fürsorgeerziehung anordneten, waren verpflichtet, die Jugendlichen anzuhören und sich ein umfassendes Bild von ihrer Situation zu schaffen. Die Jugendrichter, die im Wege eines Jugendstrafverfahrens Fürsorgeerziehung verhängten, waren verpflichtet, zu prüfen, ob die Anstalten, in die die Jugendlichen eingewiesen wurden, dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht gerecht werden konnten. Die öffentlichen und freien Träger der Heime waren verpflichtet, für optimale Rahmenbedingungen (Zustand und Einrichtung der Gebäude, leibliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen, Möglichkeiten zur Schul- und Berufsausbildung) und für eine das Wohl der Kinder achtende und die Belastungen aus ihrer Vergangenheit überwindende Erziehung durch qualifiziertes Personal Sorge zu tragen. Die Heimleitungen waren verpflichtet, für die Umsetzung der entwickelten erziehungswissenschaftlichen und pädagogischen Standards durch ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu sorgen und darauf zu achten, dass die Würde der Kinder und Jugendlichen durch „harte Erziehungsmaßnahmen“ nicht verletzt wurde. Die Erzieherinnen und Erzieher waren verpflichtet, in ihrem unmittelbaren Umgang mit den Kindern und Jugendlichen eine unterstützende und behütende Pädagogik zu praktizieren, im Geiste des Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar…“. Auf allen diesen Ebenen von Verantwortlichkeit haben sich Verantwortliche „normwidrig“ verhalten. Sie sind schuldig geworden, weil sie zu „normgemäßem Verhalten“, zu dem sie das geltende Jugendrecht und die in der Kinder- und Jugendhilfe auch damals schon entwickelten Standards verpflichteten.

Gegen das ihnen in der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung zugefügte Unrecht haben Kinder und Jugendliche zu allen Zeiten, also auch schon vor der Heimkampagne Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre, Widerstand geleistet. Die Zeugnisse dieses Widerstands, diese Kritik an einer menschenfeindlichen „Schwarzen Pädagogik“ in Einrichtungen der Jugendhilfe“ müssen gesammelt und dokumentiert werden. Sie sind ein authentischer Beleg für das Unrechtssystem, für die Stimme der Opfer, die in der Fach- und allgemeinen Öffentlichkeit hätte gehört werden können, aber nicht gehört wurde. An diesem Punkt geht es um gesellschaftliche, historische Schuld, die analysiert werden muss. Es geht um die Offenlegung der Ideologien, Strukturen und Interessen, die dieses System produzierten und aufrecht erhielten und es geht darum, aus dieser Analyse für Theorie und Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe heute pädagogische und politische Konsequenzen zu ziehen:
a) Bezogen auf die moralische und materielle „Wieder-Gut-Machung“ in der Form von vorbehaltloser Entschuldigung für das zugefügte Leid und materieller Entschädigung für zerstörte Lebenschancen und konkrete finanzielle Einbußen, zum Beispiel bei der Höhe der Rente.
b) Bezogen auf die aktuelle Debatte über Geschlossene Unterbringung, Boot-Camps, jugendliche Intensivtäter, Änderungen des Jugendstrafrechts, Lob der Disziplin etc.

Schuld haben nicht nur die unmittelbaren Täter, sondern auch die Verantwortlichen für das „System der Totalen Institutionen“ und alle, die Widerstand und Widerspruch unterlassen haben, obwohl sie dazu fähig waren. Die Grundlage für ihre Schuld ist die Norm: Verbrechen nicht nur nicht zu begehen und sich nicht an ihnen zu beteiligen und nicht von den Taten anderer zu profitieren, sondern ihnen mit Widerstand und Widerspruch entgegen zu treten. Das hat nichts mit „Kollektivschuld“ zu tun (vgl. Schlink a.a.O.).

