sroeger, ich bin mir sicher, das Forum, insbesondere die Threads für uns Ehemaligen hat seinen Wert. Einen hohen Wert. Du hast es möglich gemacht, die Diakonie unmittelbar mit den Untaten ihrer
Vorgänger-
Organisation, der Inneren Mission zu konfrontieren.
Wir konnten unseren Frust, der oft nur allzu verständlich war, loswerden, es wurde ein Begleitblog geschaffen, danke Oerni und hier im Forum stehen so wichtige Informationen. Geschichte, aus
vielen Blickwinkeln gesehen und erklärt. Persönliche, oft schmerzhafte Erlebnisse liest man hier und bei einigen können sogar Tränen fliessen.
Aus diesem Forum kann auch ein Historiker schöpfen, wer weiss, vielleicht entsteht einmal eine geschlossene Dokumentation. Und über etliches konnte man auch lachen. Es ist ein Fundus
geworden.
Und H. Häusler denke ich, ist sich seiner Rolle bewusst, da bin ich mir sicher. Und damit auch seiner Verantwortung. Und über Interpretationen von Geschichte und Zahlen wird es immer Diskussionen
geben.
Aber die sind wichtig, sie klären auf und werden zurecht hinterfragt.
Jetzt wäre es aber Zeit, dass die Kirche und die Diakonie zu einer offensiveren Haltung übergehen. Damit meine ich, es ist Zeit, einen Hirtenbrief zu verfassen und in ihm sich selbst anzuklagen
und aufzurufen, ehemalige Heimkinder, meldet Euch bei uns. Und in diesem Brief sollte ausdrücklich stehen, auch die Bedürftigsten, die Behinderten und alle die leiden mussten in der damaligen
Zeit dürfen nicht vergessen werden.
Im Gegenteil, eigentlich gehören sie an erster Stelle, das nicht nur im christlichen Verständnis, schon alleine aus humanistischen Gründen. Und von jeder Kanzel sollte es gelesen werden, nicht
nur vor geladenen Gästen!!
Und sie sollten sich aller Presseorgane bedienen, um die verborgenen Opfer zu ermutigen, aus der Versenkung aufzutauchen. Viele werden nur so erreichbar sein.
Sie haben ihre tatsächlichen Möglichkeiten noch gar nicht ausgeschöpft.
Also, es bleibt noch jede Menge für die Kirche zu tun.
Trotz aller Kritik, mein Respekt vor sroeger für das geleistete steht! Aber das wird bei den meisten hier der Fall sein.
Viele Grüße
Arwin
„Zahlreiche Kinder und Jugendliche sind von den 50er bis in die 70er Jahre hinein in
Heimen misshandelt worden. Viele ehemalige Heimkinder haben ihre Leidensgeschichte inzwischen öffentlich gemacht. Gefühlskälte, Arbeitszwang, Prügel und Demütigungen bis hin zu sexuellen
Übergriffen in ihrer Kindheit und Jugend haben sie fürs Leben gezeichnet.
Kirchliche Wohlfahrtsverbände und Orden führten drei Viertel der Heime und stellten zwei Drittel aller Heimplätze in der frühen Bundesrepublik. Waren grausame Methoden die Regel oder die
Ausnahme? Wie viele Kinder und Jugendliche sind misshandelt worden, wie viele so schwer, dass sie Anspruch auf eine Entschädigung haben?“
Kommentar von Oerni:
Da muss man sich doch fragen, was diese Kirchenmenschen unter Misshandlungen
verstehen, gehen sie da von der körperlichen Misshandlung/Gewalt aus?
Wie sieht es mit der seelischen Misshandlung aus, bleibt diese außen vor?
Immerhin geht es bei den seelischen Misshandlungen/Gewalt darum, dass diese zur Zerstörung zwischen Betroffenen und Bezugsperson führt und diese wiederum ganz massiv die
Persönlichkeitsentwicklung behindert. Es ist bekannt, dass die resultierenden Schäden folgenschwer sind und mit denen der körperlichen Misshandlungen vergleichbar sind.
Seelische Grausamkeiten sind beispielsweise Ablehnungen der damaligen Erzieher, gedemütigt und verspottet zu werden, Gleichgültigkeit und Ignoranz, Angst machen, das Gefühl zu geben nichts wert
zu sein. Die seelischen Misshandlungen sind nun mal nicht so leicht zu erkennen, weil keine körperlich sichtbaren Spuren zu finden sind. Aber ob es die Kinder in den Heimen oder die Jugendlichen
in den Erziehungsheimen waren, es geht hier nicht nur um Gitter von den Fenstern, Prügel und sexuelle Gewalt. Die seelischen Misshandlungen vollziehen sich im Stillen aber sie prägen für das
weitere Leben.
Gemeinsame Erklärung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und des Diakonischen Werkes der
Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers e.V. zu der Situation in Heimen der Jugendfürsorge in den 50er und 60er Jahren.
Mit Trauer stellen wir fest, dass in unseren Einrichtungen der Jugendfürsorge in den 50er und 60er Jahren
schlimmes Unrecht geschehen ist.
1. Uns beschämt, dass in den 50er und 60er Jahren unser christlicher Anspruch von der Wirklichkeit oft nicht gedeckt wurde. Insbesondere sehen wir, dass es häufig zu Gewaltanwendungen kam,
ein oft massiver psychischer Druck herrschte und in den Heimen nicht individuell fördernd auf die Kinder und Jugendlichen eingegangen worden ist. Dadurch ist die Würde der uns anvertrauten Kinder
und Jugendlichen oft nachhaltig verletzt und ihr Leben beschädigt worden. Wir setzen uns dafür ein, dass in unseren Einrichtungen ohne Gewalt, in einer Atmosphäre des Respekts, einfühlsam und achtsam miteinander umgegangen wird. Wir wollen die Fähigkeiten und
Entwicklungspotentiale des Einzelnen fördern.
2. Uns beschämt, dass die bedrückenden Einzelschicksale über lange Jahre verschwiegen und weder aufgearbeitet noch öffentlich gemacht wurden. Die ersten Veröffentlichungen in der
Mitte der 60er Jahre wurden nur wenig beachtet. Sie trugen jedoch dazu bei, dass unsere Einrichtungen sich damals pädagogisch neu orientierten. Es sind aber fast vierzig Jahre verstrichen,
bis die Betroffenen in einer breiten Öffentlichkeit Gehör gefunden haben.
Wir setzen uns zusammen mit unseren Einrichtungen dafür ein, dass die Betroffenen therapeutisch und seelsorgerlich begleitet werden. Außerdem lassen wir eine wissenschaftliche
Dokumentation über die damalige Situation in den Heimen erstellen, auch um weitere Konsequenzen aus den Versäumnissen der Vergangenheit zu ziehen.
3. Uns beschämt, dass Mitarbeitende in den Einrichtungen für ihre verantwortungsvolle Aufgabe oft unzureichend qualifiziert waren, ihre Einbindung in ein streng hierarchisches System
oft demütigend und die personelle Besetzung unzureichend war. Wir achten die Mitarbeitenden, die unter schwierigen Bedingungen Gutes wollten und dies auch erreicht haben. Wir wissen, dass
viele ehemalige Mitarbeitende bis heute unter Schuldgefühlen leiden.
Wir setzen uns gemeinsam mit unseren Einrichtungen dafür ein, dass unsere Mitarbeitenden qualifiziert ausgebildet sind und ständig entsprechend dem aktuellen Bedarf fortgebildet werden.
Dazu brauchen die Teams und die Leitungen der Einrichtungen eine permanente Supervision und ein ständiges Beratungsangebot. Grundvoraussetzung ist, dass unsere Einrichtungen die Besetzung haben,
die den berechtigten Ansprüchen der Jugendlichen und Kinder gerecht wird.
4. Uns beschämt, dass die Heime der Jugendfürsorge oft nicht auskömmlich finanziert waren. Deshalb erhielten die dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen keine adäquate Ausbildung,
sondern mussten für ihre tägliche Versorgung oft hart arbeiten.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe eine qualifizierende Ausbildung erhalten und alle Kosten ihres Aufenthaltes durch die
Solidargemeinschaft gedeckt sind.
5. Uns beschämt, dass die staatliche Einweisungspraxis oft leichtfertig war, dass es an einer kompetenten Heimaufsicht gefehlt hat und das Miteinander von Jugendämtern und
Fürsorgeeinrichtungen meist unreflektiert und unkritisch gestaltet wurde.
Wir setzen uns gemeinsam mit dem Gesetzgeber dafür ein, dass die Lebenssituation der Betroffenen und die Arbeitssituation der Mitarbeitenden sowohl durch die staatliche Heimaufsicht als
auch durch eine kritische Begleitung und Beratung ständig verbessert werden.
Wir, die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen wissen heute, dass bei der Erziehung und Förderung vieler Kinder und Jugendlicher, die uns in den Erziehungseinrichtungen anvertraut waren,
vielfach versagt wurde. Wir bitten bei den betroffenen ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnen um Entschuldigung und Vergebung.
Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Deshalb setzen wir uns in unseren Einrichtungen konsequent für eine Pädagogik ein, die erfahrbar von der bedingungslosen Annahme jedes Menschen durch die
Liebe Christi geprägt ist.
Für die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
Dr. Margot Käßmann
Landesbischöfin
Für das Diakonische Werk
der Evangelisch-lutherischen
Landeskirche Hannovers e.V.
