Schuld und Verantwortung

Veröffentlicht auf von Forumsteilnehmer am Diakonieforum


Kinderheim Rübezahl Holzen, Verantwortung des Trägers

1.      Die Verantwortung des Diakonischen Werkes Himmelsthür in Hildesheim am Missbrauch der Kinder des Heimes Rübezahl


Der Träger des Kinderheims Rübezahl bei Holzen war das Frauenheim vor Hildesheim, was die Baracken des ehemaligen Zuchthausaußenlagers 1952 erwarb. 
  










Gewaltorgien, ausgetobt an Kindern im Extremfall bis zu deren Ohnmacht, sexueller Missbrauch an Schutzbefohlenen, Essensentzug bis zum Wahnsinnigwerden, Stillstehübungen bis zum Umfallen, stechen mit Nadeln in Kopf und Ohren, das Drohen mit dem Tod u.v.a.m. waren in Deutschland noch nie von einem Gesetz gedeckt. Was in Holzen auf dem Greitberg im Wald geschah, wurde im Dorf nicht gesehen. Dort hatte man auch nicht die KZ-Häftlinge oder Zuchthäusler gesehen, die an gleicher Stelle oder wenige hundert Meter entfernt, 12 Jahre zuvor in den Tod getrieben wurden. Erst vor wenigen Tagen berichtete ein ehemaliges Heimkind aus Holzen, dass er als Kind mit Knochen gespielt habe und dem Hausmeister Herrn Fischer eine Pistole abgegeben habe.

Es ist mir heute einfach unbegreiflich, wie der Vorstand des Frauenhauses vor Hildesheim - bei aller Not die geherrscht haben mag - diese Baracken auf einem solch blutigen Boden erwerben konnte.














Ende der 50er Jahre bestand wohl allgemein in Deutschland ein Notstand an Fachpersonal für die Heimerziehung. Ob dies aber damals als Notstand gesehen wurde, wage ich heute zu bezweifeln. Zumindest viele Orden hatten es in den50er und 60er Jahren schlicht versäumt, ihr Personal ausreichend zu qualifizieren. Vielleicht war Bildung auch nicht sonderlich erwünscht, möchte ich vermuten, da Bildung und unbedingter Gehorsam wohl nur schwer zusammen passen. Um den Abstand zum weltlichen Personal zu wahren, wurden dann nur Praktikanten bis weit in die 80er Jahre angestellt, die sich in das totale System einzuordnen hatten. Das war so gewollt und kein Zufall.

Ich will aus heutiger Sicht nicht glauben, dass im Kinderheim Rübezahl qualifiziertes Personal gearbeitet hat. Frau Klara Meyer arbeitete mit Frau Ilse Wildhagen bis zum 31.07.1963. Frau Meyer ging im darauf folgenden Jahr bereits in Pension und arbeitete somit nur noch ein Jahr in der nachgehenden Fürsorge. Ihre Nachfolgerin Frau Leupold soll Erfahrungen in der Kinderarbeit für ihre Leitungstätigkeit ab dem 01.08.1963 mitgebracht haben. Ausgerechnet Frau Leupold wurde bald die Teuflin genannt, weil die drakonischen Strafen wohl kaum nachgelassen hatten, die von mir aber nicht mehr erlebt wurden, da ich zu dieser Zeit entlassen worden war.

Eine Festschrift aus dem Jahre 1959 von Pastor Isermeyer wies auf die bestehenden Personalprobleme hin, ausreichend qualifiziertes Personal für die Heimerziehung zu bekommen.

Umso mehr stellt sich die Frage, wenn das alles bekannt war, wieso wurde nicht ausreichend kontrolliert?