Die Angehörigen der nächsten Generationen in der Jugendhilfe, das wären auf jeden Fall alle Professionellen unterhalb des fünfzigsten Lebensjahres, sind weder TäterInnen noch TeilnehmerInnen oder NutznießerInnen des Jugendhilfeunrechts der dreißig Jahre nach Krieg und Faschismus in Deutschland, noch konnten sie diesem Unrecht durch Widerspruch und Widerstand begegnen. Dennoch sind sie aufgefordert, sich betreffen zu lassen und als Angehörige eines Hilfesystems und einer Profession, die das Unrecht an Kindern und Jugendlichen zu verantworten hatte, Kritik und Scham bezogen auf diese Vergangenheitsschuld zum Ausdruck zu bringen: Ihre Betroffenheit kann sich zeigen bei der Konfrontation mit allen Spuren dieser Geschichte der Jugendhilfe: Dokumenten, Berichten, vor allem aber in der Begegnung mit den Opfern, die sie nicht meiden sondern suchen sollten. Sie können dem Selbstgerechten und Selbstzufriedenen auftrumpfen, dem Verharmlosen, der zweiten Viktimisierung der Opfer, dem Sich-Herausreden mit der Rede „vom bedauerlichen Einzelfall“, an ihrem Arbeitsplatz, aber auch in der Fach- und allgemeinen Öffentlichkeit entgegentreten. Sie können auch die Selbstorganisation der Ehemaligen aus der Heim- und Fürsorgeerziehung unterstützen, zum Beispiel bei der Suche und Sicherung von historischen Materialien in den Institutionen der Jugendhilfe, besonders bei der Entdeckung und Sicherung von Akten der Jugendämter, des Vormundschaftswesens, der Gerichte, der Psychiatrie und der Heime beziehungsweise ihrer Träger selbst.
Die Beteiligung der jüngeren Generation in der Jugendhilfe hat berufsethische Begründungen und ist ein Ausdruck des Respekts, der Wertschätzung, des professionellen Takts. Es gibt auch berufliche Anstandsregeln für die Fachkräfte in der Sozialen Arbeit.
Die dominante Reaktion der Politik in Deutschland nach 1945, schreibt Bernhard Schlink, sei die umfassend praktizierte Strategie des „Aussitzens der schuldbeladenen Vergangenheit“ gewesen, in der Hoffnung, dass mit der Zeit die „Angelegenheit“ erledigt sein werde. Bezogen auf zeitgeschichtliche Vorgänge und Erfahrungen werde die „Halbwertzeit der Erinnerung“ immer kürzer. Es besteht die Gefahr, dass die Kinder- und Jugendhilfe der Gegenwart diesen Umgang mit der Vergangenheitsschuld wiederholt. Die Reaktionen auf die Initiative des Vereins der ehemaligen Heimkinder und auf die Versuche einzelner Ehemaliger, für das erfahrene Leid Genugtuung zu bekommen, sind dafür ein bedrückendes Beispiel. Auch von Fachkräften der Jugendhilfe habe ich gehört, dass sie von alledem nichts wussten und sich nicht vorstellen können, dass es „so etwas“ in der demokratischen Bundesrepublik gegeben haben könnte. Systematische Missachtung der Menschenrechte und Menschenwürde von Kindern und Jugendlichen in der Geschichte der Bundesrepublik passt nicht in das Bild, in den Trend zur Herstellung einer bundesrepublikanischen Identität nach dem Untergang der DDR. Dafür ist nur das Unrecht der SED-Diktatur, auch auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe, speziell der Heimerziehung, nützlich und willkommen. Alle Versuche der Verharmlosung, der Minimierung, der Legitimation, und des Leugnens beziehungsweise Nicht-Wissens sind Bestandteile einer Identitätspolitik, die nicht zuletzt von Vergangenheitsschuld entlasten soll. Während diese Entlastung bezogen auf Krieg und Faschismus mit dem Hinweis, dass die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erst danach und als Alternative zu dem Vor-Her begonnen habe, wofür regelmäßig als Beleg das Grundgesetz mit seinen die Menschenwürde schützenden Freiheitsrechten bemüht wird, bei den heute Gesellschaft und Staat tragenden Altersgruppen weitgehend funktioniert, wird das massenhafte Unrecht an Kindern und Jugendlichen innerhalb der nach-faschistischen, demokratisch verfassten Geschichte der Bundesrepublik zu einem wirklichen Problem für die Identitätspolitik; auch für die Kinder- und Jugendhilfe und darüber hinaus der ganzen Sozialen Arbeit. Diese Identitätspolitik versucht, den Zusammenhang von Schuld und Geschichte zu zerreißen. Aber dieser Zusammenhang lässt sich nicht zerreißen, er lässt sich nur verleugnen. Was für die Rechtswissenschaft nach 1945 die „Naturrechtsrenaissance“ (Schlink) als vermeindliche Alternative zum NS-Rechtspositivismus war, das war für die Soziale Arbeit die zentrale Kategorie „Hilfe“ und die Selbstdefinition als „helfende Profession“. Aber auch die eugenische bevölkerungspolitische Orientierung der Sozialen Arbeit bis 1945 und in Teilen darüber hinaus operierte im Zeichen der „Hilfe“. Mit dieser Selbstdefinition, die als das „Eigentliche“ der Sozialen Arbeit von den Anfängen bis zur Gegenwart verstanden wird, wird versucht, die Integrität der Profession gegen die historische Schuld zu setzen und damit diese zu leugnen.
Rechtshistorisch gäbe es einen weitergefassten Begriff von Verantwortung, Haftung und Sühne als er in unserem juristischen Schuldbegriff enthalten sei, schreibt Bernhard Schlink. Das Problem liege darin, dass das kollektive Eintreten für eine Schuld, die lediglich individuell und subjektiv definiert wird, nicht vorgesehen sei und im Verantwortungs-Horizont nicht erscheine. Da für die Angehörigen der nachgeborenen Generationen, die Übernahme von Verantwortung für die Geschicke der Opfer nicht aus einem individuellen Schuldbegriff abgeleitet werden könne, müsse es, so Schlink, aus einem Verantwortungsbegriff beziehungsweise einem Verantwortungsbewusstsein hergeleitet werden, das sich mit der Verantwortung des Gemeinwesens für das Leiden der Opfer und seine „annäherungsweise Behebung“ ethisch begründen lässt. Im Opferentschädigungsgesetz, in der Arbeit des „Weißen Ringes“ kommt dieser Gedanke zum Ausdruck. Allerdings beziehen sich diese Ansätze nicht auf Unrecht, das Einzelnen oder Gruppen im Namen des Staats geschehen ist. Sie setzen immer den Einzeltäter und die Einzelfallprüfung voraus. Dass sich die politischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland mit der Anerkennung und Entschädigung von Unrecht auseinander setzen müssen, das in ihrem eigenen Namen geschehen ist, wie es bei den ehemaligen Heimkindern/Fürsorgezöglingen der Fall ist, ist, soweit ich sehen kann, bislang noch nicht vorgekommen. Das erklärt meines Erachtens auch die politische Brisanz des Vorgangs. Es handelt sich um einen echten Präzedenzfall, dem weitere folgen können: Knastopfer, Psychiatrieopfer, Opfer des Pflegesystems.
Bezogen auf das nationalsozialistische Deutschland und die DDR gibt es eine Reihe von Unrechtstatbeständen, für die politische und juristische „Lösungen“ gefunden wurden. Aber das waren in jedem Fall Opfer von Unrechtsstaaten, von Unrechtsystemen, von Staaten also, zu denen sich, wie gesagt, die Bundesrepublik Deutschland als Alternative und, historisch betrachtet, als deren Überwindung, nicht aber als deren Nachfolge betrachtet. Das genau ist das Problem. Die Heimerziehung in den vierziger bis siebziger Jahren als ein postfaschistisches System zu bezeichnen, das strukturell auf die Missachtung von Menschenwürde und Menschenrechten angelegt war, was wissenschaftlich unschwer zu belegen ist, wird von PolitikerInnen und Jugendhilfe-Verantwortlichen in der Regel mit Empörung zurückgewiesen (vor allem bezogen auf die von Jugendlichen geleistete Zwangsarbeit in der Fürsorgeerziehung), ebenso auch das Aufzeigen von Übereinstimmungen der Heimerziehung West mit der Heimerziehung Ost. In diesem historisch-politischen Abwehrsyndrom liegt neben der Angst vor Entschädigungszahlungen die Hauptbarriere. Sicherlich ist auch beides miteinander verknüpft: Die ideologische Abwehr dient der Legitimation der Ablehnung von finanziellen Forderungen der Opfer.
Dem kann entgegengehalten werden, dass die Träger der Jugendhilfe (die öffentlichen und privaten) für die in ihrem Namen und ihrer Verantwortung geschehenen Unrechtshandlungen den einzelnen Opfern gegenüber haften müssen, weil sie eine Solidar- und Wirtschaftsgemeinschaft mit den einzelnen Heimen, in denen Kinder und Jugendliche geschädigt wurden, gebildet haben und ohne Unterbrechung dreißig Jahre lang aufrecht erhalten haben. Sie haben gemeinsam von dem Geschehen in den Heimen profitiert: ideologisch-politisch und materiell. Die Träger haben die Einrichtungen begünstigt und die Bestrafung der TäterInnen systematisch vereitelt. Das hat die historische Forschung inzwischen eindrucksvoll belegt. Vielleicht ist der Begriff „Staatsverbrechen“ hier angebracht. Da die Exekutive in Form der Landesjugendämter und Jugendämter immer beteiligt war, müssen hier in einem demokratischen System der Gewaltenteilung Legislative und Judikative die Haftung der Träger der Jugendhilfe politisch und rechtlich durchsetzen. Dabei liegt aus rechtlichen und aus Zeitgründen die Priorität zum Handeln bei der Legislative. „Die Netze der Schuld“, schreibt Bernhard Schlink, „zu denen sich Handlungen derart verflechten, reichen weit. In ihnen verfängt sich nicht nur der Täter, sondern jeder, der zum Täter in Solidargemeinschaft steht und diese nach der Tat aufrecht erhält. Gerade dieser Zusammenhang zeigt, dass sich der Schuldbegriff nicht nur an den Normen des geltenden Rechts, sondern auch an anderen Normen anknüpft.“ (Schlink 2002) An den schon erwähnten Normen der Religion und der Moral, des Takts und der Sitte sowie des Funktionierens von Kommunikation und Interaktion. Jede einzelne dieser Normen ist von den öffentlichen und privaten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe massiv und dauerhaft in der Heimerziehung der fünfziger bis siebziger Jahre verletzt worden. Die weitgehend kritiklose Solidarität zwischen öffentlichen und privaten Trägern der Jugendhilfe im Falle der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung richtete sich faktisch gegen Kinder und Jugendliche. Sie war selbst eine Norm, die dieses Verhältnis jahrzehntelang stabilisierte. Sie wurde kontrafaktisch und lernunwillig von den Verantwortlichen durchgehalten und konnte und kann nur durch massiven politischen Druck von außen (Heimkampagne in den späten sechziger und frühen siebziger Jahren und gegenwärtig die Initiative der Ehemaligen mit breiter Medienunterstützung) aufgebrochen werden. Weil das so war, muss die Verantwortung für die Dominanz der Schwarzen Pädagogik in der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung auch beiden, öffentlichen und freien Trägern gleichermaßen, zugerechnet werden. Diese Zurechnung resultiert nicht aus einer besonderen Moral. „Es sind die Regeln, nach denen Kommunikation und Interaktion funktionieren. Wenn Aufrechterhaltung und Herstellung von Solidarität nicht Aufrechterhaltung und Herstellung von Verantwortungsgemeinschaft, von Gemeinschaft des Tragens von Folgen und Vorwürfen ist, dann ist sie nichts.“ (Schlink 2002) Die in der Vergangenheit praktizierte unkritische Solidarität wirkt auch in der Gegenwart. Das Nicht-Verurteilen, Nicht-Lossagen, die Perpetuierung der Leiden der Opfer stiftet neue Schuld. Das Nicht-Lossagen, verstrickt in alte und fremde Schuld, und zwar so, dass es neue, eigene Schuld erzeugt. Ein Beispiel dafür ist ein Papier des „Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz“ aus dem September 2006, in dem für den Bereich der Katholischen Jugendhilfe „Sprachregelungen“ formuliert sind. Bezogen auf die nicht-sozialversicherte und nicht-entlohnte Zwangsarbeit heißt es da: „In den damaligen Heimen waren Kinder und Jugendliche nicht als Arbeitskräfte eingesetzt. Es war jedoch üblich, dass die in den Heimen lebenden jungen Menschen in der Garten- und Landwirtschaft mitgeholfen haben. Das entsprach in alle Regel dem Maß, wie es zu dieser Zeit auch in Familienhaushalten üblich war.
In den damaligen Erziehungsheimen, in denen Jugendliche untergebracht waren, gab es eine Arbeitstherapie. Das Ziel war, Jugendlichen (ab vierzehn Jahren) zu helfen, einen Arbeitsplatz zu bekommen beziehungsweise ihren Arbeitsplatz behalten zu können. Damit diese Arbeitstherapie möglichst realitätsgerecht geschah, wurden auch Aufträge der Industrie ausgeführt. (…) Die Heime waren keine Wirtschaftsbetriebe, sie verfolgten vielmehr pädagogische Zwecke, die man heute im Rahmen der Gemeinnützigkeit ansiedeln würde. Die von den jungen Menschen erarbeiteten Erträge dienten ausschließlich der Finanzierung ihres Heimaufenthalts.“ Zum Umgang mit der eigenen Vergangenheitsschuld heißt es in diesem Papier: „Trotz allem Bedauern über das Schicksal einzelner ehemaliger Heimkinder können weder die Deutsche Bischofskonferenz als Ganze noch Kardinal Lehmann als der Vorsitzende eine grundsätzliche Entschuldigung aussprechen. Bei den beschriebenen Misshandlungen und Demütigungen handelt es sich um Verfehlungen einzelner Personen und um das Schicksal einzelner Menschen. Dafür können sich nur die damals Verantwortlichen selbst oder stellvertretend für sie die Leitungen der entsprechenden Einrichtungen oder Orden individuell bei den Betroffenen entschuldigen. Misshandlungen und Demütigungen von Kindern in Heimen können keiner Grundhaltung zugeschrieben werden, die durch die Kirche vorgegeben oder die von der Kirche gefordert worden wäre.“ Zu der erwarteten Frage „Wodurch unterschieden sich Heime in kirchlicher Trägerschaft von anderen?“ wird empfohlen zu antworten, „dass in kirchlichen Heimen nicht anders erzogen und mit Kindern und Jugendlichen umgegangen wurde, als in der damaligen Gesellschaft sonst auch. Die den Heimen heute oft zur Last gelegten strengen Erziehungsmethoden waren allgemein üblich und nicht besonders kennzeichnend für kirchliche Heime.“
In solchen Formulierungen, die auch von Repräsentanten des Diakonischen Werks Deutschland und von Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und der Jugendministerkonferenz zu hören sind, wird die Solidargemeinschaft mit den Tätern aufrecht erhalten. Bei den kirchlichen Organisationen wiegt das besonders schwer, denn sie haben in allen nachzulesenden Begründungen für ihre Dominanz in der öffentlichen Erziehung behauptet, dass gerade sie den besonderen auf Wertschätzung und Liebe gegründeten Werten des Christentums verpflichtet sind und sich darum besser als weltanschaulich neutrale Träger für die Erziehung vernachlässigter Kinder und Jugendliche eignen würden. In der katholischen und der evangelischen Theologie sind die Begriffe Schuld, Schuldbekenntnis, Demut und Buße von allergrößter Bedeutung. Die Repräsentanten der Kirche und ihrer Wohlfahrtsverbände zeigen von diesen christlichen Kardinaltugenden keine Spur. Sie müssen sich an ihren eigenen Ansprüchen messen lassen, aus denen ihnen eine besondere Schuld erwächst.
Die Glieder der Solidargemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe, die nicht durch eigene Taten schuldig geworden sind, müssen sich dennoch mit der Vergangenheitsschuld des Systems, das sie heute noch repräsentieren, auseinander setzen. Sie laden eigene Schuld auf sich, wenn sie auf den Vorwurf nicht dadurch antworten, dass sie sich von der fremden Schuld lossagen. Für diese Form der Verstrickung in Schuld gibt es in Deutschland ein Beispiel von historischer und epochaler Bedeutung: Dass die Deutschen, die vor 1945 nicht Täter und Beteiligte waren, indem sie sich danach von den Tätern und Beteiligten nicht losgesagt haben, zu Schuldigen wurden. Dass die Deutschen sich nicht oder nur halbherzig vom NS-System losgesagt haben, unterliege keinem historischen Zweifel mehr, schreibt Bernhard Schlink. Diese Tatsache hat im Umgang mit den Opfern der NS-Verbrechen in der Deutschen Nachkriegsgeschichte verheerende Folgen für die Opfer und für die politische Kultur in Deutschland gehabt. Ich will betonen, dass es mir bei diesem Vergleich nicht um die faktische Identität von NS-Jugendhilfe und Jugendhilfe der Bundesrepublik Deutschland geht, sondern um die strukturelle Übereinstimmung im Umgang mit Schuld und mit Opfern. Und noch ein Faktum ist hier von großer Bedeutung: Wir wissen, dass die Leiden, die Erfahrungen, die Traumatisierungen der Opfer sich in den Kindern der Opfer und in ihren Kindeskindern auf die eine oder andere Weise fortsetzen. „Oft sind sie auf ähnlich hilflose und verzweifelte Weise vom Leiden ihrer Eltern gezeichnet. Dass die Leiden der Opfer über zwei Generationen weiter wirken, ist ein weiterer Grund, der es verbietet, den so sehr gewünschten Schluss-Strich unter eine Geschichte der Vergangenheit zu setzen. Sie bleibt, ob wir das nun anerkennen oder nicht, eine Geschichte der Gegenwart.“ (Schlink 2002) Bezogen auf die NS-Täter trifft diese Verstrickung in Vergangenheitsschuld auch auf deren Kinder und Enkelkinder zu, die, so Schlink, ein schweres Erbe zu verarbeiten haben. Ob es auch Kinder und Enkelkinder von Jugendhilfe-TäterInnen gibt, weiß ich nicht. Wenn wir im übertragenen Sinne als solche, die Frauen und Männer des beruflichen Nachwuchses in der Jugendhilfe annehmen, haben wir Älteren meines Erachtens ihnen gegenüber zumindest eine Verantwortung bezogen auf die finsteren Zeiten der Professionsgeschichte, für die wir selbst noch Zeitzeugen sind, in denen wir auf die eine oder andere Weise Akteure waren. Diese Verantwortung haben auch diejenigen, die, obwohl sie Nachgeborene sind, heute leitende Funktionen in den Organisationen haben, zu deren historischer Kontinuität auch das Unrecht an den Kindern und Jugendlichen der Heimerziehung und Fürsorgeerziehung der Jahrzehnte nach 1945 bis in die siebziger Jahre gehört. Die Kinder und Jugendlichen, die in jenen Jahrzehnten in der Heim- und Fürsorgeerziehung leben mussten, sind heute überwiegend im Alter zwischen fünfzig und siebzig Jahren. Sie fordern mit Recht eine aktive Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte, die auch die Geschichte der Jugendhilfe ist, und einen praktischen Beitrag zur Entschuldigung und Entschädigung. Die Kinder- und Jugendhilfe heute sollte auf allen Ebenen und mit allen ihren Funktionsträgern sich dieser Vergangenheitsschuld und den aus ihr resultierenden Forderungen ohne Vorbehalte stellen und damit auch einen wichtigen Beitrag zur politischen Kultur der Bundesrepublik heute leisten.