Dr. Christoph Künkel
Direktor
Hannover, 7. Oktober 2009
Stellungnahme einiger User aus dem Forum der Diakonie zu dieser Erklärung:
Helmut:
Ein kurzer Weg von der Scham zur Schamlosigkeit
Evangelische Scham über die Verbrechen an Kindern und Jugendlichen in den drei Nachkriegsjahrzehnten ist nichts
Neues. Bereits am 10. März 2006 erfüllte es Bischof Wolfgang Huber mit Scham darüber, was ihm alles zu Ohren und vor die Brille kam. Landesbischöfin Margot Käßmann schämte sich bereits im Januar
2009 „dafür, dass in unseren Heimen so etwas vor sich gegangen ist und Kinder wirklich auch gebrochen wurden in ihrem Willen, und ihre Würde derart verletzt wurde.“, und schob bereits die
Entschuldigung vorweg: „Ich kann öffentlich sagen, dass ich mich entschuldige, ...“ Der Bedarf an Scham und Entschuldigung ist also gedeckt.
Vergebung kann natürlich nur gewährt werden, wenn Zeichen der Reue und Wiedergutmachung sichtbar werden. Nicht nur, dass es daran nach wie vor mangelt, nein – nach der Scham folgt die
Schamlosigkeit auf dem Fuße.
Wenn Diakonie-Direktor Christoph Künkel - obwohl die Druckerschwärze der gemeinsamen Erklärung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und des Diakonischen Werkes der
Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers e.V. noch an den Fingern klebt - bereits dicke Felsbrocken vor berechtigte Entschädigungsforderungen karrt, kann das Schamgefühl so groß nicht
sein. Künkel ist sich seiner Worte bewußt, wenn er die Verzögerungsformel "die Diakonie lehnt eine pauschale Entschädigung ab" wiederholt. Die Umsetzung individueller Wiedergutmachung nach den
Vorstellungen beider Kirchen wird mehr als die Hälfte der Opfer nicht mehr erleben.
Eine besondere Schamlosigkeit ist die erneute Flucht unter die Stühle des Runden Tisches. Zwar hat die Kirche den Dreck (Verbrechen) angerichtet, aber der Staat soll die Sauställe (Folgen der
Verbrechen) ausmisten. Damit selbst das nicht so schnell passiert, schwadroniert Künkel von irgendwelchen notwendigen Gesetzesänderungen. Dreister kann die Scham nun wirklich nicht zur
Schamlosigkeit verkommen. "Wir richten uns, was Entschädigungszahlungen anbelangt, nach den Ergebnissen des Runden Tisches", soll ein Sprecher der Landeskirche gesagt haben. Also gilt auch hier
das Sankt Floriansprinzip: „Heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd andre an!“
Dabei sind Möglichkeiten für erste Reue und Wiedergutmachung reichlich vorhanden. Die Kirchen könnten selbst einen „Feuerwehrfond“ einrichten und aus einer Jahreskollekte - zum Beispiel zum Buß-
und Bettag - speisen. Schließlich haben viele ältere Gemeindeglieder fest die Augen zugedrückt, damit sie das Elend in den Heimen nicht sehen. Einige hunderttausend Eltern müssen wohl ihre
Zöglinge in eben diesen verkommenen Heimen abgeliefert haben. So ist eine solche Kollekte mehr als berechtigt.
Ein preiswertes Zeichen der Reue wäre der Druck des Hannoverschen Schuldbekenntnisses vom 7. Oktober 2009 auf Messingplatten und der Aushang in kirchlich geführten niedersächsischen Heimen - den
Opfern zum Gedenken und den dort Tätigen zur Mahnung, dass ihnen heute auf die Finger geschaut wird.
Von den Kirchen ist mehr Kreativität in der Umsetzung ihres Schuldbekenntnisses gefordert. Die Evangelische Stiftung Volmarstein macht vor, wie man mit wenigen Mitteln echte Reue dokumentieren
und Opfer zur Versöhnungsbereitschaft bewegen kann.
Jomi
Herr Dr. Künkel sprach die wichtigen Worte der Schuldanerkenntnis. Vielleicht fehlte ihm die Scham über das, was
im Namen der evangelischen Kirche vor Jahrzehnten an uns Kindern verbrochen wurde. Nur weiss ich auch, dass ich keinen Menschen auffordern kann sich zu schämen. Er hat als Funktionär des
Diakonischen Werkes die Schuld anerkannt, was ihm ganz sicher nicht leicht gefallen ist. So nimmt es, liebe Oerni, nicht Wunder, dass hinter jedem Bekenntnis der Scham sofort hintangestellt
wurde, wie es heute angeblich ist. Ich hatte sofort das Gefühl, dass dieser Vergleich in die heutige Zeit seiner Selbstachtung geschuldet war.
Ich denke, dass es manchmal auch gut sein kann, eine Pause zu machen und bewusst einen notwendigen Prozess zu entschleunigen, um die Wirkung eines Wortes sich entfalten lassen zu können. Hier mag
etwas Sensibilität gefehlt haben - aber so nun mal viele Männer (alle Schreiber hier im Forum sind davon ausgenommen).
Commont:
Gemeinsame Erklärung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und des Diakonischen Werkes der
Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers e.V. zu der Situation in Heimen der Jugendfürsorge in den 50er und 60er Jahren
Mit Trauer (kein guter Begriff, „Verschiedene werden betrauert“, Trauer impliziert, dass „es vorbei ist“) stellen wir fest, dass in unseren Einrichtungen
der Jugendfürsorge (ungenau: KINDER- und Jugendfürsorge, es wurden KINDER und Jugendliche „schlecht behandelt“, aufschlussreich man vermeidet den Begriff
"Kinder") in den 50er und 60er Jahren schlimmes Unrecht geschehen ist.
1. Uns beschämt, dass in den 50er und 60er Jahren unser christlicher Anspruch von der Wirklichkeit oft nicht gedeckt wurde.(das ist viel zu passiv, konkrete Personen
haben AKTIV wiederholt Unrecht an schwachen und macht- u. hilflosenAnvertrauten begangen) Insbesondere sehen wir, dass es häufig zu Gewaltanwendungen kam, ein oft massiver
psychischer Druck herrschte und in den Heimen nicht individuell fördernd auf die Kinder und Jugendlichen eingegangen worden ist. Dadurch ist die Würde der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen
oft nachhaltig verletzt und ihr Leben beschädigt („nicht ihr Leben ist beschädigt worden“, die Menschen selbst wurden für ihr Leben „beschädigt“ bis ZERSTÖRT, ihrer
Chancen beraubt)worden.
Wir setzen uns dafür ein, dass in unseren Einrichtungen ohne Gewalt, in einer Atmosphäre des Respekts, einfühlsam und achtsam miteinander umgegangen wird. Wir wollen die Fähigkeiten und
Entwicklungspotentiale des Einzelnen fördern. (soviel zu „heute“, Problem nur: genau das hat man auch „damals“glauben gemacht)
2. Uns beschämt, dass die bedrückenden Einzelschicksale über lange Jahre verschwiegen und weder aufgearbeitet noch öffentlich gemacht wurden. (vonwem? es
wurde auch ignoriert und „nicht geglaubt“) Die ersten Veröffentlichungen in der Mitte der 60er Jahre wurden nur wenig beachtet. Sie trugen jedoch dazu bei, dass unsere Einrichtungen
sich damals pädagogisch neu orientierten. (so einfach ist das nicht und die Resultate der sog. „Heimkampagne“ (68er; vgl. Kappeler) sind durchaus
ambivalent) Es sind aber fast vierzig Jahre verstrichen, bis die Betroffenen in einer breiten Öffentlichkeit Gehör gefunden haben.
Wir setzen uns zusammen mit unseren Einrichtungen dafür ein, dass die Betroffenen therapeutisch und seelsorgerlich begleitet werden. (das ist der kritischste
Punkt: seine „Seelsorge- und Betreuungsmonopol will man nicht aufgeben, welches Opfer will vom „Täter“ (oder dessen direkten Nachfolgern) „betreut“ werden?)Außerdem lassen wir eine wissenschaftliche Dokumentation über die damalige Situation in den Heimen erstellen, auch um weitere Konsequenzen aus den Versäumnissen der
Vergangenheit zu ziehen(das suggeriert das „eine“ wiss. Dokumentation ausreichen könnte, wichtig wäre hier auch: von UNABHÄNGIGEN Wissenschaftlern, die die
Äußerungen der Betroffenen, ja die Betroffenen selbst einbinden).
3. Uns beschämt, dass Mitarbeitende in den Einrichtungen für ihreverantwortungsvolle
Aufgabe oft unzureichend qualifiziert waren, ihre Einbindung in ein streng hierarchisches System oft demütigend und die personelle Besetzung unzureichend war. Wir achten die Mitarbeitenden, die
unter schwierigen Bedingungen Gutes wollten und dies auch erreicht haben.(die ehemals Betroffenen auch)Wir wissen, dass viele ehemalige Mitarbeitende bis heute unter Schuldgefühlen leiden.(ehrlich ?: deren
Schuldgefühle, wenn überhaupt vorhanden, sind NICHT DAS THEMA) Wir setzen uns gemeinsam mit unseren Einrichtungen dafür ein, dass unsere Mitarbeitenden qualifiziert ausgebildet sind und ständig entsprechend dem aktuellen Bedarf
fortgebildet werden. Dazu brauchen die Teams und die Leitungen der Einrichtungen eine permanente Supervision und ein ständiges Beratungsangebot. Grundvoraussetzung ist, dass unsere Einrichtungen
die Besetzung haben, die den berechtigten Ansprüchen der Jugendlichen und Kinder gerecht wird.