1.4 Der Einsatz von jungen Frauen aus der Fürsorgeerziehung


Ich darf die Überlegungen hierzu mit einem längeren Zitat beginnen:

"Um der Mädchen willen und um ihren Kontakt zu kleinen Kindern zu stärken und durch diesen eine langsame aber systematische Haltungsänderung zu erreichen, ist auf dem Gelände des Buchenhofs noch ein Haus für 30 bis 40 Kinder eingerichtet worden. Hier haben wir mit neben selbstverständlich geschultem Personal auch mit gutem Erfolg Mädchen eingesetzt, die der Fürsorgeerziehung überwiesen sind. Wir stärken durch diese Arbeit ihr Verantwortungsgefühl und hoffen, daß sie später, wenn sie verheiratet sind, nicht nur wissen, wie es um die Pflege des Kindes steht, sondern daß durch die frühere Tätigkeit mit Kindern ihre Rehabilitierung erfolgen konnte. Sinngemäß gilt das von allen Stationen, auch den Säuglingsstationen der Geseamtanstalt“ (Pater Isermeyer in der Festschrift, S. 34f).

Gestehen will ich hier, dass als ich diese Stelle das erste Mal gelesen habe sofort mein Puls hoch ging und ich sämtliche Stresssymptome zeigte. Konnte das möglich sein, dass hier junge Frauen in diese Arbeit hineingebracht wurden, die so schwierig waren, dass der Träger diese in Himmelsthür nicht behalten wollte, um nicht in Verruf zu geraten. Es war die Zeit, in der der Träger sich fragte, ob er mit der Erziehung dieser jungen Frauen nicht doch überfordert war. Und dann ein solches Experiment!

Als das Frauenheim vor Hildesheim die ehemaligen Zuchthausbaracken vor Holzen erwarb, wurden dort diese jungen Frauen hingebracht. Das Heim wurde kurze Zeit später wieder geschlossen. Die "Auslagerung" war misslungen, weil die jungen Frauen aufgrund ihrer Verwahrlosungssymptomatik wechselnde Männerbekanntschaften hatten und das Heim schnell in Verruf kam.

Da nun der Träger diese ungehaltenen jungen Frauen in die Kindererziehung eingebunden hat, in der Hoffnung, dass diese an einer solchen Erfahrung genesen, war das auch nach damaligem Kenntnisstand absolut unverantwortlich. Um hier zu genaueren Auswertungen zu kommen wäre ein Datenabgleich der damaligen Fürsorgezöglinge und der damaligen Praktikantinnen erforderlich.

Nebenbei sei darauf hingewiesen, dass das Frauenhaus dann sowohl für die Praktikantinnen oder Hilfserzieherinnen als auch für die kleinen Kinder einen Pflegesatz bezogen hat.

Nebenbei sei bewertet, dass sich das Frauenhaus mit dieser Vorgehensweise sowohl an den jungen Frauen als auch an den Kindern vergangen hat.

Ich habe zu begreifen begonnen, warum wir an Soldaten für ein Paar Nylonstrümpfe verkauft werden konnten.
Ich habe zu begreifen begonnen, warum wir so furchtbar gedemütigt werden konnten.
Ich habe zu begreifen begonnen, warum es kein Ende gab.



1.5 Der Einsatz von jungen Frauen der Fürsorgeerziehung nach einjährigem Abschluss zur Kinderpflegerinnen


Um das Jahr 1954 bzw. 1955 müssen die Kinderpflegerinnenschulen in Wahmbeck und Lüdersen gegründet worden sein, da große Not an Personal geherrscht hatte. Dies war zweifelsfrei ein richtiger und wichtiger Schritt des Frauenhauses vor Hildesheim. Was aber nun das Besondere war, dass Fürsorgezöglinge bei entsprechender Eignung diese einjährige Ausbildung bekamen und im direkten Anschluss ihren Einsatz in den verschiedenen Kinderheimen fanden. Das waren kriegstraumatisierte Frauen, aus ihren Familien herausgerissen, so auffällig in ihrem Verhalten, dass der Vorstand entschied, genau diese Frauen in die verschiedenen Einrichtung zu verteilen, um Himmelsthür zu entlasten und nicht schließen zu müssen. Auch war zuvor in dieser Zeit immer wieder im Gespräch gewesen, die Fürsorgeerziehung bei den jungen Frauen einzustellen, weil man überfordert war, mit der (sexuellen) Verwahrlosung noch umzugehen. Womöglich kamen die Frauen in die neu gegründeten Außenheime, die man in Himmelsthür nicht mehr haben wollte. Einige diese jungen Frauen gewann man dann für die Kinderpflegerinnenschulen, die dann bereits nach einem Jahr ausreichend qualifiziert gewesen sein sollen, ohne Kontrolle abseits im Wald Kinder zu erziehen.
Ein Skandal in der Geschichte dieses Frauenheims vor Hildesheim!
                                                                                                                           