Literatur
Zwei Fachzeitschriften mit Schwerpunktheften zum Thema:
Jugendhilfe. Dezember 2007.
Forum Erziehungshilfe. April 2008.
Zum Umgang mit der Geschichte in der Sozialen Arbeit vgl. die Zeitschrift Widersprüche. Heft 101: Geschichten und Geschichte der Sozialen Arbeit.
Zur Verstrickung der Sozialen Arbeit in Vergangenheitsgeschichte vgl. Kappeler, Manfred (2000). Der schreckliche Traum vom vollkommenen Menschen - Rassenhygiene und Eugenik in der Sozialen Arbeit. Marburg
und
Schlink, Bernhard (2002). Vergangenheitsschuld und gegenwärtiges Recht. Frankfurt am Main

[1] Besondere Anregungen zu diesem Vortrag verdanke ich den rechtsphilosophischen Essays von Bernhard Schlink (2002).

von Forumsteilnehmer am Diakonieforum
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Monday, 11. may 2009 1 11 /05 /Mai /2009 02:28


Prof. Dr. Manfred Kappeler
Vortrag in der 1. Arbeitssitzung des Runden Tisches zur Aufarbeitung der Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre am 2./3. April 2009
Thema: Zur zeitgeschichtlichen Einordnung der Heimerziehung


Meine Damen und Herren, in meinem Vortrag beziehe ich mich
– auf veröffentlichte und nichtveröffentlichte Berichte von ehemaligen Heimkindern
– auf eine erste kritische Durchsicht von dreißig Jahrgängen der wichtigsten Fachzeitschriften 
   in
kirchlicher und nichtkirchlicher Herausgeberschaft   (Sozialpädagogik / Evangelische      Jugendhilfe / Jugendwohl / Pädagogischer   Rundbrief des Caritasverbandes Bayern / Unsere Jugend / Nachrichtendienst /   Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt / Praxis der Kinderpsychologie   und Kinderpsychiatrie / Soziale Arbeit), auf Rundbriefe, Stellungnahmen und   Resolutionen von Dachorganisationen (AFET / DV / DPW / IGFH), auf  einschlägige Monografien und auf Verlautbarungen der öffentlichen Träger der    Jugendhilfe (vor allem Länderministerien, Landschaftsverbände und   Landesjugendämter).
– und nicht zuletzt auf eine mittlerweile fünfzigjährige Erfahrung in Praxis und   Theorie der Sozialpädagogik, davon fünfundzwanzig Jahre in Heimerziehung, Bewährungshilfe, Offene Jugendarbeit und Drogenarbeit und fünfundzwanzig    Jahre in Lehre und Forschung.


Von 1959 bis 1974 war ich insgesamt acht Jahre als Sozialpädagoge in Heimen tätig und sechs Jahre in der Fort- und Weiterbildung und der Supervision von HeimerzieherInnen. Unter anderem konzipierte und leitete ich die berufsbegleitende Ausbildung von ErzieherInnen der zentral verwalteten Heime des Landesjugendamtes West-Berlin und beteiligte mich an der Initiierung der Heimkampagne der späten sechziger und der siebziger Jahre. Die Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre der alten Bundesrepublik und ihre Wirkungen/Folgen für das Leben der Menschen, die Zeiten ihrer Kindheit und Jugend in Säuglings-, Kinder- und Fürsorgeerziehungsheimen verbringen mussten, kann ohne eine zeitgeschichtliche Einordnung/Kontextualisierug nicht zutreffend dargestellt, analysiert und beurteilt werden. Von entscheidender Bedeutung ist daher wie, das heißt auf welchen empirischen Grundlagen, mit welchen analytischen Kriterien und welchen fachlichen Maßstäben diese „Einordnung“ erfolgt. In meinem Referat werde ich Inhalte skizzieren und Wege aufzeigen, wie diese Inhalte meines Erachtens am Runden Tisch in ihrer Bedeutung für die Fragen der Genugtuung/Rehabilitierung und der Entschädigung ehemaliger Heimkinder aufgeklärt werden können. Zuerst bedarf einer zeithistorischen Einordnung der Heimerziehung eine Verständigung über den historischen Zeitrahmen, der als ökonomischer, politischer und sozialkultureller Kontext der Heimerziehung die Folie für deren „Einordnung“ sein muss. In der Einladung zur heutigen Sitzung wird dieser Zeitraum auf die fünfziger und sechziger Jahre begrenzt. Ich schlage vor, den Zeitraum um die vierziger und siebziger Jahre zu erweitern. Begründung: Ich bin 1940 geboren und hätte als Kleinkind und Vorschulkind bereits während der NS-Zeit in einem Heim leben können und danach, als Schulkind in einer der vier Besatzungszonen bis zur Gründung der Bundesrepublik im Herbst 1949 usw., bis ich mit der Erreichung der Volljährigkeit 1961 hätte aus der öffentlichen Erziehung entlassen werden müssen. Tatsächlich ist es Frauen und Männern aus der Gruppe der ehemaligen Heimkinder so ergangen. Ich selbst habe in meinem ersten sozialpädagogischen Praktikum in einem Heim 1960 solche Jugendlichen kennen gelernt. Für sie wäre 1950 eine willkürliche Festlegung, die mit ihrer Heimbiografie nichts zu tun hat. Ebenso verhält es sich mit den siebziger Jahren. Die Heimkampagne der späten sechsiger und  pervertiert den pädagogischen Schonraum, um in ihm jene gesellschaftlichen Bedingungen und Zwänge zu wiederholen, ja zu intensivieren, vor denen sie, ihrer Intention gemäß, die Heranwachsenden zu schützen hätte.“ (75ff.)
Thiersch beschreibt und kritisiert die Regelpraxis, wie sie 1977 in der Bundesrepublik bestand. Man kann auch die seit 1970 entstandenen Alternativen beschreiben, die als praktische Kritik an der Regelpraxis entwickelt wurden. Aber das waren eben noch die Ausnahmen, von denen nur wenige Kinder und Jugendliche etwas hatten. Die siebziger Jahre primär unter dem Fokus der Alternativen und Reformen zu betrachten, würde den bitteren Erfahrungen der großen Mehrheit der Heimkinder nicht gerecht. Diese Alternativen und neuen Formen der Heimerziehung wurden erst in den achtziger Jahren allmählich zur Regelpraxis. Obwohl ich in Theorie und Praxis an der Entwicklung solcher Alternativen beteiligt war, würde es mir nicht in den Sinn kommen, die Heimerziehung der siebziger Jahre von dieser Seite her als gelungene öffentliche Erziehung zu interpretieren. Die vierziger bis siebziger Jahre bilden meines Erachtens den historischen Untersuchungszeitraum, in den die Heimerziehung eingeordnet werden muss. Ich werde mich in meinen Ausführungen auf diesen Zeitraum beziehen. In sich sind diese dreißig Jahre natürlich stark gegliedert. Sie umfassen so unterschiedliche Epochen wie Kriegsende und unmittelbare Nachkriegszeit, die für sehr viele Menschen bis etwa 1955 die Lebensbedingungen und den Alltag bestimmten, dann die Phase des sogenannten Wiederaufbaus und Wirtschaftswunders von 1955 bis 1965, die gleichzeitig die Zeit der sogenannten Halbstarken-Krawalle und der jugend- kulturellen Selbstbestimmungsversuche war, im Kontext beinahe erreichter Vollbeschäftigung und bescheidenem Massenwohlstand, dann die zweite Hälfte der sechziger und die siebziger Jahre mit dem einschneidenden Regierungswechsel, der Achtundsechziger Bewegung mit ihren weite Bereiche der Gesellschaft liberalisierenden Wirkungen, das Jahrzehnt der „großen Reformen“, aber schon begleitet von der ersten Wirtschaftskrise mit aufkommender Arbeitslosigkeit und Ausbildungsnotstand für Jugendliche. Erinnert sei daran, dass noch um 1970 über siebzig Prozent eines Jahrgangs mit fünfzehn Jahren die Schule verlassen mussten
und einen Platz im Erwerbsleben suchten. Diesen gravierenden gesellschaftlichen Veränderungen entsprachen jeweils unterschiedliche epochale Sozialerfahrungen. Mit diesen Veränderungen und ihren Wirkungen auf Kinder und Jugendliche müssen die Lebensbedingungen und Perspektiven der Heimkinder jeweils abgeglichen werden, wenn eine zeithistorische Einordnung der Heimerziehung gelingen soll. Der Ausgangspunkt für diesen
Vergleich muss das durchschnittliche Reproduktionsniveau der bundesdeutschen Gesellschaft sein, auf der Basis der vorgeschlagenen Periodisierung, in Zehnjahresschritten: 1945 bis 1955 / 1955 bis 1965 / 1965 bis 1975. Dieser Vergleich wird die schon von Siegfried Bernfeld in den zwanziger Jahren als „Tantalus-Situation“ beschriebene permanente Bedürfnisrestriktion von Kindern in öffentlicher Erziehung deutlich machen.
Verglichen werden müssen:
– die räumliche Situation und die Raumaneignungsmöglichkeiten in Heimen
– Essen und Esskultur
– Kleidung
– Körperpflege
– medizinische Versorgung
– jugendkulturelle Bedingungen (Ausgang, frei gewählte Beziehungen mit
    Gleichaltrigen, Kino, Fernsehen, Jugendgruppen außerhalb des Heims, Tanz,
    Reisen und Erholung, Musik etc.)
– Strafpraxis vom Entzug sogenannter Vergünstigungen über körperliche Züchtigung bis hin

   zu Isolierung in Arrestzellen
– Arbeit zur Aufrechterhaltung der Binnenstruktur der Heime und produktive Arbeit in heim-

   eigenen oder Fremdbetrieben einschließlich der Taschengeld-und Entlohnungsregelungen 
– Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten Umgang mit sogenannten Auffälligkeiten wie

   Bettnässen, Schlafstörungen,„Essensverweigerung“, sogenannter Lügenhaftigkeit, Onanie,

  Weglaufen aus dem Heim, sogenannte Arbeitsscheu etc.
– und schließlich ständige Kontakt- und Beziehungsabbrüche durch Personalwechsel,

  Wechsel der Kinder und Jugendlichen in der  Erziehungsgruppe, Verlegungen in andere