4. Uns beschämt, dass die Heime der Jugendfürsorge oft nicht auskömmlich finanziert waren.(„Finanziert“ ist ja nun ein „doller Euphemismus“, sobald
betriebswirtschaftlich nicht mehr auskömmlich genug, wurden schlicht „Kosten“ gespart oder die Betroffenen mussten es anderweitig irgendwie ausbaden, heute veröffentlichte Rechnungen sind
einseitig, auch waren diese Einrichtungen – bis heute – PROFITCENTER)Deshalb erhielten die dort untergebrachten Kinder und
Jugendlichen keine adäquate Ausbildung, sondern mussten für ihre tägliche Versorgung oft hart arbeiten. (das ist mir viel zu schlicht, Ursache war das
schlichte Menschenbild, das in christlichen Einrichtungen herrschte: „Kinder der Sünde“ oder „Grobzeug kommt von Grobzeug, bleibt Grobzeug und bringt Grobzeug hervor“)Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe eine qualifizierende Ausbildung erhalten und alle Kosten ihres Aufenthaltes durch die
Solidargemeinschaftgedeckt sind.
5. Uns beschämt, dass die staatliche Einweisungspraxis oft leichtfertig war, dass es an einer kompetenten Heimaufsicht gefehlt hat und das Miteinander von Jugendämtern und Fürsorgeeinrichtungen
meist unreflektiert und unkritisch gestaltet wurde. (auch hier „gestaltet“, klingt mir viel zu „nett“, das war ein „sozialer Sumpf“)Wir setzen uns gemeinsam mit dem Gesetzgeber dafür ein, dass die Lebenssituation der Betroffenen und die Arbeitssituation der Mitarbeitenden sowohl durch die
staatliche Heimaufsicht als auch durch eine kritische Begleitung und Beratung ständig verbessert werden(man kann doch nicht so tun, wenn man Heime betreibt,
das man nur „Intermediär“, „Katalysator“ wäre und ist, man hat personale Verantwortung für jeden einzelnen der anvertrauten Menschen, die Welt als „Aquarium in dem man selbst nicht schwimmt? von
dem man selbst nicht profitiert? liebe Leute, die Gehälter der Kirchenoberen stammen letztlich alle aus der gesell. Wertschöpfung, an der sie direkt NICHT teilnimmt) Wir, die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen wissen heute, dass bei der Erziehung und Förderung vieler Kinder und Jugendlicher, die uns in den
Erziehungseinrichtungen anvertraut waren, vielfach versagt wurde. Wir bitten bei den betroffenen ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnen um Entschuldigung und Vergebung.
Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Deshalb setzen wir uns in unseren Einrichtungen konsequent für eine Pädagogik ein, die erfahrbar von der bedingungslosen Annahme jedes Menschen durch die
Liebe Christi geprägt ist. (dieser Satz liegt allein im Interesse der Kirchenleitung und deren Zukunft) Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann
Diakonie-Direktor Dr. Christoph Künkel
Hannover, 7.Oktober 2009
ALL,
ja, der zweite Blick lohnt wirklich. Was da auf den ersten Blick als „Fortschritt“ für die Betroffenen daher kommt weckt den Verdacht „feiner Kirchendiplomatie“.
Konkret bedeutet das, dass die Kirchen „unabhängige“ Köpfe in ihrem Fürsorgesumpf nachschauen lassen müssen. Denn: Wer die „Musik bestellt, sagt auch, wo es lang geht“.
Die Prolongierung eines „Seelsorgemonopols“ ist eine offene Beleidigung für die Opfer. Auch hier: unabhängige Therapeuten und Einrichtungen bei Bedarf. Es wäre eine Schande, wenn die
ehemaligen „Fürsorgezöglinge“ ein zweites Mal einen Beitrag zum „Deckungsbeitrag“ der Kirchen erbringen sollen, indem sie die bei ihnen angerichteten Schäden dann auch noch bei der Kirche
versuchen „reparieren“ zu lassen.
Der letzte Satz ist mit der aufschlussreichste. Persönliches Leid, Schuld und Versagen ist kein Imageproblem. Dieser Verdacht darf erst gar nicht entstehen.
c.
Helmut:
Eine frohe Botschaft
vorweg: Die Unterzeichner der Erklärung haben den Heimopfern einen Neuaufguss
des „Stuttgarter Schuldbekenntnisses“ erspart. Vor etwa 64 Jahren formulierten
evangelische Kirchenmänner folgendes Entschuldigunggestammel für ihr Versagen
in der NS-Zeit:“Wohl haben wir lange Jahre hindurch im Namen
Jesu Christi gegen den Geist gekämpft, der im nationalsozialistischen
Gewaltregiment seinen furchtbaren Ausdruck gefunden hat; aber wir klagen uns
an, daß wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher
geglaubt und nicht brennender geliebt haben.“
Allerdings klingt
das Gestammel heute ähnlich. Zunächst ist 5 mal festzustellen, dass es die
Unterzeichner beschämt, was sie zwei, drei Sätze weiter wieder beschönigen.
Zuvor herrscht
kollektive Trauer über die Feststellung, dass in kirchlichen Heimen „schlimmes Unrecht geschehen ist“. Hier
wird nicht etwa darüber getrauert, dass in vielen kirchlich geführten Heimen
schlimmste, justitiable Verbrechen zwischen ungesetzlichen Prügelorgien und
ungesetzlichen sexuellen Verbrechen stattgefunden haben. Einzig und allein der
Grund, dass die Opfer sich 40 bis 60 Jahre geschämt haben, über diese
Verbrechen, selbst im engsten Familienkreise, zu sprechen, bewahrte tausende
Folterknechte unter der Schirmherrschaft der Kirche vor der Anklagebank und
erheblichen Strafen. So ist diese Trauer keine ernstzunehmende Gefühlsregung,
weil sie den Grund der Trauer unanständig verharmlost.
In Punkt 1
jammern die Unterzeichner, „dass in den
50er und 60er Jahren unser christlicher Anspruch von der Wirklichkeit oft nicht
gedeckt wurde.“ Dazu ist festzustellen: Die evangelische Kirche hat mit
jedem Heimopfer einmal mehr Jesus Christus ans Kreuz genagelt. Sie hat die Bergpredigt
in den Dreck gezogen, das Gebot christlicher Nächstenliebe täglich in
irgendwelchen ihrer Heime mit Füssen getreten, gegen die meisten der Zehn
Gebote verstoßen, - und es bis heute nicht geschafft, gemäß dem Gebet Jesu, das
er seinen Jüngern lehrte, dem „Vater unser“, aufrichtig um Entschuldigung zu
bitten.
Noch im selben Punkt
1 schwadronieren die Unterzeichner über häufige Gewaltanwendungen, massiven
psychischen Druck und, dass „in den Heimen
nicht individuell fördernd auf die Kinder und Jugendlichen eingegangen worden
ist.“ Ehrlich hätte es heissen müssen: Oft wurden Kinder und Jugendliche
bis zur Besinnungslosigkeit zusammengeschlagen, man hat sie permanent bedroht
und geängstigt und darum keine Zeit gefunden, sie schulisch und beruflich zu
fördern.
Danach wieder eine
Verharmlosung der Folgen der kirchlich übersehenen Schäden an den Jugendlichen: „Dadurch ist die Würde der uns
anvertrauten Kinder und Jugendlichen oft nachhaltig verletzt und ihr Leben
beschädigt worden.“ Aufrichtig hätte es heißen müssen: Wir haben die uns
Anvertrauten gebrochen, wir haben ihren Willen gebrochen, wir haben ihre
natürliche Wehrhaftigkeit gebrochen und sie aller Chancen für ein würdiges soziales,
berufliches und gesundes Leben in der Gesellschaft beraubt. Wir haben sie dazu gedrillt,
dass sie heute oft über ihre Mitopfer herfallen und sich gegenseitig
zerfleischen, statt sich mit ihren Peinigern auseinander zu setzen.
Unter Punkt 2
schämen sich die Unterzeichner, dass sie Jahrzehnte Einzelschicksale
verschwiegen haben. Wahr ist aber auch, dass Opfer, die sich endlich trauten,
ihre Peiniger und Gefängnisse namentlich zu nennen, mit Verleumdungsklagen eingedeckt
wurden, dass man versuchte, sie mundtot zu machen. Fast wäre es ihnen gelungen.
Stiller Helfer der Opfer war und ist das Internet. Heute geraten Verbrechen an
Kindern und Jugendlichen nicht darum so schnell in Vergessenheit, weil
Buchauflagen in den 60er Jahren ausliefen und die Erinnerung löschten. Zur
Wahrheit gehört auch: Die Kirchen geben nur zu, was nicht mehr zu leugnen ist.
Selbst dann noch verharmlosen sie, relativieren sie und verniedlichen sie. Aber
sie tragen in jeder Stellungnahme die heutige Situation wie eine Monstranz vor
sich her, nach der jetzt alles besser sein soll. Schön wäre es. Auch hier
belehren uns die Meldungen im Internet eines Besseren.