Als Kind - und dies mag noch so irrational klingen - habe ich diesen Tod gespürt. Vielleicht wurden wir auch mit diesem Tod der ehemaligen KZ-Insassen und Zuchthäuslern bedroht, ich weiss es nicht mehr. Aber der Tod war gegenwärtig. Nicht durch die Schläge sondern als Tod. 20 Jahre hat das Heim dort gestanden, obwohl schon Ende der 60er Jahre der Vertrag wegen der unter dem Heim verlaufenden Stollen gekündigt worden war. Diese Schuld, einen derart grauenvollen Ort für ein Kinderheim ausgesucht zu haben, ist dem Träger nicht zu nehmen.


1.2 Fehlende Kontrolle



Wenn ein kirchlicher Träger Baracken mitten im Wald ersteht und dort ein Kinderheim unterbringt, wenn ein Träger sich ausdrücklich zur Gewaltfreiheit bekennt, weil er proklamiert, dass mit Zwang nichts zu erreichen ist, ist es von diesem unverantwortlich, dass diese Baracken nicht regelmäßig kontrolliert wurden. Wir Kinder waren oft derart blau verdroschen, dass bei einer oberflächlichen Kontrolle des Heimes hätte gesehen werden müssen, wie es dort zuging. Mir wurde der Hintern derart malträtiert, dass die Hämatome auf der Vorderseite herauskamen. Das Bild der drei Affen verfängt nicht, wenn der Zustand der Affen vorsätzlich herbeigeführt wurde. Gerade weil sich der Vorstand diesen mit Blut getränkten Boden mit den Sträflingsbaracken und der nahe gelegenen ehemaligen Außenstelle des KZ Buchenwald ausgesucht hatte, hätte es seiner Sorgfaltspflicht in besonderer Weise entsprechen müssen, hier verstärkt zu kontrollieren, da durch die Lage im Wald eine Kontrolle von Bürgern nicht möglich war. Dieses ist offensichtlich nicht geschehen, wenn ja, wurden die Zustände mit Wissen des Trägers geduldet, was noch schlimmer wäre.


1.3 Der Einsatz von unqualifiziertem Personal


                                                                                                                                                                                                                   Im Todesjahr von Pastor Hans-Georg Isermeyer wurde das Heim Rübezahl 1972 aufgelöst und die restlichen Kinder nach Haus Harderode verlegt.
Der Rechtsnachfolger des Frauenheims vor Hildesheim in Himmelsthür wurden 1977 nach Fertigstellung der Neubauten in Sorsum die Diakonische Werke Himmelsthür in Hildesheim e. V.

Bei den Verbrechen die im Heim Rübezahl an den Kindern geschahen trägt das Diakonische Werk eine schwere Last, bzw. sollte es tragen, wollte es sich heute nicht wieder damit herausreden, sie hätten nichts davon gewusst.

Natürlich hat nie die juristische Person oder der Vorstand die Kinder gedemütigt und missbraucht. Immer waren es Frauen, die in ihrer Entscheidungsfreiheit wussten was sie taten und daher auch für ihre Taten verantwortlich sind. Dennoch richtet sich als Opfer dieser Demütigungen weniger mein Blick auf diese jungen Frauen als vielmehr auf das Frauenheim vor Hildesheim, heute Diakonisches Werk, was sich in seinen verheerenden Entscheidungen und einer völlig unzureichender Kontrolle schuldig gemacht hat.