  Heime.
Weitere Vergleichspunkte bezogen auf die Situation von Kindern und Jugendlichen in
durchschnittlichen Erziehungsverhältnissen und solchen in der Heimerziehung
werden sich aus den Berichten der Ehemaligen ergeben. Zur zeithistorischen Einordnung der Heimerziehung gehört auch eine Gewichtung der Rechtsstellung von Kindern und Jugendlichen, die in Heimen lebe mussten im Vergleich mit solchen, die im Rahmen uneingeschränkter Elterlicher Gewalt/Elterlicher Sorge in Familien oder Familienverbänden aufwachsen konnten.
„Heimkinder als Träger von Menschenrechten“ / „Die Grundrechte von Minderjährigen in Fürsorgeerziehungsanstalten“ – das waren Themen, die je größer der Abstand zum NS-System wurde, je heftiger der „alltägliche Skandal der Heimerziehung“ empfunden wurde, an Bedeutung gewannen.
„Die Zeiten waren nun mal so…“
Ich beginne mit Zitaten aus LeserInnen-Briefen und Stellungnahmen in den zurückliegenden Monaten. Während der Anhörung von Sachverständigen durch den Petitionsausschuss des Bundestags im Januar 2008 sagte ein Abgeordneter sinngemäß: Er könne nicht verstehen, warum die ehemaligen Heimkinder heute, dreißig, vierzig oder mehr Jahre nach ihrer Zeit im Heim, mit solcher Dramatik über ihre Erfahrungen reden. Ob es denn überhaupt möglich sei, nach so langer Zeit sich so bestimmt an einzelne Handlungen von Erzieherinnen und Erziehern und an Einzelheiten des Heimalltags zu erinnern. In der Frage des Abgeordneten im Petitionsausschuss und vielen ähnlichen Fragen von Bürgerinnen und Bürgern werden mehr oder weniger offen die erinnerten Erfahrungen von Ehemaligen der Heim- und Fürsorgeerziehung bezweifelt. Dieser Zweifel resultiert aus dem Vergleich der eigenen Lebenserfahrungen, vor allem natürlich bei AltersgenossInnen, beziehungsweise der Anlegung der Folie der für sich selbst in Anspruch genommenen bürgerlichen Normalbiografie, an die Lebenserfahrungen von in der Heimerziehung traumatisierten Menschen. Dieser Zweifel kann sich bis zum Verdacht und zum Vorwurf des Sozialschmarotzertums steigern.
Ein Beispiel dafür ist ein Kommentar des Redakteurs des Württembergischen Evangelischen Gemeindeblatts in der Ausgabe 4/2009 und durch ihn provozierte und mitgeteilte LeserInnen-Briefe. Der Kommentator will die Bewertung der Arbeit von Kindern und Jugendlichen in der Heim- und Fürsorgeerziehung der Nachkriegsjahrzehnte als Zwangsarbeit nicht gelten lassen. Er schreibt, es sei „geradezu primitiv, vom hohen Ross der Gegenwart aus Geschehnisse beurteilen zu wollen, die vierzig Jahre zurück liegen“ und erhebt den Vorwurf, es „gehe zu vielen in der nun begonnenen Debatte nicht um Gerechtigkeit, sonder um Geld“. Ich zitiere
aus den Briefen von Lesern und Leserinnen, die auf den Kommentar antworten: „Volle Zustimmung zu dem Kommentar! Es ist völlig abwegig, von heutigen Erziehungsgrundsätzen aus die damalige Praxis zu verurteilen. Harte Methoden (Prügelstrafe als selbstverständlichkeit) waren doch bis in die 50er Jahre, zum Teil noch bis in die 60er Jahre in allen Schulen gang und gäbe! Da müssen die allermeisten 70- oder 80Jährigen Entschädigung verlangen, nicht nur die Zöglinge (christlicher) Heime! Ist es denn so sehr von Übel, wenn Kinder zur Gartenarbeit herangezogen werden? Welcher Bauernsohn, welche Bauerntochter hat nicht schon in jungen Jahren auf dem Feld mitgeholfen? Es ist ganz abwegig, derlei als ‚Zwangsarbeit’ zu
 bezeichnen.“ „Demnächst werde ich wohl gegen das Kultusministerium klagen müssen wegen ‚Misshandlung’ und Schmerzensgeld fordern. In meinen Schulen in der  Kriegs- und Nachkriegszeit waren nämlich Ohrfeigen, ‚Tatzen’ und ‚Hosenspanner’ an der Tagesordnung. Wegen geringer Anlässe wurden wir ‚übergelegt’. Es war bisweilen schon schlimm. Dass ich aber deswegen schwer geschädigt sei und Anspruch auf Wiedergutmachung habe, das wird mir erst heute – 65 Jahre danach – klar. Auch meine eigene Mutter, die nach dem Krieg als Alleinerziehende uns vier Kinder durchzubringen hatte, werde ich wohl posthum verklagen müssen: ‚Zwangsarbeit’ hatten wir Kinder zu leisten im Haushalt, im Garten und in einer Handweberei. (…)“ „(…) Jetzt beklagen sich die inzwischen 60-jährigen Erwachsenen darüber dass sie schwer arbeiten mussten und behaupten, sie seien traumatisiert, sie klagen über zu wenig Zuwendungen. Die Erzieher konnten ja damals nicht jedem Kind tägliche Schmeicheleinheiten geben. Der Höhepunkt ist ja wohl, dass jetzt um Entschädigungen und Vergebung gebeten wird. Die Zöglinge sollten sich in erster Linie fragen, warum sie auf die Karlshöhe kamen und was für eine bessere Alternative es gegeben hätte. Es wäre erfreulich, wenn sich auch jemand zu Wort melden würde, der heute noch dankbar dafür ist, dass er auf der Karlshöhe aufgenommen wurde und dort einen guten Start in sein ferneres Leben erfahren hat.“ Die SchreiberInnen dieser Leserbriefe setzten ihre Kindheits- und Jugenderfahrungen mit harten Erziehungsmethoden, der Mithilfe in Haushalt, Garten und Familienbetrieb gleich mit den Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen, die in Heimen leben mussten. Die gehässigen und empörten Zwischentöne, die zeigen, wie die Stigmatisierung von Heimkindern bis in die unmittelbare Gegenwart weiterwirkt, will ich hier beiseite lassen. Es geht um den Vergleich der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in proletarischen und kleinbürgerlichen Familienverhältnissen einerseits, und in der Heim- und Fürsorgeerziehung andererseits.
Um diesen Vergleich geht es auch dem Autor der „Sachstandserhebung zur Situation von Heimkindern in katholischen Einrichtungen zwischen 1945 und 1975“, die im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitet wurde. Diese 117 Seiten starke Stellungnahme wurde im Mai 2008 vom Sekretariat der Bischofskonferenz dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags zugeleitet. Ich zitiere aus der Sachstandserhebung:
„Die gesamte Haltung gegenüber Kindern war eine andere. Dies bedeutete, dass ein Erzieher, der Kinder in Heimen schlug, meist auf Verständnis stoßen konnte, wenn er nicht gewisse Grenzen überschritt, da den Jugendlichen auch zu Hause Prügel, Arrest und vergleichbare Strafen drohten; im Einzelfall forderten Eltern die Heimerzieher bei Besuchen ihrer Kinder sogar auf, diese auch zu schlagen, falls sie nicht gehorsam ein sollten.“ Der Autor behauptet, es gäbe „keine Quelle, aus der sich mit Sicherheit entnehmen lässt, ob in einem Heim geschlagen wurde oder nicht“. Und dann schreibt er auf derselben Seite: „Zumindest in den fünfziger und sechziger Jahren erwarteten die Kinder und Jugendlichen, dass sie nach einer Verfehlung auch bestraft wurden. Sie akzeptierten dies, da mit der Strafe auch die Tat ‚verbüßt’ war und keine weiteren Sanktionen folgten. Sie kannten dies meist auch aus ihrem Elternhaus“. Wenn Erzieher und Erzieherinnen in den Heimen geschlagen hätten, schreibt der Autor, konnten sie davon ausgehen, „dass sie den Kindern nicht schaden würden, da Schläge nach den damaligen Vorstellungen auch außerhalb der Heime nicht verpönt waren. Es bringt wenig aus der heutigen Erkenntnis heraus, Personen einer weit zurückliegenden Zeit zu beschuldigen, nicht so gehandelt zu haben, wie dies heute üblich sein sollte. Selbst Entschuldigungen scheinen unangebracht, denn warum soll sich jemand für eine Handlung entschuldigen, die unter damaligen rechtstaatlichen Verhältnissen nicht anfechtbar waren, nur weil dies heute anders gesehen wird.“  Der Autor bedauert zwar, dass es in den fünfziger bis neunziger Jahren keine andere Haltung zu den Problemen gab, hält es aber für verfehlt, „aus heutigen Überzeugungen heraus eine generelle Schuld derjenigen Personen anzunehmen, die gezüchtigt haben, da es für diese, innerhalb gewisser Grenzen, die allmählich seit den
  sechziger Jahren immer stärker eingeengt wurden – ein Recht zur Züchtigung gegenüber den  Kindern und Jugendlichen gab, die ihnen anvertraut waren: Sei es, dass dieses bei den Eltern lag, oder sei es, dass dieses bei einer angeordneten Erziehung ausgeübt wurde (Schule oder Heim)“.
Das Fazit dieser Forderung lautet:
„Allgemein gilt wohl, dass die Heimerziehung in den fünfziger und in den sechziger Jahren auf Methoden und Vorstellungen der damaligen Zeit zurückgriff und –vielleicht abgesehen von geschlossenen Heimen und den daraus resultierenden Einschränkungen – nicht grundsätzlich autoritärer waren. Denn in Schulen, Internaten, aber auch im Elternhaus galten Disziplin, Gehorsam und Unterordnung als notwendige Mittel, um aus dem Kind und späteren Jugendlichen einen in der Gesellschaft brauchbaren, das heißt in der Arbeitswelt einsetzbaren Erwachsenen zu machen.“
Abschließend resümiert der Autor bezogen auf die gegen die Heimerziehung in kirchlichen Heimen erhobenen Vorwürfe:
„Es ist daher nicht korrekt, wenn bei den Beschuldigungen gegen konfessionell geführte Heime für die fünfziger bis siebziger Jahre von rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen ausgegangen wird, wie sie am Ende des zwanzigsten beziehungsweise zu Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts in der Bundesrepublik Deutschland herrschen.“ Im September 2006 verteilte das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz an katholische Einrichtungen und Organisationen ein Papier mit dem Titel „Wahrscheinliche Fragen an die Kirche mit Bezug zur Problematik der ehemaligen Heimkinder und Antworten dazu (im Sinne von Sprachregelungen im kirchlichen Bereich)“. Darin wird vorgeschlagen, auf den Vorwurf der Zwangsarbeit von Jugendlichen in kirchlichen Erziehungsheimen folgendermaßen zu antworten: „In den damaligen Heimen waren Kinder und Jugendliche nicht als Arbeitskräfte eingesetzt.
Es war jedoch üblich, dass die in den Heimen lebenden jungen Menschen in der Garten- und Landwirtschaft mitgeholfen haben. Das entsprach in aller Regel dem Maß, wie es zu dieser Zeit auch in den Familienhaushalten üblich war. In den damaligen Erziehungsheimen, in denen Jugendliche untergebracht waren, gab es eine Arbeitstherapie. Das Ziel war, Jugendlichen (ab vierzehn Jahre) zu helfen, einen Arbeitsplatz zu bekommen beziehungsweise ihren Arbeitsplatz behalten zu können. Damit diese Arbeitstherapie möglichst realitätsgerecht geschah, wurden auch Aufträge der Industrie ausgeführt. Im Übrigen zählte damals – auch in Familien – mehr noch als heute die Eingliederung in einen Tagesablauf mit regelmäßigen Arbeitszeiten zu den pädagogischen Mitteln im Rahmen der Erziehung. Die Heime waren keine Wirtschaftsbetriebe, sie verfolgten vielmehr pädagogische Zwecke, die man heute im Rahmen der Gemeinnützigkeit ansiedeln würde. Die von den jungen Menschen erarbeiteten Erträge dienten ausschließlich der Finanzierung ihres Heimaufenthalts.“ Der Autor der Sachstandserhebung (ein Historiker) und die Deutsche Bischofskonferenz benutzen in quasi wissenschaftlicher Sprache die gleiche Argumentation wie die Leserbrief-SchreiberInnen aus dem Württembergischen Evangelischen Gemeindeblatt. Diese Argumentation, die ich als rechts- und geschichtspositivistisch bezeichnen möchte, kann nur entwickelt und durchgehalten
werden, weil die Stimmen der Ehemaligen, ihre veröffentlichten und auf anderen Wegen mitgeteilten Erfahrungsberichte, ihre Berichte im Rahmen der Anhörung im Petitionsausschuss ausgeblendet werden. An keiner einzigen Stelle der Sachstandserhebung werden die berichteten und dokumentierten Erfahrungen der Ehemaligen ernst genommen. Sie gehören für diesen, die Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre erforschenden Historiker nicht zu den empirischen Grundlagen seiner Forschung. Im Gegenteil: Dort, wo an den Aussagen Ehemaliger nicht vorbeizukommen ist, werden diese durchgängig als unglaubwürdig infrage gestellt und in bestimmten Wendungen sogar diskriminiert. Dagegen werden die Stimmen solcher Ehemaligen, die über ihre Erfahrungen in der Heimerziehung positiv berichten, als glaubwürdig hervorgehoben.
In einer Sprachanalyse dieser bislang von katholischer Seite umfangreichsten Stellungnahme zur Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass der Autor der Sachstandserhebung Punkt für Punkt das „Sprachregelungspapier“ des Sekretariats der Bischofskonferenz vom September 2006 entlang der dort vorgegebenen Antworten abarbeitet. Ein klassischer Fall von Auftragsforschung. Darüber hinaus wird bei der Lektüre dieses Textes deutlich, dass der Autor sich weder mit der Theorie noch mit der Praxis der Heimerziehung des von ihm untersuchten Zeitraums auseinander gesetzt hat. Die Argumentation in der Sachstandserhebung ist von Anfang an darauf ausgerichtet, die kirchenoffizielle Sprachregelung „vom bedauerlichen Einzelfall“, mit der dem Vorwurf umfangreicher Menschenrechtsverletzungen und der Missachtung der Würde von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung begegnet werden soll, wissenschaftlich zu legitimieren. Mit der Argumentation „Die Zeiten waren nun einmal so…“ wird im ersten Schritt ersucht, das an Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung begangene Unrecht zu relativieren und zu minimieren, um im zweiten Schritt die Verantwortung für dieses Unrecht vom eigenen Handeln auf den „Zeitgeist“ übertragen zu können – den schließlich niemand für irgendetwas wirklich verantwortlich machen kann. Dabei ergibt sich allerdings ein nicht auflösbarer Widerspruch. In den Publikationen beider Kirchen beziehungsweise ihrer Trägerverbände zur Heimerziehung wird zu jedem Zeitpunkt betont, dass in kirchlichen Heimen aufgrund der an christlichen Werten orientierten Erziehungspraxis, Kindern, die in ihrem Herkunftsmilieu vernachlässigt und geschädigt worden sind, besonders wirksam und nachhaltig geholfen werden kann und „verwahrlosten“ Jugendlichen Orientierung, Halt und Zukunftsperspektiven gegeben werden könne. Mit dieser Begründung wurde das Subsidiaritätsprinzip verteidigt, die absolute Vorrangstellung in der öffentlichen Erziehung begründet und die staatliche Heimaufsicht über Jahrzehnte erfolgreich zurückgewiesen. Freilich kann man an diversen, die besonderen Qualitäten kirchlicher Heimerziehung anmahnenden Beiträgen in der konfessionellen Fachpresse auch erkennen, dass der Widerspruch zwischen religiös-theologischem Anspruch und erzieherischer Wirklichkeit durchaus bekannt und bewusst war. Mit dem Versuch, die Erziehungspraxis in kirchlichen Heimen dem „Zeitgeist“ anzulasten, wird nun das immer behauptete „Proprium“ oder „das Spezifische“ dieser Erziehung gerade
geleugnet. Auf die rhetorische Frage in dem Sprachregelungspapier der Deutschen
Bischofskonferenz „Wodurch unterschieden sich Heime in kirchlicher Trägerschaft
von anderen?“ wird empfohlen zu antworten:
„Die Frage ist schwer zu beantworten, weil zum Einen die damaligen Heime weit überwiegend in kirchlicher Trägerschaft standen, zum Anderen oftmals auch die nicht von kirchlichen Trägern vorgehaltenen Heime von Ordensleuten geleitet waren. Es kommt hinzu, dass ethische Vorstellungen das handlungsleitende Bild vom Menschen – wie dann eben auch die daraus resultierende pädagogische Praxis – in den 1940ern bis Ende der 1960er Jahre in nahezu allen Bevölkerungskreisen, auch konfessionsübergreifend, in etwa gleich waren. Daraus kann man den Schluss ziehen, dass in kirchlichen Heimen nicht anders erzogen und mit Kindern und Jugendlichen umgegangen wurde, als in der damaligen Gesellschaft sonst auch. Die den Heimen heute oft zur Last gelegten strengen Erziehungsmethoden waren allgemein üblich und nicht besonders kennzeichnend für kirchliche Heime.“
Würde man dieser rechts- und geschichtspositivistischen Argumentation folgen, wäre
eine Auseinandersetzug mit den Wirkungen und Folgen der Heimerziehung, mit der
Vergangenheitsschuld der Jugendhilfe, weder nötig noch möglich. Die von mir zitierten Texte sind allerdings nur exemplarische Beispiele. Viele Verantwortliche der Kinder- und Jugendhilfe auch von öffentlichen Trägern benutzen in der Abwehr der Kritik und der Forderungen ehemaliger Heimkinder gleiche oder ähnliche Argumentationen. Auch darf bei der berechtigten Kritik an der Heimerziehung in kirchlicher Trägerschaft nicht vergessen werden, dass die Verhältnisse in staatlichen Heimen meist anders waren und der Staat die Gesamtverantworung 
 für die Heimerziehung hatte.
Die Kritik an den Verhältnissen und Zuständen in der Heimerziehung war zu jedem Zeitpunkt ihrer Geschichte bekannt. Wer den skizzierten Weg der Legitimation von Versagen und Vergangenheitsschuld der Jugendhilfe der vierziger bis siebziger Jahre wählt, darf nicht zur Kenntnis nehmen oder muss aktiv unterschlagen, dass es seit den Anfängen organisierter und
professioneller öffentlicher Erziehung von Kindern und Jugendlichen eine entwickelte Kritik an menschenunwürdigen und unter sozialpädagogischen Gesichtspunkten kontraproduktiven Verhältnissen, Sichtweisen und Methoden der Heimerziehung gegeben hat. In dem langen Jahrzehnt der Weimarer Republik waren die Heimerziehungs-Skandale ein Dauerthema. Ich erinnere an das von Piscator inszenierte Theaterstück „Revolte im Erziehungshaus“, an Peter Martin Lampels „Jungen in Not“, an Justus Erhardts „Straßen ohne Ende“, an Brandts „Gefesselte Jugend“, an die Debatten im Reichstag. Diese Kritik führte Ende der zwanziger,
Anfang der dreißiger Jahre zu einer beeindruckenden sozialpädagogischen Theoriediskussion und zu ersten Versuchen einer neuen Praxis. Zur historisch belegten Genugtuung der dominanten Erziehungskräfte in Staat, Kirchen und Verbänden wurde der Reformdiskurs und die ihn begleitende neue Praxis dann von den Nationalsozialisten mit einem Schlag beendet. Das autoritäre und menschenverachtende Anstaltssystem mit seinen die Menschen nach Brauchbarkeits- und Nützlichkeitskriterien selektierenden Klassifikationen erfuhr noch einmal, gegenüber der Zeit vor 1933, eine Verschärfung. Die Akteure dieser Zwangserziehung unter nationalsozialistischen Vorzeichen blieben nach dem Ende des NS-Systems ganz überwiegend in ihren Positionen in der Jugendhilfe, im gesamten Fürsorgesystem, in der Justiz, im Gesundheitswesen und auch in den einschlägigen Wissenschaften. Hinter den Anstaltsmauern arbeitete weitgehend dasselbe Personal mit denselben Sichtweisen und erzieherischen Praktiken wie vor dem 8. Mai 1945. Die Forschung zur Geschichte der Sozialen Arbeit in Deutschland nach Nationalsozialismus und Krieg hat seit Mitte der achtziger Jahre die Gründe für diese von heute aus gesehen bestürzende Kontinuität umfangreich und in vielen Facetten untersucht. Eine ernstzunehmende zeithistorische Einordnung der Heimerziehung kann nicht von einer „Stunde Null“ in der Jugendhilfe ausgehen. Die jahrzehntelange Verweigerung notwendiger tiefgreifender Reformen im System der Heimerziehung werden, bei aller Bedeutung weiterer zeithistorischer Bedingungen und Tendenzen, ohne die Berücksichtigung dieses spezifisch deutschen Kontextes nicht zu verstehen sein.
Die 1933 durch Vertreibung, Berufs- und Publikationsverbote und anderen Formen
existentieller Bedrohung mundtot gemachten Kritiker und Reformer, soweit sie überlebt hatten, äußerten sich nach 1945 mit Kritik am System und mit weitgehenden Reformvorschlägen. Ihnen ist es zu verdanken, dass es schon bald in der deutschen Nachkriegsgeschichte eine entwickelte Kritik der Heimerziehung, als dem Kernstück der Jugendhilfe, gab. Zu jedem einzelnen Kritikpunkt wurden Verbesserungs- beziehungsweise Veränderungsvorschläge entwickelt, und es gab schon in den fünfziger Jahren alternative Praxis und einige als Modelleinrichtungen zur
Reform der Heimerziehung konzipierte Heime. Die Landesjugendämter als „Fürsorgeerziehungs- Behörde“ waren seit Gründung der Westdeutschen Bundesrepublik gesetzlich verpflichtet, die Minderjährigen, für die Fürsorgeerziehung angeordnet war oder Freiwillige Erziehungshilfe vereinbart wurde, während der ganzen Zeit ihres Heimaufenthalts persönlich zu begleiten und sich über ihr Wohlergehen ständig zu informieren. Die kommunalen Jugendämter, die Kinder auf der Grundlage der Paragraphen 5 und 6 des Jugendwohlfahrtsgesetzes in Heimen „unterbrachten“, waren verpflichtet, sich über die Wirkungen der Heimerziehung auf diese Kinder auf dem Laufenden zu halten. Die Vormünder, die ihre Zustimmung zur „Unterbringung“ gaben, waren verpflichtet, ihre Mündel auch während ihres Heimaufenthalts zu begleiten, sich um ihr Wohlergehen zu sorgen und sie vor Schädigungen zu schützen. Da alle „unehelich geborenen“ Kinder bis in die siebziger Jahre hinein automatisch einen Amtsvormund bekamen und diese Kinder eine sehr große Gruppe
in der Heim- und Fürsorgeerziehung bildeten, trug das „Vormundschaftswesen“ insgesamt eine große Verantwortung für sehr viele Kinder und Jugendliche. 1961 hat die AGJJ mit ihrer Studie „Kinder ohne Familien – das Schicksal des unehelichen Kindes in unserer Gesellschaft“ darauf aufmerksam gemacht. Die Vormundschaftsrichter, die Fürsorgeerziehung anordneten, sollten die Jugendlichen anhören und sich ein umfassendes Bild von ihrer Situation machen. Die Jugendrichter, die im Wege eines Jugendstrafverfahrens Fürsorgeerziehung verhängten, waren verpflichtet, zu prüfen, ob die Anstalten, in die die Jugendlichen eingewiesen wurden, dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht gerecht werden konnten. Die öffentlichen und freien Träger der Heime waren verpflichtet, für optimale Rahmenbedingungen (Zustand und Einrichtung der Gebäude, leibliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen, einschließlich medizinischer Hilfen, Möglichkeiten zur Schul- und Berufsausbildung) und für eine das Wohl der Kinder achtende und die Belastungen aus ihrer Vergangenheit überwindende Erziehung durch ausreichendes und qualifiziertes Personal Sorge zu tragen. Die Heimleitungen waren verpflichtet, für die Umsetzung der entwickelten erziehungswissenschaftlichen und pädagogischen Standards durch ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu sorgen und darauf zu achten, dass die Würde der Kinder und Jugendlichen durch „harte Erziehungsmaßnahmen“ nicht verletzt wurde. Die Erzieherinnen und Erzieher waren verpflichtet, in ihrem unmittelbaren Umgang mit den Kindern und Jugendlichen eine unterstützende und behütende Pädagogik zu praktizieren, im Geiste des Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar…“ und der Leitnorm im RJWG „Jedes deutsche Kind hat ein Recht…“. Auf allen diesen Ebenen von Verantwortlichkeit haben sich Verantwortliche unverantwortlich verhalten. Das geltende Jugendrecht und die in der Kinder- und Jugendhilfe auch damals schon entwickelten Standards wurden in der Praxis der Heimerziehung und der „Wege ins Heim“ – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht verwirklicht.
Fazit: An den entscheidenden Stellen des Jugendhilfesystems, bei öffentlichen und privaten Trägern, fehlte die Einsicht und der politische Wille, die Kritik anzunehmen, sie ernst zu nehmen und die auf dem Tisch liegenden fachlich qualifizierten Vorschläge zu realisieren.
(Vgl. dazu meine Stellungnahme als Sachverständiger im Petitionsausschuss vom Januar 2009)
Zur zeitgeschichtlichen Einordnung der Heimerziehung gehört eine Analyse und Bewertung dieses nicht zu übersehenden großen Widerspruchs zwischen fachlich auf hohem Niveau geführten Reformdebatten und den übermächtigen Beharrungstendenzen in der Administration, der materiellen Ausstattung der Heimerziehung bis hin zur alltägliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen und der auf Zwang setzenden Erziehung, die auf absoluten Gehorsam und Unterordnung setzte und mit einer bis in die letzten intimsten Bereiche eindringenden Fremdbestimmung, Demütigung und Erniedrigung bewirkte. An dieser Starrheit des Systems arbeiteten sich über dreißig Jahre engagierte PädagogInnen, PsychologInnen, TherapeutInnen, TheologInnen aus allen Bereichen und Organisationen der Jugendhilfe ab. Wenn man ihre
Beiträge, vor allem in den Periodika, aber auch in einer beachtlichen Reihe von Monographien chronologisch liest, fällt erstens auf, dass ihre Analysen und Veränderungsvorschläge in diesem über drei Jahrzehnte reichenden Zeitraum immer um die selben Punkte kreisen und im Laufe der Zeit, je länger die Reformverweigerung anhält, immer dringender von den „längst überfälligen“, „seit langem geforderten“, „endlich zu realisierenden“ Reformen geredet wird. Man muss diesen Diskurs als fachlich entfaltete Kritik an einer schon seit Gründung der Republik einer demokratischen Gesellschaft, die in ihrer Verfassung auf die Menschenwürde setzt und sich als Alternative zu dem gerade überstandenen Schreckenssystem verstehen wollte, unwürdigen und von Anfang an nicht zu verantwortende Praxis lesen.
In dem jetzt laufenden Diskurs über die Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre fällt mir auf, dass die in der Fachliteratur publizierten Reformvorschläge oft mit ihrer Realisierung in der Praxis gleichgesetzt werden – so, als hätten Administration, Heimorganisation und Erziehungspraxis, nicht zu vergessen die am Anfang jeder „Heimkarriere“ stehenden „Wege ins
  Heim“, nur auf diese Vorschläge gewartet, um sie umsetzen zu können. Das Gegenteil war der Fall. Eine wesentliche Voraussetzung wären haushalts- und jugendpolitische Entscheidungen von Bund, Ländern und Kommunen gewesen, die für systemverändernde Reformen notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen und mit jugend- und fachpolitischem Druck die Reformen einzuleiten und zu verstetigen. Das geschah nicht. Eine andere wesentliche Voraussetzung wären weit- und tiefreichende Bewusstseinsänderungen und entsprechende Veränderungen von Handlungskompetenzen beim Personal der Heime gewesen. Dazu kam es nicht, weil mächtige ideologische Barrieren dem entgegen standen, nicht in die sozialpädagogische Ausbildung investiert wurde und in der Folge die gesellschaftliche Stellung des Berufsstands „Heimerzieher“ so schlecht blieb wie eh und je. In der Fachliteratur jener Jahrzehnte wiederholt sich immer wieder die Klage über den großen Bruch von Theorie und Praxis und die am erzieherischen Personal (einschließlich der Heimleitungen) scheiternde Vermittlung von Theorie und Praxis.
Zur Personalfrage, die jahrzehntelang im Mittelpunkt der Klagen über die „Heimmisere“ stand – und bis heute nicht befriedigend gelöst ist – gehörte nicht nur die Qualifikation und die Arbeitsbedingungen der sozialpädagogischen ErzieherInnen, sondern auch die der ArbeitserzieherInnen und der Wirtschafts- und Verwaltungsangestellten in den Heimen. Auch die Qualifikation der für die „Wege ins Heim“ verantwortlichen Fachleute in den Jugend- und Landesjugendämtern, im gesamten Vormundschaftswesen einschließlich der Gerichte und in der Jugendstrafrechtspflege war auf einem von heute aus gesehen bestürzend niedrigem Niveau, was Bewusstsein und nach fachlichen Standards gemessene Professionalität anbelangt. Nach der Umwandlung der Fachschulen für Wohlfahrtspflege in Höhere Fachschulen für Sozialarbeit 1960/61 waren die SozialarbeiterInnen die in Deutschland bestausgebildeten Fachkräfte in allen Bereichen der Wohlfahrtspflege. Unter den AbsolventInnen dieser Ausbildungsstätte war eine ausgeprägte Ablehnung gegenüber einer Arbeit in der Heimerziehung verbreitet. (Vgl. dazu Kappeler/Keune 1964) 1972 veröffentlichte der Beltz-Verlag eine empirische Untersuchung über „Das Berufsbild des Heimerziehers“ in Heimen für „erziehungsschwierige Jugendliche“. Ich zitiere aus dieser Studie:
„Auf die Unhaltbarkeit des derzeitigen Ausbildungsniveaus der Erzieher – gemessen an den Anforderungen der Praxis – ist von verschiedener Seite hingewiesen worden.
Hans Pfaffenberger stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ‚ob nachweisbare Unterschiede in Größe, schwere oder Umfang der schulpädagogischen und der sozialpädagogischen Berufsaufgabe die bestehenden Unterschiede der Ausbildung rechtfertigen können oder ob nicht vielmehr der sozialpädagogisch-soziale Sektor als ,unterentwickelter Beruf einen ähnlichen Entwicklungsweg wie der Lehrer noch vor sich hat und alles daran setzen sollte, ihn möglichst schnell zu beschreiten, um der Vergleichbarkeit der Berufsaufgabe entsprechend eine
vergleichbare Ausbildung jenseits des berufsbildenden Fachschulwesens zu erreichen.’
Curt Bondy zieht den Vergleich mit dem Lehrer, der eine dreijährige Ausbildung hat,
und dem Arzt. der noch viel länger geschult werden muss, und fährt fort: ‚Es ist wirklich nicht zu verstehen, dass (…) der Heimerzieher, der mir Kindern und Jugendlichen zu tun hat, die meistens sowohl körperlich als auch seelisch nicht in Ordnung sind, keine oder nur eine sehr geringe Ausbildung erhält’. Ebenso die internationale Gesellschaft für Heimerziehung; sie forderte auf ihrer Tagung über die Aus- und Fortbildung für Erzieher im Heim im Februar 1970: ‚Die Tätigkeit des Erziehers im Heim ist an der pädagogischen Aufgabe gemessen der des Lehrers gleichzusetzen. Dem ist sowohl hinsichtlich des Status wie der Besoldung Rechnung zu tragen’. Erklärungen dieser Art, die die Entsprechung der Tätigkeit des Heimerziehers und des Lehrers artikulieren, ließen sich noch weiter fortsetzen. –
Interessanter scheint jedoch die Frage, wieso Ausbildungsstand und Besoldung in den Heimen noch immer katastrophal ungenügend sind. Bei dieser Fragestellung wird man das ganze