In Punkt 3 bejammern
die Unterzeichner mit der geschwollenen Formulierung „dass Mitarbeitende in den Einrichtungen für ihre verantwortungsvolle Aufgabe
oft unzureichend qualifiziert waren“, dass sie Nieten auf hilflose Kinder
und Schlägertrupps auf junge Männer und Frauen losgelassen haben. Sie
verschweigen ebenso, dass in den Heimen ein Klima geschaffen und permanent
gepflegt wurde, welches die Selbstjustiz und willkürliche Bestrafung der Opfer
untereinander förderte, damit sich die angeblich im Dienste Jesu Stehenden
nicht immer selbst die Hände schmutzig machen mussten. Fast weinerlich schieben
sie hinterher: „Wir achten die Mitarbeitenden,
die unter schwierigen Bedingungen Gutes wollten und dies auch erreicht haben. Wir
wissen, dass viele ehemalige Mitarbeitende bis heute unter Schuldgefühlen
leiden.“ Für die Heimopfer bedeuten diese Sätze: Thema verfehlt!
Anständiger hätte es wie folgt heissen müssen: „ Wir achten die Heimopfer, die unter schwierigen
Bedingungen Gutes wollten und dies auch erreicht haben. Wir wissen, dass viele
ehemalige Heimkinder und -Jugendliche
bis heute unter Schuldgefühlen leiden.“
Unter Punkt 4
sind natürlich wieder andere Schuld. Staat und Gesellschaft haben die Betriebe
der Kirche zu schlecht finanziert. Fakt ist: Die Kirchen reißen sich stets
Aufgabengebiete unter die Nägel, mit denen sie nicht fertig werden. Dabei machen
sie von ihrer Macht dem Staat und der Regierung gegenüber keinen Gebrauch; sie
fordern nicht die Gelder, die notwendig sind, um ihnen anvertraute Kinder und
Jugendliche unter Berücksichtigung der Menschenwürde zu erziehen und sie auf
ein Leben in der Gesellschaft vorzubereiten. Eine Verhöhnung ist die mit dem
fehlenden Geld gekoppelte Rechtfertigung für Kinderarbeit, für Sklavenarbeit,
für Zwangsarbeit. Völlig außer acht gelassen werden die damit verbundenen
ständigen Repressalien und Misshandlungen, die in der Konsequenz zu schweren
körperlichen und seelischen Behinderungen geführt haben, - für einige bis zu
ihrem Lebensende.
Unter Punkt 5
des Jammerns zeigen die kirchlichen Finger anklagend auf die oft leichtfertige
staatliche Einweisungspraxis. Weitere Finger auf andere Schuldige richten sich gezielt
auf die fehlende Heimaufsicht. Ehrlicher wäre es gewesen, sich dafür zu
schämen, „dass wir die staatliche Einweisungspraxis nie kritisch hinterfragt,
kritische Einweisungen nicht kritisiert und es Unterlassen haben, Einweisungen
überhaupt auf den Sinn dieser Einweisung zu überprüfen. Wir haben alles
gefressen, was uns vor die Zähne geschmissen wurde. Wir selbst haben unsere
Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen.“
Unter jedem Punkt
finden sich Versprechen darüber, was die Kirche zukünftig alles besser machen
will. Das frechste Versprechen ist die Einladung, die Opfer therapeutisch und
seelsorgerlich zu begleiten. Genauso kann
man ein Lamm in den Löwenkäfig schmeissen, damit es dort eine Angsttherapie
erfährt. Was in dieser Erklärung völlig fehlt: Die Reue, die Buße, auch nur
geringste Anzeichen eines Willens zur Wiedergutmachung.
Bischöfin Margot Käßmann
hätte den Mitunterzeichner Christoph Künkel am Schlafittchen nehmen, ihn
mit zur Regierungschefin schleifen und dort vortragen sollen: Wir haben Mist
gebaut, ihr aber auch. Lasst uns den Dreck gemeinsam zusammenkehren. Wir, die
Kirche, verkaufen unsere Grundstücke; ihr greift den Wohlstandsbürgern in die Tasche,
damit den Opfern ein menschenwürdiges Altern finanziert wird.
Statt dessen haben Käßmann und Künkel nur geschwätziges
Papier produziert.
Helmut Jacob
12. Oktober 2009
blupp:
Entschuldigung von Kirche und Diakonie - der entscheidende Absatz wurde
leider nicht verlesen
2a. Uns beschämt, dass wir Heimkinder in unserer Obhut jahrelang betrogen haben: Um ihre Kindheit und Jugend, um Liebe und Geborgenheit, um Gesundheit und körperliche Unversehrtheit, um
sexuelle Selbstbestimmung und ein erfülltes Leben, um einen Lohn für die Schwerstarbeit, zu der wir sie gezwungen haben, um die Abgaben an die sozialen Kassen, die ihnen heute in ihren Renten
fehlen. Wir setzen uns mit unseren Einrichtungen dafür ein, dass die derart Betrogenen in angemessener Form und Höhe finanziell enschädigt werden. Wir wollen und wir werden diese Entschädigung
leisten ohne Ansehen der Person und ohne eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Des weiteren setzen wir uns ein für einen in ausreichender Höhe ausgestatteten Fond, aus dem Trauma- und andere
Therapien in erforderlichem Ausmaß und benötigter Länge finanziert werden. Für den Fall dass ehemalige Heimkinder seelsorgerischen Beistand von uns erbitten, werden wir diesen
leisten.
Kontrapunkt
„Wir, die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen wissen heute, dass bei der Erziehung und Förderung vieler
Kinder und Jugendlicher, die uns in den Erziehungseinrichtungen anvertraut waren, vielfach versagt wurde.“
Der Satz steht. Lassen wir ihn auch so stehen.
Die jungen Menschen waren anvertraut und die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen haben versagt. Zwar erscheint dieses Versagen in der abgeschwächten Form „versagt wurde“ was nochmals
relativiert wird mit „vielfach“ – aber immerhin: hier wird nicht mehr von bedauerlichen Einzelfällen gesprochen.
Was mich stört ist, dass das Subjekt des Versagens verschwimmt: es wurde versagt, auch wenn das Wort „es“ nicht erscheint.Im Sinne einer Aufarbeitung sollte hier noch genauer hingeschaut und
letztlich auch bekannt werden. Das „Es“ ist die „Erziehung und die Förderung“. Dies erscheint mir jedoch zu kurz gegriffen, außer die Verantwortlichen sind heute bereit kritisch zu schauen, wer
die Rahmenbedingungen dieser Erziehung und Förderung soweit akzeptiert und mit betrieben hat, dass er die Verantwortung innerhalb dieser Bedingungen auch übernahm und in der Nachfolge heute
übernimmt.
Aus diesem Satz sollte auch nicht herausgelesen werden, dass die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen damals das Versagen nicht hätten erkennen können ("Wir ... wissen ... heute“).
Wenn wir aus der Gegenwart beurteilen ist es immer ein Heute, daher lässt es mich aufhorchen, dass diese Selbstverständlichkeit nochmals hervorgehoben wird. Also nochmals: damals wussten die
diakonischen und kirchlichen Verantwortungsträger und hatten somit immer schon ihr Handeln zu verantworten. Ich möchte mal unterstellen, dass diese Position auch von Herrn Dr. Künkel und Frau Dr.
Käßmann so geteilt wird.
„Wir bitten bei den betroffenen ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnern um Entschuldigung und Vergebung“.
Diese Bitte äußern als Vertreterin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Frau Dr. Käßmann und für das Diakonische Werk der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Herr Dr.
Künkel. Damit wird m.E. anerkannt, dass das Versagen nicht nur das Versagen des einzelnen sog. Erziehers war, sondern dass hier Institutionen und deren damalige Vertreter versagt haben und Schuld
auf sich genommen haben.
Ich sehe diese Anerkennung von Schuld als einen großen Schritt an, der hier von der Landeskirche und dem Diakonischen Werk gegangen wurde. Dass die Formulierungen klarer hätten ausfallen können,
mag ich mir als ehemaliges Heimkind wünschen, vielleicht ist hierfür aber auch die Zeit noch nicht reif.
Ohne an den einzelnen Worten dieser Erklärung zu kleben ist mir auf Anhieb jedoch aufgestoßen, dass die hinleitenden fünf Punkte zur Entschuldigung in einer Art aufgebaut sind, die mich
befremdet. So beginnt jeder Punkt mit „Uns beschämt ...“ und endet mit „Wir setzten uns ...dafür ein...“. Diesen Aufbau der Hinführung zur Anerkennung der Schuld finde ich auch heute noch
unglücklich gewählt. Gleich hatte ich folgende Assoziationen: hier wird psalmodiert. Aber auch: hier kämpfen zwei Seelen miteinander. Die eine Seele will bekennen, die andere sofort relativieren,
kaum dass das Bekenntnis formuliert ist. Man könnte sagen, im ersten Teil bekennt die Landeskirche, im zweiten Teil rechtfertigt das Diakonische Werk: Wir haben verstanden, wir tun was. Dies zur
schwierigen Grundstruktur des Aufbaus der Erklärung. Vielleicht liegt aber auch gerade in diesen zwei Seelen eine Chance, wenn wir akzeptieren, dass Landeskirche und Diakonie – ich sage es mal so
– anders ticken dürfen.