1.1 Die Wahl des Ortes

 

2. Resumée

Jeder Erwachsene, der im Auftrag der Träger Heimkinder missbrauchte und demütigte, ist für seine Taten verantwortlich.
Die Träger, die sich ihrer damaligen Verantwortung zu entziehen versuchen, machen sich heute erneut an den damaligen Opfern schuldig und solidarisieren sich letztlich mit den damalig Verantwortlichen.

Obige Recherchen zeigen aber auch:
Die Schuld die mit der damaligen Heimerziehung auf sich genommen wurde ist eine Schuld die weit über die Individualschuld der damaligen direkten Täter hinausgeht.
Im weiteren Sinne haben sich an diesen Kindern wesentliche Teile der Gesellschaft schuldig gemacht. Eine juristische Aufarbeitung ist aufgrund der Verjährungsfristen und eines nicht ausreichenden Opfer-Entschädigungsgesetzes nicht möglich.
Die Verantwortung für Unrechtstaten als auch unterlassen Hilfeleistung für die damaligen Opfer der Heimerziehung muss von den öffentlichen und privaten Trägern ohne wenn und aber übernommen werden. Strategische Überlegungen zur Abwehr etwaiger Ansprüche der Opfer und der von daher ableitbare Versuch der Zuschreibung von Individualschuld kommt einer erneuten Verhöhnung der Opfer gleich.

Es haben viele Menschen und Institutionen in der damaligen Heimerziehung versagt. Das was in Holzen geschah, geschah in vielen Heimen. Womöglich war das Kinderheim Rübezahl eines der Heime, in denen es besonders schlimm über lange Zeit zuging. Ich weiss es nicht.

Aber ich weiss und spüre es heute noch in meinem Körper und meiner Seele, dass es ein Ort des Grauens war, vor dem ich mich heute noch schützen muss.

Dass so viele versagten, kann jedoch kein Zufall sein. Viele wussten damals, was in den Heimen passierte. Es wurde geduldet, es war billig, man hatte für diese Kinder kein Geld.

Die Justiz war wieder einmal mit von der Partie.
Die Kirchen haben nichts aus ihrer Vergangenheit gelernt. Die evangelische Kirche nichts, trotz der EKD-Erklärung zur Frage der Schuld, in ihrer zweiten Sitzung in Stuttgart am 18. und 19. Oktober 1945.
Auch die Ärzte scheint es nicht gegeben zu haben, obwohl durch Akten nachgewiesen ist, dass die Kinder geimpft und Reihenuntersuchungen durchgeführt wurden. Was war mit den Knochenbrüchen, den Narben, den Verletzungen im Genitalbereich, den Blutergüssen, den Augen, die Spiegel einer gebrochenen Seele waren.
Die Jugendämter haben nichts dazugelernt, weil sie mit damals schon unfachlichen Indikationen Kinder aus ihren Familien gerissen haben und anschließend die zu erbringenden Leistungen nicht mehr ausreichend kontrollierten.
Die Vormünder kamen ihrer wichtigen Aufgabe ansatzweise nicht nach was auch heute noch der Fall ist, weil sie meist viel zu viele "Fälle" angehängt bekommen.

Ja, es waren immer einzelne Menschen, die uns Kinder missbraucht haben. Sie haben sich an vorderster Front schuldig gemacht. Aber sie wurden eingestellt und hätten kontrolliert und fortgebildet gehört. Auf keinen Fall hätte man sie so alleine lassen dürfen, zumal die Biographien der Menschen die mit den Kindern zusammenlebten, oftmals durch Kriegserlebnisse sehr belastet waren.

Die wirkliche Verantwortung des Trägers wird man erst dann ermessen können, wenn Akten geöffnet werden - auch und gerade die Personalakten.

Die Forschung sollte weniger an uns ehemaligen Heimkindern ansetzen, sondern vielmehr an den damaligen Tätern:

- dem Personal und
- den Trägern

Jomi

Werbung
Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post