Spektrum pädagogischer Arbeit mit Jugendlichen im Blick haben müssen. Es fällt auf, dass die Ausbildung der Erziehenden umso besser ist, je günstiger die Ausgangssituation der Jugendlichen ist. Das Kontinuum reicht vom Hochschullehrer über den Gymnasial- und Hauptschullehrer bis zum Heimerzieher und zum Vollzugsbeamten im Jugendstrafvollzug, dessen Qualifikation meist gleich Null ist, der seine überaus anspruchsvolle erzieherische – eigentlich therapeutische – Arbeit ausführt ‚ohne oftmals auch nur eine Ahnung von den Voraussetzungen jugendpädagogischer Arbeit zu haben’.“ (31f.) Zur zeithistorischen Einordnung der Heimerziehung schlage ich zwei Wege der Annäherung vor:
1. Die Reformdebatte nicht als Reformvollzug, sondern als Kritik am Bestehenden zu
    lesen und
2. diese Kritik in Verbindung zu setzen mit den Berichten ehemaliger Heimkinder, die
    aus allen Bereichen der Heim- und Fürsorgeerziehung inzwischen zu Hunderten
    mündlich und schriftlich vorliegen und im Verlauf der Arbeit dieses Gremiums weiter
   anwachsen werden. Diesen Berichten gegenüber haben die Erinnerungen   ehemaliger