Vieles ist zur gemeinsamen Erklärung über den Inhalt geschrieben worden und ich will mich nicht wiederholen. Ergänzen darf ich aber folgende Überlegungen:
Ziffer 3 der Erklärung:
Diesen Punkt finde ich sehr wichtig, zeigt er doch auf, dass die strukturelle Verantwortung für den Missbrauch an den Kindern und Jugendlichen eben gerade bei der Kirche bzw. der Diakonie lag und
nicht nur beim einzelnen Täter. Ich weiß, dass es vielen von uns schwer fällt zu akzeptieren, dass auch die sog. Erzieher und Erzieherinnen teilweise Opfer dieses Systems waren die uns wieder zu
Opfern machten. Größer könnte das Schuldanerkenntnis für mich aber nicht ausfallen. Endlich wird bekannt, dass Bedingungen hergestellt wurden, die aus Menschen Wölfe (Bestien) machten. Jeden Satz
dieser Ziffer kann ich unterschreiben. Dennoch gilt weiterhin auch die individuelle Schuld dieser Täter.
Ziffer 4 irritiert mich. Wieso schämen sich Kirche und Diakonie, dass deren Heime nicht ausreichend finanziert wurden? Mich würde beschämen, dass ich als Träger nicht skandaliert habe, dass mit
einer derartigen Finanzierung eine ausreichende Erziehung und Förderung der jungen Menschen unmöglich ist. Die dann folgende Kondition ist schlichtweg falsch und in dieser Formulierung auch
gefährlich! Freistatt war nicht von vorneherein ein Verstoß gegen die Menschenrechte, weil Jugendliche in dieser Zeit ihren Anteil zum Unterhalt beitrugen, sonder der Verstoß lag doch in der Art
und Weise der Beaufsichtigung und Sanktionierung. Hier sollte besser differenziert werden.
Nachüberlegung:
Was wird die Kirche in 40 Jahren sagen, wenn Nachfolger erkennen, dass die zeitgetaktete Beziehung im Bereich der Behinderten- und Altenhilfe ein Verstoß gegen die Menschenwürde war. Wird sie
dann wieder sagen: Uns beschämt, dass die Heime der Behinderten- und Altenhilfe nicht auskömmlich finanziert waren. Wo wird die Würde des Menschen heute definiert und was sind entsprechend dem
Proprium der Kirche die Grenzen, die durch nicht ausreichende Finanzierung nicht unterschritten werden dürfen. Hier wird sich Kirche fragen lassen müssen, ob sie sich wirklich für die ihnen
anvertrauten Menschen ausreichend eingesetzt hat.
Trotz meiner auch kritischen Töne:
Hannover war ein wichtiger Tag in der Aufarbeitung der Heimzeit und ein wichtiger Tag für ein Aufeinander-Zugehen. Aber wie schon Dr. Künkel bestätigte: dies kann nur ein erster Schritt sein,
weitere müssen folgen. Wer wird sie gehen?
Hannover birgt in sich die Chance über die Landeskirche hinauszuweisen. Hier sind die anderen Kirchen und Diakonischen Werke gefordert.
Zum Schluss noch etwas Persönliches: ich hatte für mich wichtige Begegnungen mit Menschen, die mich einen Schritt weitergebracht haben. Der Gottesdienst war ein wichtiger Abschluss weil er Raum
ließ, der Not wendete. Für mich war der Ausklang mit der Orgel nochmals ein Angebot jenseits des Aussprechlichen – Brücke zu etwas, was Versöhnung werden kann.
Vortrag auf der Tagung der Diakonie in Niedersachsen: "Verantwortung fürdas Schicksal
früherer Heimkinder übernehmen" am 7. Oktober 2009
Die Erziehungspraxis in Heimen der Jugendhilfe in der Nachkriegszeit oder zum Verhältnis von struktureller und personaler Gewalt in der
Heimerziehung
Die Binnenorganisation der meisten Heime - vom Säuglings- bis zumFürsorgeerziehungs-heim - kann man mit
Goffman als "Totale Institution" beschreiben, die ein System struktureller Gewalt ist. Dieses System drängt die in ihm Lebenden - das Personal und die Kinder und Jugendlichen - zu gewaltförmigem
Handeln. Es entsteht eine Hierarchie von Stärkeren und Schwächeren, die die sozialen Beziehungen bis ins Detail regelt. Goffmans Befund, dass das Leben der "Insassen" in den Totalen Institutionen
hauptsächlich von der Aufrechterhaltung der fremdbestimmten Binnenorganisation dieser Institutionen bestimmt wird, trifft für den Erziehungsalltag in den meisten Heimen der Jugendhilfe der
vierziger bis siebziger Jahre in jeder Hinsicht zu:
Der gesamte Tagesablauf (über 24 Stunden) ist vorgeplant. Dies bedeutet, dass die wesentlichen
Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen vorgeplant werden müssen.
Die Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen werden vom Personal bis ins Kleinste reguliert und
beurteilt.
Das Leben eines Heimkindes wird dauernd durch sanktionierende Interaktionen von Oben unterbrochen. Das
gilt besonders für die Anfangsphase seines Heimaufenthalts, in der das Kind beziehungsweise der Jugendliche die Vorschriften für das Leben im Heim noch nicht akzeptiert hat.
Jeder Versuch, die Bedürfnisse und Ziele nach eigenen persönlichen Gegebenheiten auszugleichen, wird
mit weiteren Sanktionen beantwortet, um jede Autonomie des Handeins zu unterbinden.
Besondere Bedeutung kommen den Aufnahmeprozeduren und den Gehorsamsproben zu, die das Kind / den
Jugendlichen zu einem Objekt formen, das in die Verwaltungsmaschinerie der Anstalt eingefüttert und reibungslos durch Routinemaßnahmen gehandhabt werden kann.
Die Bedeutung, die das "Drinnensein" für die Kinder und Jugendlichen hat, existiert für sie nicht
unabhängig von der besonderen Bedeutung des "Hinauskornmens". Die Totale Institution schafft und unterhält eine Spannung besonderer Art zwischen dem Herkunftsmilieu der Kinder und Jugendlichen
und der Welt der Institution und benutzt diese Spannung als strategischen Hebel zur Menschenführung.
Vom ersten Tag des Heimaufenthalts an erfahren die Kinder und Jugendlichen eine Reihe von
Erniedrigungen, Degradierungen, Demütigungen und Entwürdigungen ihres Ichs. Radikale Veränderungen im Selbstbild und in der Fremdwahrnehmung sind die Folge dieser Praxis.
Das Leben im Heim unterbindet durch die weitreichende Isolierung von der Welt außerhalb des Heims, die
bei vielen Kindern und Jugendlichen jahrelang dauert, die Entwicklung eigener Lebensentwürfe.
Aufnahmeprozeduren und Gehorsamsproben werden zu einer Art Initiation, die "Willkommen" genannt wird
und bei der das Personal, aber auch die schon länger im Heim lebenden Kinder/Jugendlichen sich alle Mühe geben, um dem neu Angekommenen einen klaren Begriff von seiner Zwangslage und seiner
Stellung in der Hierarchie der Heimorganisation zu geben.
Als eine diffizile Methode der Demütigung hat Goffman "die Zerstörung des formellen Verhältnisses
zwischen dem handelnden Individuum und seinen Handlungen" festgestellt: Ein Erzieher/eine Erzieherin ruft beim Kind/Jugendlichen eine Abwehrreaktion hervor und richtet dann seinen nächsten
Angriff gerade gegen diese Reaktion. Die Schutzreaktion des Kindes/Jugendlichen gegenüber einem Angriff auf sein Selbst bricht zusammen angesichts der Tatsache, dass es sich nicht, wie gewohnt,
dadurch zur Wehr setzen kann, dass es sich aus der demütigenden Situation entfernt. Wenn ein Kind/Jugendlicher gegenüber Umständen und Anordnungen, die sein Selbstbild bedrohen, die üblichen
Reaktionen zeigt wie Verstimmung, das Unterlassen der üblichen Ehrfurchtsbezeugungen, beiseite gesprochene Schmähungen oder einen Anflug von Verachtung, Ironie oder Spott - alles
selbstschützende Reaktionen gegenüber demütigenden Forderungen - wird es als verstockt und aufsässig beurteilt und weitere Bestrafungen folgen.
Die Verantwortung für die strukturelle Gewalt in Heimen lag beim Träger der
Einrichtung, bei der Heimleitung und bei der staatlichen Heimaufsicht.
Für den einzelnen Erzieher/die einzelne Erzieherin ist es schwer, dieses System, zu dem sie selbst gehören, zu durchschauen und den von ihm ausgehenden Druck auf das eigene pädagogische Handeln
zu widerstehen. Dazu einige Bespiele: In einer Sendung des Deutschlandfunks am 22. Januar 2009 (Hintergrund Politik, 18.40 Uhr bis 19 Uhr) wurde auch auf die Situation der Erzieherinnen in den
Heimen eingegangen. Ich zitiere: "Das System Heimerziehung funktionierte nur, indem auch Mitarbeiter, die andere Vorstellungen von, Fürsorge’ hatten, gebrochen wurden. Dietmar Krone erzählt, wie junge freundliche Erzieher
sehr schnell, von heute auf morgen, verschwanden. Und Hans Bauer hat in seinen Ermittlungen auch mit ehemaligen Mitarbeitern in Heimen gesprochen, unter anderem mit einer heute Siebzigjährigen,
die Anfang der sechziger Jahre in einem Heim für Mädchen tätig war. Sie erzählt, dass sie morgens, Unruhe in der Gruppe hatte und dann kam der Pastor, der der Leiter dieser Einrichtung war, und
hat das moniert und hat dann ihre Hand genommen und gesagt: Und diese Hand kann hier keine Ruhe schaffen? Dann hat er dem Mädchen, das da ein bisschen laut war, einen Pantoffel ausgezogen und es
kräftig zusammengeschlagen, dass das Mädchen wimmernd auf dem Boden lag, hat einem anderen Kind befohlen, einen Eimer kaltes Wasser zu holen, hat das Wasser über das Kind gekippt und hat die
junge Erzieherin angeguckt und gesagt: Und das konnten Sie nicht?"
Hannover, Teil 2
Ehemalige Erzieherinnen und Erzieher haben mir berichtet, dass sie gegen ihre pädagogische Überzeugung und ihre
ethischen Norme bereits nach wenigen Monaten ihrer Arbeit im Heim angefangen haben, Kinder zu schlagen. Ich zitiere aus dem Bericht einer Ordensschwester: "Ich habe als junge Nonne Heime gesehen, in denen kleine Kinder untergebracht waren, ausgestoßen und allein gelassen. Ich war damals erschüttert, und ich schwor bei Gott, dass ich diesen
Kindern helfen wollte. Sie sollten sich im Heim wohl fühlen, das Heim sollte für sie ein Zuhause sein. Ich wollte ihnen helfen, im Namen Gottes, im Namen der christlichen Nächstenliebe. Bei
meinen Besuchen in Katholischen Heimen habe ich Nonnen und weltliche Erzieher erlebt ( ... ) Ich sprach damals mit ihnen, bevor ich selbst im Heim arbeitete. Sie redeten alle von Nächstenliebe,
aber ich hatte den Eindruck, dass sie davon nur redeten und gerade das Gegenteil von dem praktizierten: Sie schlugen aus nichtigen Anlässen auf kleine Kinder ein oder verhängten Strafen. Sie
waren einfach sehr autoritär, und was mir besonders auffiel: Sie waren alle fast nicht in der Lage, Kinder wirklich zu lieben! Als ich dann selbst im Heim arbeitete, wollte ich nicht dieselben Fehler machen. ( ... ) Doch schon bald hatte ich meinen Vorsatz aufgegeben Ich verhielt mich den Kindern gegenüber ebenso wie
die anderen Nonnen. Auch ich fing an, Kinder zu schlagen, zu bestrafen, sie mit Sanktionen zu belegen. Und ich wusste - wie alle Nonnen und Erzieher auch - dass die Kinder sich nicht wehren
konnten. Sie waren uns, unseren Launen, unserer Macht hilflos ausgeliefert. Wir haben alle bei den Kindern eine große Angst verbreitet. Die Angst beherrschte ihre Seele und ihren kleinen Körper
und ihr junges Leben. Ich hatte geglaubt, diese Mittel einsetzen zu dürfen, weil ich mit der ganzen Situation nicht mehr fertig wurde. Wir konnten nicht anders; wir hatten einfach keine anderen
Möglichkeiten, ihnen zu helfen, wir hatten ja auch keine pädagogische Ausbildung. Wir dachten: Wenn wir die Kinder einer strengen religiösen Erziehung unterwerfen, so wäre das tatsächlich die
beste Hilfe, die man ihnen zuteil werden lassen kann. Doch ich muss sagen: Ich war wie alle anderen Nonnen und Erzieher einem großen Irrglauben, ja einem Wahnsinn verfallen. Wir alle glaubten,
dass das die beste Erziehung ist. Wir dachten uns nichts dabei, die Kinder streng anzufassen, auch mal zuzuschlagen, sie zu irgendetwas zu zwingen. Wir haben den Kindern immer wieder gesagt, dass
wir sie im Namen von Jesus Christus erziehen und ihnen helfen wollen. Doch in Wirklichkeit haben wir - auch wenn diese Erkenntnis schmerzlich ist! - gegen diese christlichen Grundsätze verstoßen.
Wir sind nicht auf die Kinder zugegangen wie Menschen, sondern wir haben sie innerlich irgendwie abgelehnt ( ... ) Das Heim, in dem ich arbeitete, war ein katholisches Heim. Gott war das Fundament der Erziehung! ( ... ) Durch die Drohung mit Gott hatten wir die Kinder unter Kontrolle, auch ihre Gedanken
und Gefühle. Ist das nicht das Ziel jeder konfessionellen Erziehung, jedes konfessionellen Heimes? (. .. )
Erst vor kurzem hatte ich wieder einen dieser Träume: Ich sah wieder, wie ich einen etwa sieben Jahre alten Jungen bei der Selbstbefriedigung erwischte. Ich war außer mir und stellte ihn zur
Rede. Doch das Kind begriff nichts. Meine Wut wurde immer größer, und ich zog ihn an den Haaren in den Duschraum. Dort habe ich kaltes Wasser in eine Wanne einlaufen lassen und den Jungen mit
Gewalt dort hinein gezerrt und ihn viele Male untergetaucht (.) Ich erinnere mich an einen anderen Traum, der ebenfalls ein wirkliches Erlebnis in Form von schrecklichen Bildern für mich lebendig
werden ließ. Ein Kind schrie, weil es von einem anderen Kind geschlagen wurde Ich konnte dieses Schreien nicht mehr ertragen, brüllte es an. Doch das Kind schrie weiter. Ich fasste ihn am Kopf
und schlug ihn mehrmals gegen die Wand. Auf einmal hatte ich Blut an den Händen, und ich erschrak. Ich sah das Kind an. Das Kind zitterte am ganzen Körper und lief davon. Es sind schreckliche
Szenen, ich weiß. Doch was hilft das denn heute noch den Betroffenen - nichts! ( ... ) Wir haben viele Fehler gemacht. Es war für die Kinder teilweise eine furchtbare, grauenhafte Zeit; es war
ein großes Vergehen ihnen und Gott gegenüber. Ein Kind sagte einmal zu mir: Der liebe Gott wird Sie für alles, was Sie uns angetan haben, sehr schwer bestrafen.' Damals ballte ich meine Hand zu
einer Faust zusammen und schlug dem Kind ins Gesicht. Heute weiß ich, was das Kind mir mitteilen wollte! ( ... ) Ich bin nicht sicher, ob ich wirklich weiß, was es für ein Kind bedeutet,
überhaupt in einem Heim leben zu müssen und dann noch unter solchen schlimmen Bedingungen. Ich kann es, wenn überhaupt, nur erahnen. Dass wir die Kinder zu keinem Zeitpunkt geliebt, sondern
gehasst haben, stimmt so nicht ganz. Ich jedenfalls habe sie trotz allem geliebt. Ich habe versucht, in christlicher Nächstenliebe zu handeln. Ich kann mir nicht anderes vorwerfen als das,
überhaupt in einem Heim gearbeitet zu haben. Vielleicht war das aber keine Liebe, sondern doch Hass. Und wenn mir heute Kinder von damals in meinen Träumen begegnen, weiß ich: Sie müssen sehr
viel unter unserer Gewalt gelitten haben!" (aus: Homes, Alexander Markus [1984]. Frankfurt am Main)
Wie dieser Nonne geht es anderen Erzieherinnen und Erziehern, die mir berichtet haben, dass sie noch heute, nach Jahrzehnten, in Albträumen von den Bildern ihrer Gewalttätigkeit gegenüber Kindern
und Jugendlichen gepeinigt werden. In der Anhörung des Petitionsausschusses berichtete ein Petent über ein Gespräch mit einem seiner ehemaligen Erzieher. Dieser hatte ihm gesagt: "Die Gesamtheit musste ja funktionieren, sonst waren da sehr schnell chaotische Zustände, die man zu verhindern hatte. Wenn man als Erzieher einen Ruf hatte, bei dem geht es drunter und
drüber, das war ein schlechtes Image für einen selber, von daher stand man schon unter dem Zwang, in seiner Gruppe Ordnung zu haben, und das ließ sich bei der Masse von Kindern oft nur mit Gewalt
durchsetzen. ( ... ) Ich sage heute, ich habe mich schuldig gemacht, das tut mir heute noch weh, die Jahre, die man da Menschen misshandelt hat, aber als eigene Entlastung kann man
sagen: Es war damals in der Zeit noch so, und die Zustände waren einfach heillos. Was da für Deformierungen von jungen Menschen passiert ist, das kann man nicht wieder gutmachen,
das ist schuldhaft, nur dass man es nicht als Schuld einsieht von den Mitarbeitern, die dieses System verkörpert haben, das wird heute noch nicht als Schuld gesehen, ich persönlich muss sagen Ich
sage mir manchmal, was sind wir doch für erbärmliche Leute gewesen, dass wir so reagieren mussten. Man hätte ja auch auf die Barrikaden gehen können" Dieser Erzieher bezeichnet die Erziehungspraxis in den Heimen als "Kasernenhof-Pädagogik".