   HeimleiterInnen, ErzieherInnen und JungendamtsmitarbeiterInnen
   weniger aufklärerisches Gewicht. Diese brisante These will ich etwas genauer
   begründen.
Der Psychoanalytiker und Traumatologe Prof. Gerion Heuft, Leiter der Klinik für
Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Münster, berichtete im
Petitionsausschuss über Langzeitfolgen traumatischer Erfahrungen. Im Unterschied zu anderen konflikthaften Erfahrungen würden solche realitätsnäher, das heißt ohne sekundäre Bearbeitung, im Gedächtnis aufbewahrt und können offensichtlich auch nach Jahrzehnten plötzlich wieder „vor Augen stehen“. Er belegte diese Mitteilung mit Beispielen aus seiner Praxis.
Die Traumaforschung hat seit den achtziger Jahren beeindruckende Erkenntnisse
über auslösende Situationen für dieses plötzliche, oft schockartige Reaktionen
bewirkende, „Auftauchen“ traumatisierender Erfahrungen aus lange zurückliegenden
Lebensabschnitten erbracht. Traumatisierendes Erleben wird, um weiter leben, um
überleben zu können, gleichsam psychisch eingekapselt, abgedichtet und psychoanalytisch gesprochen, im Vorbewussten aufbewahrt. Es wird nicht, wie neurotische Konflikte, verdrängt und damit ins Unbewusste geschoben, wo sie bekanntlich virulent bleiben, sondern eher wie ein gründlich verlegtes Fotoalbum, scheinbar „zufällig“ wiederentdeckt. Ein ganzes Arsenal von Erinnerungen wird damit geöffnet. Allerdings erfolgt dieses plötzliche Auftauchen der Bilder nicht so zufällig, wie es den von ihren Erinnerungen buchstäblich „Heimgesuchten“ selbst und Außenstehenden erscheinen mag. Situationen, Begegnungen, Bilder, Gebäude, die
jetzt die oft dramatischen Erinnerungen bewirken, haben diese Wirkung über Jahrzehnte nicht gehabt. Sie werden erst in Schwellensituationen des Lebens, mehrheitlich in der zweiten Lebenshälfte an der Schwelle des Alters oder im Alter zu auslösenden Faktoren. Wir Älteren wissen aus eigener Erfahrung, dass im Rückblick auf ein langes Leben Fragen nach dem Sinn des Lebens zunehmen und Bilanzierungen versucht werden. In unserem Langzeitgedächtnis entdecken wir dann, wenn wir es zulassen, längst vergessen geglaubte Bilder, Erlebnisse, Ereignisse, sinnliche Erfahrungen mit einer verblüffenden Schärfe und Genauigkeit. Aber für die meisten älter werdenden Menschen handelt es sich dabei nicht um Bilder aus dem überlebensnotwenigen, bislang hermetisch verschlossenen psychischen Bereich für traumatisierende Erfahrungen und den ihnen entsprechenden Gefühlen von Ausgeliefertheit, Hilflosigkeit, Verlassenheit, Entblößung, Beschämung und Scham – sondern um in der Regel zwar ambivalente, aber überwiegend positiv besetzte Erinnerungen, die, nach allen retrospektiven Begradigungen – nach dem frommen Motto „Vom Ziel her gesehen sind Gottes Wege immer
gerade“ – unterm Strich eine positive Lebensbilanz zulassen. Die Vorbereitungsgruppe des „Tags der Erinnerung“ in der Diakonischen Anstalt „Karlshöhe“ (Ludwigsburg) hat im Februar 2009 einen Fragebogen entwickelt, in dem zu wichtigen Fragen des Heimalltags ehemaliger „Zöglinge“ (Jungen und Mädchen) und ehemaliger ErzieherInnen gleichlautende Fragen gestellt wurden. An den Antworten der ehemaligen Heimkinder und der ehemaligen ErzieherInnen der Karlshöhe in den ausgewerteten Fragebögen hat mich dieser Unterschied am stärksten berührt. Die Bilanz der ErzieherInnen bezogen auf die Bedeutung der Karlshöher Zeit für ihr Leben, ist „im Ganzen“ deutlich positiv. Die Bilanz der Heimkinder und Jugendlichen ist dagegen ebenso „im Ganzen“ negativ. Das schließt die auf beiden Seiten geäußerten Ambivalenzen mit ein. Die Bilanz der ehemaligen Heimkinder und Jugendlichen bleibt auch nicht, wie bei den Erzieherinnen und Erziehern im Allgemeinen, sondern geht mit einer teilweise beeindruckenden Klarsicht ins Einzelne und Konkrete. Der Unterschied in den Lebensbilanzen der ehemaligen Heimkinder zeigt, bei allen subjektiven und individuellen Akzentuierungen, nicht zufällig so große Übereinstimmungen bis in die Details des täglichen Lebens. Diese Übereinstimmungen haben objektive Gründe und lassen Rückschlüsse auf Strukturen zu. In den Bilanzen der ErzieherInnen dominieren, aus vielerlei Gründen, andere Erinnerungen mit anderen Bearbeitungsformen, die die Verhältnisse der Heimerziehung, unter denen sie arbeiten mussten und ihre in diesen Verhältnissen praktizierte Erziehungsarbeit in der Regel als „bestandene Bewährungsprobe“ interpretieren, in der sie sich, trotz großer Belastungen durch die Arbeitsbedingungen und die Kinder „behauptet“ haben.
Aber auch ErzieherInnen haben in der Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre traumatisierende Erfahrungen machen müssen. Für sie ist es sehr schwer, heute offen und selbstkritisch über ihre Sichtweisen und Handlungen im Berufsalltag jener Jahre zu reden. Wie vielen ehemaligen Heimkindern schließt auch ihnen die Scham den Mund und möglicherweise sogar die Erinnerung. Aber die Scham der Erziehenden ist eine andere als die der „Zöglinge“. Während die der „Zöglinge“ aus verinnerlichten Schuldzuschreibungen und gesellschaftlichen Unwert-Urteilen resultiert, hat die Scham der Erziehenden ihre Wurzeln im „pädagogischen
Gewissen“ und im Erschrecken vor dem Leiden, das sie den ihnen zur Unterstützung, zu Hilfe und Geborgenheit anvertrauten Kindern und Jugendlichen angetan haben. Dieses Versagen sich selbst, den ehemaligen Heimkindern und möglicherweise in der gegenwärtigen Auseinandersetzung einer breiteren Öffentlichkeit einzugestehen, erfordert große Selbst-Aufrichtigkeit und sehr großen Mut. Ein solcher Schritt ist in jedem Fall ein Wagnis und wird nicht ohne seelische Erschütterungen möglich sein. Man kann dieses Wagnis durchaus mit dem der ehemaligen Heimkinder – wenn sie über ihre Erfahrungen zu reden beginnen – vergleichen, wenn auch die Hintergründe und die Folgen sehr verschieden sind. In den Kinderheimen und Fürsorgeerziehungsheimen der vierziger bis siebziger Jahre wurden vor allem solche Erzieherinnen und Erzieher traumatisierenden Erfahrungen ausgesetzt, die mit pädagogischem Eros oder gar mit dem Vorsatz, diese Verhältnisse zu ändern, in diesen Totalen Institutionen ihren berufliche Weg begannen. Am 22.1.2009 widmete der Deutschlandfunk die Sendung „Hintergrund Politik“ (18.40 Uhr bis 19 Uhr) dem Schicksal der ehemaligen Heimkinder. In der
Sendung wurde auch auf die Situation der ErzieherInnen eingegangen:
„Dennoch ergriffen junge Erzieherinnen und Erzieher manchmal auch für jene Partei, die ihnen anvertraut waren. Eine Chance hatten sie jedoch nicht. Das System Heimerziehung funktionierte nur, indem auch Mitarbeiter, die andere Vorstellungen von ‚Fürsorge’ hatten, gebrochen wurden. Dietmar Krone erzählt, wie junge, freundliche Erzieher sehr schnell, von heute auf morgen, verschwanden. Und Hans Bauer (der ehemalige Leiter des Evangelischen Erziehungsverbandes wurde von der Niedersächsischen Landesbischofin Käßmann mit einer Untersuchung über die
Fürsorgeerziehung und Heimerziehung in kirchlichen Einrichtungen beauftragt, M.K)
hat in seinen Ermittlungen auch mit ehemaligen Mitarbeitern in Heimen gesprochen, unter anderem mit einer heute Siebzigjährigen, die Anfang der sechziger Jahre in einem Heim für