Das pädagogische Personal in den Heimen war, wie diese Beispiele zeigen, von dem System der strukturellen Gewalt selbst betroffen. Dennoch wird die ethisch-moralisch begründete Verantwortung für
das eigene Handeln gegenüber den Kindern und Jugendlichen durch die strukturelle Gewalt der Heimorganisation nicht aufgehoben. Dr. Carlo Burschel, selbst ein ehemaliges Heimkind, schreibt in
einem unveröffentlichten Positionspapier "Kinderheime in der Nachkriegszeit" (August 2009): "Es geht um zwei Kategorien des Versagens und der Schuld: einerseits um das persönliche Versagen,
die persönliche Schuld einzelner Pflegekräfte und sogenannter Erzieher. Andrerseits um ein Versagen der von Staat und Kirche konzertiert implementierten Organisationsstrukturen der Jugendhilfe in
der Nachkriegszeit. ( ... ) Beide Kategorien hängen unzweifelhaft zusammen, sind aber nicht nur aus analytischen Gründen zuerst getrennt zu betrachten. Die simple ,Gleichung': Struktur (der
Jugendhilfe, der Heime) bestimmt Verhalten (der Pfleger, Erzieher) ( ... ) abstrahiert völlig von den individuellen Handlungsspielräume der Erzieher, die gerade bei kirchlicher Trägerschaft von
besonderer Empathie, das heißt christlicher Moral und Ethik im Einzelfall hätten geprägt sein müssen."
Dafür, dass aus den Kindern und Jugendlichen statt Anvertrauten Ausgelieferte wurden, bleibt jeder Erziehende in ungeteilter Verantwortung. Den "Befehlsnotstand" gibt es nicht. Aus der Sicht und
den Erfahrungen der ehemaligen Heimkinder sind ihre ehemaligen Erzieherinnen diejenigen, die sie demütigen, strafen und in vielen Fällen misshandelt und missbraucht haben. Sie haben sich schuldig
gemacht und müssen die Verantwortung dafür übernehmen, obwohl sie selbst auch Opfer des Systems struktureller Gewalt wurden, in dem sie gearbeitet haben. Aber im entscheidenden Unterschied zu den
Kindern und Jugendlichen waren sie freiwillig im Heim, hätten sich, auch wenn das sehr schwer war und Demut beziehungsweise Zivilcourage erforderte, den Nötigungen zu einer gewaltförmigen
Erziehungspraxis widersetzen können. Sie hätten versuchen können, diese Praxis zu ändern und ¬wenn dies angesichts der übermächtigen strukturellen Gewalt aussichtslos erschien - gehen können und
ihre Erfahrungen öffentlich machen können. Dass dies möglich war, haben Einzelne zu jedem Zeitpunkt der Geschichte der Heimerziehung bewiesen.
Hannover, Teil 3
Welche Auswirkungen die Binnenorganisation der Heime auf die in ihnen lebenden Kinder und Jugendlichen hatte, habe
ich 1970 in einer Studien zur Reform der Heimerziehung untersucht, die unter anderem auf meinen eigenen Erfahrungen als junger Sozialpädagoge in der Heimerziehung der Jahre von 1960 bis 1968
beruhte: "In den Heimen der Bundesrepublik ist das ,Disziplinarsystem' am weitesten verbreitet. Fast alle Fürsorgeerziehungsheime fallen unter diese Kategorie. Das Disziplinarsystem zeichnet sich
durch eine offen autoritäre Struktur aus, die auch den Erziehungsstil des einzelnen Erziehers dominiert ( ... ). Starre, festgelegte Ordnungsprinzipien und ein hierarchisch gegliedertes
Beziehungssystem, angefangen bei den Kindern und Jugendlichen in den Gruppen bis hin zum Direktor, bestimmen den Rahmen des Heimlebens und alle zwischenmenschlichen Beziehungen. In der Regel
handelt es sich um geschlossene Einrichtungen. In den totalen Zwangsgruppen - hier ist den ,Zöglingen' die Entscheidung über Eintritt und Verlassen sowie die Selbstbestimmung über den
Bewegungsraum im Inneren des Heims genommen - führt der blinde, nicht bewusst geleitete Gruppenprozess zwangsläufig zur Etablierung der berühmten ,Hackordnung', das heißt zur Durchsetzung des
Rechts des Stärkeren. Die Gruppendynamik erzeugt regelmäßig die Herausdifferenzierung von Sündenböcken und anderen problematischen Rollen (z.B. Prügelknabe, Versager, Gruppenclown, Dienstmädchen,
Hilfssheriff etc.) mit stellvertretenden Entlastungsfunktionen. Die in dieser Gruppenstruktur verstärkt entstehenden Aggressionen können nicht an die autoritäre Leitung, durch deren Führungsstil
sie zum Teil provoziert werden, zurückgegeben werden. Zwangsläufig breiten sich diese Aggressionen auf der horizontalen Ebene unter den, Zöglingen’ aus, mit einer die Gruppenatmosphäre
vergiftenden Intensität. Ständige Gereiztheit der Gruppenmitglieder, feindselige Haltungen gegeneinander, ausgeprägte Unlustgefühle und depressive Verstimmungen sind Symptome und Folgen dieser
Situation ( ... ). Nur selten gelingt es den Jugendlichen, aus dem Zwang zur horizontalen Aggressionsverteilung auszubrechen. Wenn der Druck unerträglich wird (vor allem in geschlossenen Heimen),
kann es geschehen, dass es einem oder mehreren Zöglingen gelingt, die Aggression zu organisieren beziehungsweise zu kanalisieren und sie dort zu lokalisieren, wo sie nach dem Empfinden der
Eingeschlossenen entsteht. Vor einiger Zeit wurde zum Beispiel in einem Heim des Landschaftsverbands Rheinland ein Erzieher erschlagen; zuvor war es in diesem Heim schon zum Totschlag eines
Jungen durch andere Zöglinge gekommen. Jahrelanger praktischer Umgang mit diesen Jugendlichen hat bewiesen, dass sie nicht einfach von sich aus ein größeres, hochexplosives Aggressionspotential'
haben, sondern eher besonders sensibel in solchen Gruppensituationen reagierten, in denen sich ja nur konsequent die Struktur der ganzen Einrichtung widerspiegelt. Den, Rädelsführern’ solcher,
Bambulen’ wird dann von den Jugendgerichten der Prozess gemacht und sie werden verurteilt, weil hier ein Exempel statuiert werden soll. Sie werden zu Sündenböcken, stellvertretend für das
unmenschliche System, das es eigentlich anzuklagen gilt. In vielen Berichten von Erziehern aus der Heimpraxis werden solche Vorgänge in Erziehungsgruppen beschrieben ( ... ), an denen die
Erzieher mehr oder weniger bewusst beteiligt waren." (Kappeier 1971)
Die kritisierten Verhältnisse/Zustände in der Heim- und Fürsorgeerziehung der Nachkriegszeit waren der Fachöffentlichkeit, den Gesamtverantwortlichen und für die Fachaufsicht zuständigen
Länderministerien beziehungsweise den Landesjugendämtern und dem für die jugendpolitischen Rahmenbedingungen zuständigen Bundesministerium allerdings von Anfang an bekannt.
1950 schrieb Hanns Eyferth, Reformpädagoge und Mitbegründer der "Gilde Soziale Arbeit", das Erziehungsziel der Heimpädagogik sei ein "durch Gehorsam erzwungenes vorschriftsmäßiges Verhalten
Dominant seien ältere traditionelle Erziehungsauffassungen von selbstverständlicher Gehorsamspflicht, konfessionelle Vorstellungen und militärische Vorbilder". Die Pädagoginnen und Pädagogen
bezeichnete er als "Aufseher". In den Kinderheimen, so Eyferth, müssen "schulpflichtige Kinder die ganze Hausreinigung, die grobe Küchenarbeit, das Holzhauen, die Botengänge und den
größten Teil der Ackerarbeit bewältigen". Durch die Arbeit der Kinder und Jugendlichen sparen die Träger der Heime Personalkosten ein. Die Kinderarbeit in den Heimen und die Verweigerung von
freier Zeit für selbstbestimmtes Spielen bezeichnet Eyferth als gesetzwidrige Ausnutzung und eine Gefährdung der schulischen Entwicklung der Kinder. Er fordert - 1950 - den .Neuaufbau des Systems
der öffentlichen Erziehung, um den noch immer stark spürbaren Zwangscharakter der Anstaltserziehung, die Diffamierung der, Zöglinge’ und die gesetzliche Sonderstellung der Fürsorgeerziehung
abzuschaffen". An ihre Stelle müsse eine systematisch an demokratischen Grundsätzen orientierte Erziehung treten: "Die Heimerziehung muss ihrem Sonderdasein entrissen werden ( ... ).
Entscheidend bleibt freilich, mögen die Gesetze noch so freiheitlich gestaltet sein, dass die Menschen und Einrichtungen gefunden und entwickelt werden, die solche Gedanken zur
Erziehungswirklichkeit werden lassen." Sie fanden sich in den folgenden fünfundzwanzig Jahren nicht oder blieben Modelleinrichtungen, die nicht in der Fläche umgesetzt wurden. Ein an
freiheitlichen und demokratischen Grundsätzen orientiertes Gesetz trat mit dem jetzt geltenden Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG/SGB VIII) erst am 1.1.1991 in Kraft.