 

Mädchen tätig war. Sie erzählt, dass sie morgens ‚Unruhe in der Gruppe hatte und dann kam der Pastor, der der Leiter dieser Einrichtung war, und hat das moniert und hat dann ihre Hand genommen und gesagt: Und diese Hand kann hier keine Ruhe schaffen? Dann hat er dem Mädchen, das da ein bisschen laut war, einen Pantoffel ausgezogen und es kräftig zusammengeschlagen, dass das Mädchen wimmernd auf dem Boden lag, hat einem anderen Kind befohlen, einen Eimer kaltes Wasser zu holen, hat das Wasser über das Kind gekippt und hat die junge Erzieherin angeguckt und gesagt: Und das konnten Sie nicht’!?“
Ehemalige Erzieherinnen und Erzieher haben mir berichtet, dass sie gegen ihre pädagogische Überzeugung und ihre ethischen Norme bereits nach wenigen Monaten ihrer Arbeit im Heim angefangen haben, Kinder zu schlagen. Ich zitiere aus dem Bericht einer Ordensschwester:
„Ich habe als junge Nonne Heime gesehen, in denen kleine Kinder untergebracht waren, ausgestoßen und allein gelassen. Ich war damals erschüttert, und ich schwor bei Gott, dass ich diesen Kindern helfen wollte. Sie sollten sich im Heim wohl fühlen, das Heim sollte für sie ein Zuhause sein. Ich wollte ihnen helfen, im Namen Gottes, im Namen der christlichen Nächstenliebe. Bei meinen Besuchen in katholischen Heimen habe ich Nonnen und weltliche Erzieher erlebt (…). Ich sprach damals mit ihnen, bevor ich selbst im Heim arbeitete. Sie redeten alle von Nächstenliebe, aber ich hatte den Eindruck, dass sie davon nur redeten und gerade das Gegenteil von dem praktizierten: Sie schlugen aus nichtigen Anlässen auf kleine Kinder ein oder
verhängten Strafen. Sie waren einfach sehr autoritär, und was mir besonders auffiel:
Sie waren alle fast nicht in der Lage, Kinder wirklich zu lieben! Als ich dann selbst im Heim arbeitete, wollte ich nicht dieselben Fehler machen. (…) Doch schon bald hatte ich meinen Vorsatz aufgegeben. Ich verhielt mich den Kindern gegenüber ebenso wie die anderen Nonnen. Auch ich fing an, Kinder zu schlagen, zu bestrafen, sie mit Sanktionen zu belegen. Und ich wusste – wie alle Nonnen und Erzieher auch – dass die Kinder sich nicht wehren konnten. Sie waren uns, unseren Launen, unserer Macht hilflos ausgeliefert! Wir haben alle bei den Kindern eine große Angst verbreitet. Die Angst beherrschte ihre Seele und ihren kleinen Körper
und ihr junges Leben. Ich hatte geglaubt, diese Mittel einsetzen zu dürfen, weil ich
mit der ganzen Situation nicht mehr fertig wurde. Wir konnten nicht anders; wir hatten einfach keine anderen Möglichkeiten, ihnen zu helfen, wir hatten ja auch keine pädagogische Ausbildung. Wir dachten: Wenn wir die Kinder einer strengen religiösen Erziehung unterwerfen, so wäre das tatsächlich die beste Hilfe, die man ihnen zuteil werden lassen kann. Doch ich muss sagen: Ich war wie alle anderen Nonnen und Erzieher einem großen Irrglauben, ja einem Wahnsinn verfallen. Wir alle glaubten, dass das die beste Erziehung ist. Wir dachten uns nichts
dabei, die Kinder streng anzufassen, auch mal zuzuschlagen, sie zu irgendetwas zu zwingen. Wir haben den Kindern immer wieder gesagt, dass wir sie im Namen von Jesus Christus erziehen und ihnen helfen wollen. Doch in Wirklichkeit haben wir – auch wenn diese Erkenntnis schmerzlich ist! – gegen diese christlichen Grundsätze verstoßen. Wir sind nicht auf die Kinder zugegangen wie Menschen, sondern wir haben sie innerlich irgendwie abgelehnt (…).
Das Heim, in dem ich arbeitete, war ein katholisches Heim. Gott war das Fundament der Erziehung! (…) Durch die Drohung mit Gott hatten wir die Kinder unter Kontrolle, auch ihre Gedanken und Gefühle. Ist das nicht das Ziel jeder konfessionellen Erziehung, jedes konfessionellen Heimes? (…)
Erst vor kurzem hatte ich wieder einen dieser Träume: Ich sah wieder, wie ich einen etwa sieben Jahre alten Jungen bei der Selbstbefriedigung erwischte. Ich war außer mir und stellte ihn zur Rede. Doch das Kind begriff nichts. Meine Wut wurde immer größer, und ich zog ihn an den Haaren in den Duschraum. Dort habe ich kaltes Wasser in eine Wanne einlaufen lassen und den Jungen mit Gewalt dort hinein gezerrt und ihn viele Male untergetaucht. (…) Es sind schreckliche Szenen, ich weiß! Doch was hilft das denn heute noch den Betroffenen – nichts! (…) Wir haben viele Fehler gemacht. Es war für die Kinder teilweise eine furchtbare,
grauenhafte Zeit; es war ein großes Vergehen ihnen und Gott gegenüber.

Ich bin nicht sicher, ob ich wirklich weiß, was es für ein Kind bedeutet, überhaupt in einem Heim leben zu müssen und dann noch unter solchen schlimmen Bedingungen. Ich kann es, wenn überhaupt, nur erahnen. (aus: Homes 1984). Wie dieser Nonne geht es anderen Erzieherinnen und Erziehern, die mir berichtet haben, dass sie noch heute, nach Jahrzehnten, in Albträumen von den Bildern ihrer Gewalttätigkeit gegenüber Kindern und Jugendlichen gepeinigt werden. In der Anhörung des Petitionsausschusses berichtete ein Petent über ein Gespräch mit
einem seiner ehemaligen Erzieher. Dieser hatte ihm gesagt:
„Die Gesamtheit musste ja funktionieren, sonst waren da sehr schnell chaotische Zustände, die man zu verhindern hatte. Wenn man als Erzieher einen Ruf hatte, bei dem geht es drunter und drüber, das war ein schlechtes Image für einen selber, von daher stand man schon unter dem Zwang, in seiner Gruppe Ordnung zu haben, und das ließ sich bei der Masse von Kindern oft nur mit Gewalt durchsetzen. (…) Ich sage heute, ich habe mich schuldig gemacht, das tut mir heute noch weh, die Jahre, die man da Menschen misshandelt hat, aber als eigene Entlastung kann man sagen:
Es war damals in der Zeit noch so, und die Zustände waren einfach heillos. Was da für Deformierungen von jungen Menschen passiert ist, das kann man nicht wieder gutmachen, das ist schuldhaft, nur dass man es nicht als Schuld einsieht von den Mitarbeitern, die dieses System verkörpert haben, das wird heute noch nicht als Schuld gesehen, ich persönlich muss sagen: Ich sage mir manchmal, was sind wir doch für erbärmliche Leute gewesen, dass wir so reagieren mussten. Man hätte ja auch auf die Barrikaden gehen können.“ Der Beitrag ehemaliger Erzieherinnen und Erzieher wird für die zeitgeschichtliche Einordnung der Heimerziehung und für die aufklärende Arbeit des Runden Tisches unverzichtbar sein.
Resümee
Die Behauptungen, „Die Zeiten waren nun einmal so…“ und „Die Heimerziehung war
auch nicht anders als die in der Gesellschaft üblichen Verhältnisse“ und „Man kann
nicht mit Maßstäben von heute die Heimerziehungspraxis der vierziger bis siebziger
Jahre beurteilen“, werden durch eine zeithistorische Einordnung der Heimerziehung
widerlegt. Diese Behauptungen sind aber auch bezogen auf das gesetzlich
festgelegte Ziel der Heimerziehung und ihr formuliertes Selbstverständnis nicht
haltbar. Die Heimerziehung hatte den eindeutig definierten Auftrag, die Kinder und
Jugendlichen, die zum ganz großen Teil aus „unterpriviligierten Lebensverhältnissen“ kamen, nicht noch unter diese Verhältnisse zu drücken, sondern sie darüber hinaus zu heben und ihnen eine Perspektive auf ein gelingendes Leben auf der Ebene des durchschnittlichen Reproduktionsniveaus der bundesrepublikanischen Gesellschaft zu eröffnen
Literatur
Damm / Fiege / Hübner u.a. (1978). Jugendpolitik in der Krise – Repression und Widerstand in Jugendfürsorge – Jugendverbänden – Jugendzentren –    Heimerziehung. Materialien zum Jugendhilfetag 1978. Frankfurt am Main
Homes, Markus (1984). Heimerziehung – Lebenshilfe oder Beugehaft? Frankfurt am
   Main
Kappeler, Manfred / Keune, Wilhelm (1964). Ist eine Tätigkeit im Heim für den Sozialarbeiter noch interessant? In: Unsere Jugend 12/1964
Müller-Kohlenberg, Hildegard (1972). Das Berufsbild des Heimerziehers. Eine
   empirische Untersuchung in Heimen für erziehungsschwierige Jugendliche.
   Weinheim und Basel
Thiersch, Hans (1977). Kritik und Handeln – interaktionistische Aspekte der
Sozialpädagogik. Neuwied

 

Jahre brauchte ein ganzes Jahrzehnt des Skandalisierungen der Heimmisere – die in Fachkreisen immer bekannt war – bis Ende der siebziger Jahre die Jugendhilfe auf breiter Ebene daran ging, die schon in den Besatzungszonen notwendig gewesenen Reformen zu realisieren. „Der alltägliche Skandal der  Heimerziehung“ – so der Titel einer Großveranstaltung mit circa achttausend TeilnehmerInnen auf dem Jugendhilfetag 1978 in Köln – begleitete die siebziger Jahre. Die großen Heimskandale: Isenbergheim/Bremen, Birkenhof/Hannover, Diakoniezentrum Heiligensee/Berlin, Mädchenaufnahmeheim der Diakonie/Köln – um hier nur einige zu nennen – wurden 1977/78 aufgedeckt. Die staatlichen Fürsorgeerziehungsheime Fuldertal für Mädchen (Hessen) und Glückstadt für Jungen (Schleswig-Holstein) wurden 1973 aufgelöst. Die brutale Erziehungspraxis in Freistatt/Bethel wurde Mitte der siebziger Jahre eingestellt und das Katholische Vincenz-Heim in Dortmund (Fürsorgeerziehungsheim für Mädchen) sorgte während der ganzen siebziger Jahre für Schlagzeilen. Auf dem 6. Deutschen Jugendhilfetag 1978 in Köln mussten wir eine bittere Bilanz für das Jahrzehnt nach Beginn der Heimkampagne ziehen: „Die Hintergründe dieser Skandale zeigen, dass es in allen Fällen immer um zentrale Grundrechts- eingriffe und Menschenrechtsverletzungen gegenüber den betroffenen Jugendlichen geht. Die Verantwortlichen für diese von Menschenverachtung und Ignoranz gezeichneten  Unterdrückungspraktiken finden wir sowohl in den Spitzenver- bänden der ‚freien’ und privaten Wohlfahrtspflege (vor allem Caritasverband, Diakonisches Werk) als auch den aufsichtführenden Landesjugendbehörden. Die konfliktlose Zusammen- arbeit zwischen den  Landesjugendämtern und den großen Heimträgern ist ein System für das gemeinsame Interesse von Staat und Kirche an der Aufrechterhaltung eines Erziehungs- zustandes in Fürsorge-Erziehungsheimen, der die Kinder und Jugendlichen zur Unterordnung unter Hausordnungen, Anweisungen, Befehle, Verbote und Strafe zwingen will.“ (Damm/Fiege u.a. 1978. 153)
1977 veröffentlichte Hans Thiersch den Klassiker der Sozialarbeitsliteratur „Kritik und
Handeln – interaktionistische Aspekte der Sozialpädagogik“. Zur Situation der Heimerziehung in den späten siebziger Jahren schreibt Thiersch:
„Kritik wird notwendig, wo die Diskrepanz von Möglichkeit und Realität in einer konkreten historischen Situation unerträglich wird; dass die Institution Heimerziehung gegenwärtig zunehmend heftiger, verzweifelter und aggressiver kritisiert und attackiert wird, resultiert aus offenkundigen Widersprüchen zwischen gesellschaftlichen Postulaten und Praxis und Theorie der Heimerziehung (…).
Erfahrungen und Empirie belegen übereinstimmend, wie oft Heimerziehung nur als Abbruch von Lebensmöglichkeiten, als Einengung und Entindividualisierung realisiert ist. Die Frage nach der Heimerziehung als Frage nach einer totalen Institution ist die denkbar härteste Herausforderung an die Heimerziehung, die Frage nämlich nach einer ihr eigenes Ziel unterlaufenden und desavouierenden Gegenstruktur (…). Die Armut, die Dominanz der Verwaltung und Entindividualisierung in der Totalen Institution sind für den Heranwachsenden nicht nur deshalb so fatal, weil sie ihn direkt in der Entfaltung der Selbstkompetenz hindern, sondern auch indirekt, weil der Heranwachsende in ihnen spürt, dass man eine solche Selbstkompetenz von ihm nicht erwartet. Die kläglichen Verhältnisse etwa demonstrieren ihm, dass er nichts wert ist, die Dominanz der Verwaltung macht evident, dass er nur als Objekt zählt, die Totale Institution, dass man Möglichkeiten der Individualität und Kreativität in ihm nicht voraussetzt. Indem er solche institutionalisierten Verhaltenserwartungen übernehmen muss, verfestigt sich bei ihm das entmutigende Bewusstsein von seiner Wertlosigkeit.
Nicht nur die unmittelbare Erfahrung der Heimerziehung wirkt stigmatisierend auf den
Heranwachsenden, sondern ebenso das öffentliche Renommee, die Vorstellung also, die Außenstehende mit der Heimerziehung verbinden und unter denen Heranwachsende ins Heim kommen. Bürger und Eltern drohen mit der Heimerziehung (…). Eine solche Heimerziehung
    kirchlicher und nichtkirchlicher Herausgeberschaft   (Sozialpädagogik / Evangelische
   Jugendhilfe / Jugendwohl / Pädagogischer   Rundbrief des Caritasverbandes Bayern /
   Unsere Jugend / Nachrichtendienst /   Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt /  
   Praxis der Kinderpsychologie   und Kinderpsychiatrie / Soziale Arbeit), auf Rundbriefe,
   Stellungnahmen und   Resolutionen von Dachorganisationen (AFET / DV / DPW / IGFH),
   auf  einschlägige Monografien und auf Verlautbarungen der öffentlichen Träger der
   Jugendhilfe  (vor allem Länderministerien, Landschaftsverbände und   Landesjugendämter).
– und nicht zuletzt auf eine mittlerweile fünfzigjährige Erfahrung in Praxis und   Theorie der
   Sozialpädagogik, davon fünfundzwanzig Jahre in Heimerziehung, Bewährungshilfe, Offene
   Jugendarbeit und Drogenarbeit und fünfundzwanzig    Jahre in Lehre und Forschung.
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Friday, 24. april 2009 5 24 /04 /Apr. /2009 01:45

 Jomi:                                                                           
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Oerni:
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tantelene:

 

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Moorkater:
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Josef:
http://erziehungsheim-johannesburg-borgermoor-heimkind-josef.over-blog.de/archive-05-13-2009.html


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