In einer 1952 an der Universität Münster eingereichten Dissertation „Über den Lebenserfolg ehemaliger schulentlassener weiblicher Fürsorgezöglinge", in der die Verfasserin den Lebensweg
von dreihundert jungen Frauen untersuchte, heißt es zur Berufsausbildung, dass eine berufliche Qualifizierung, die eine Verbesserung des Status gegenüber der Zeit vor der Anordnung der
Fürsorgeerziehung bedeutet hätte, in keinem der Heime und bei keinem der dreihundert Mädchen erreicht worden sei: "Die Mädchen wurden in allen Heimen ziemlich gleichartig mit Garten-, Haus-, Land-, Wäsche-, Bügel- oder Näharbeiten beschäftigt. Es ist heute noch allgemein üblich, die weiblichen Zöglinge
zu ländlichen oder städtischen Dienstboten auszubilden." Es sei ein Irrtum zu glauben, "die Verwahrlosten gerade mit der primitivsten Arbeit kurieren zu können."
In dem Standardwerk "Handbuch der Heimerziehung" werden in dem Stichwort-Artikel "Grundlagen der Heimerziehung 11" als Hauptprinzipien der Erziehung das „Ertüchtigungsprinzip"
und das "Besserungs- und Korrektionsprinzip" kritisiert: "Wie die Fürsorgeerziehung beweist, schließt die Ertüchtigung den Zwangscharakter des Erziehungssystems nicht aus. Sie erfordert eine rationale Durchgestaltung der Erziehung ( ... ). Die
Methode herrscht. Die Ordnung des Zusammenlebens erstrebt die erhöhte Brauchbarkeit des Zöglings. Das Erzieher-Zöglingsverhältnis ist autoritär. Selbst Einflüsse der Jugendbewegung konnten diese,
in der Sache liegende Zuordnung, nicht überwinden. Lehrer, Meister und Erzieher fordern als Vertreter objektiver Ansprüche Gehorsam Deshalb gilt die gehorsame Unterordnung unter den Anspruch von
Ordnung als Erziehungserfolg. Die menschliche Zuordnung dient den Ordnungs-, Lehr- und Arbeitsansprüchen. Das Besserungs- und Korrektionsprinzip entspringt einer Auffassung, die den Rechtsbrecher
als schlecht oder verdorben behandelt: Er lebt ein nichtswürdiges Leben Das Besserungsprinzip will im Interesse der Rechtsordnung die Verderbnis bekämpfen und mit den Mitteln einer zwingenden
Gewöhnung den Verderbten in die Gesellschaftsordnung zurück führen. Unerbittlich hart werden Ordnungs- und Arbeitsgewöhnung organisiert. Die Dressur überwiegt das Bedürfnis,
Einsicht zu wecken, die Entschlossenheit der Macht, die das Ordnungssystem schützt. lässt überall den Strafcharakter noch durchschimmern. Die eindeutige Ausrichtung auf ein geordnetes und
arbeitshartes Leben macht die Anstalt einfach, klar und durchsichtig. Der Apparat garantiert die Ordnung, die Leitung ordnet die Arbeit an, überwacht sie und bricht den Widerstand mit Gewalt.
Drill, blinder Gehorsam und die Entpersönlichung des Verkehrs werden auf die Spitze getrieben. Der Anstaltsapparat mit seinem pädagogisch unvorgebildeten Aufseherstab bildet den äußeren Rahmen
des versachlichten Lebens. Es wird unentwegt gearbeitet, um die Kraft der anderen Triebe zu schwächen: den Genusstrieb, den Spieltrieb, den Beharrungstrieb und den Kampftrieb. Die Arbeit richtet
sich gegen körperliche Verweichlichung. Schwere körperliche Arbeit wird bevorzugt. Die Ausbildung in spezialisierte Arbeit von Lehr- und Anlernberufen wird als seltene Vergünstigung und als
Arbeitsantrieb benutzt."
Hannover, Teil 4
1958 fordert die Kinder- und Jugendpsychiaterin und Psychoanalytikerin Annemarie Dührssen in ihrem
Klassiker "Heimkinder und Pflegekinder in ihrer Entwicklung" ein "großzügig angelegtes Doppelprogramm", um dem Elend der Kinder in öffentlicher Erziehung abzuhelfen. Die notwendige Vermehrung des
Personalbestands müsse "mit sorgfältiger fachlicher Ausbildung" verbunden sein. Dührssen glaubt aber nicht, dass die dafür erforderlichen umfangreichen finanziellen Mittel von der Politik und den
Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Dann aber sollte "eine solche Situation als das anerkannt werden, was sie in Wirklichkeit ist: nämlich eine Härte des Lebens"
für die Kinder. "Womit wir unbedingt aufhören müssen, das ist die Beschwichtigung unseres Verantwortungsgefühls mit der Vorstellung, dass die Schäden, die bei der bisherigen Form entstehen, nicht
so schlimm' seien, dass sie sich auswachsen, oder dass sie letzten Endes doch konstitutionsbedingt seien. Es ist sachlich besser und menschlich aufrichtiger, wenn man ein erstrebtes Ziel für
unerreichbar erklärt, als wenn man sich, um das eigene Unvermögen nicht zugeben zu müssen, mit Hilfe von nebelhaften Vorstellungen über wissenschaftliche Einsichten hinweg setzt, die mindestens
seit einem halben Jahrhundert zum Kenntnisbestand der Medizin, der Psychologie (und der Reformpädagogik, M.K.) gehören."
Bereits 1956 befasste sich der AGJJ-Fachausschuss "Erziehung im frühen Kindesalter" mit der Lage der "Säuglinge und Kleinstkinder in Heimen":
"Die Zahl der Pflegerinnen in den Heimen ist überall zu gering. Wenn zum Beispiel zwei Pflegerinnen für 35 Kinder eingesetzt werden, so zeigt das, wie wenig die menschliche Aufgabe, die bei der
Pflege von kleinsten Kindern zu leisten ist, gesehen wird. Kinder aus solchen Heimen bleiben in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung weit zurück, so dass sie nicht selten wie
Schwachsinnige wirken. Grundlegende menschliche Erfahrungen, die das Kind zunächst nur im Umgang mit den vertrauten Erwachsenen macht und die es erst danach in der Auseinandersetzung mit den
Dingen vertieft, fehlen ihm. Das junge Kind ,sollte' von einem liebenden Du aufgenommen und umfasst sich in der Welt finden - geborgen in einem Raum, den das Wissen der Mutter erhellt, der in der
Wärme ihrer sorgenden Liebe zum Raum der Heimat wird. Stattdessen findet es in den Heimen eine Vielzahl von Menschen, die sich abwechseln und die zu erfassen ihm die seelische Kraft fehlt. ( ...
) Der ganze Umfang des Mangels, von dem das Heimkind betroffen wird, wird auf diesem Hintergrund erst deutlich. Nicht nur in der äußeren Entwicklung nimmt es Schaden, es entbehrt entscheidende,
die Person des Menschen prägende Erfahrungen Die Auswirkungen dieser menschlichen Verkümmerung, zum Beispiel Kontaktmangel, Misstrauen, vermindertes Selbstbewusstsein, Abwehrreaktionen, reichen
tief und weit in das spätere Leben hinein. Wir wissen heute, dass die Gesamthaltung zum Leben von diesen ersten Erfahrungen abhängt. Aus solchen Erkenntnis ergibt sich zwingend, dass das Problem
der Heimerziehung der Säuglinge und kleinen Kinder neu gesehen werden muss und nach neuartigen, besseren Lösungen verlangt."
In Heft 3/1957 der Zeitschrift "Unsere Jugend" berichten Schülerinnen einer Wohlfahrtsschule von ihren Erfahrungen aus der Praktikumszeit in Säuglings- und Kleinkinderheimen,
Säuglingskrankenhäusern und Krippen:
"Die meiste Arbeit wurde von Schwesternschülerinnen gemacht. Wir waren zu wenig Kräfte, konnten uns deshalb nicht mit den Kindern beschäftigen. Ja, es war geradezu verpönt, wenn eine von uns an
einem Bettchen saß und mit so einem Kleinen spielte. ( ... ) Aß ein Kind nicht richtig und rasch genug, so hatten wir keine Zeit, uns länger damit zu befassen. In der Nachwache war für dreißig
schwerkranke Kleinkinder nur eine Schwester da. Da mussten immer zwei Kinder auf einmal gewickelt werden. Ich sah, wie die Kleinen oft erschraken, wann sie so gepackt, ausgewickelt und trocken
gelegt wurden. Man konnte kein Wort mit so einem kleinen Würmchen reden. Ich hatte das Gefühl, dass sie dies notwendig gebraucht hätten. Es hieß nur immer: Wie schaffe ich es bis sechs Uhr?
Schrie ein Kind nach der Besuchszeit, bekam es ein Beruhigungsmittel. Mit Beruhigungsmitteln ging man sehr großzügig um. Bei einer Visite hieß es oft: „Schwester, die Kinder sind unruhig, geben
Sie ein Beruhigungsmittel!"
Auf dem 2. Deutschen Jugendhilfetag 1966 befasste sich eine Arbeitsgruppe mit dem Thema "Das Erziehungsheim als Bildungsstätte". In ihrem Bericht wird beklagt, dass die Heimerziehung bezogen auf
Kleinkinder und Säuglinge versage: "Der immer noch blühende Säuglingshospitalismus ist eine der stärksten Wurzeln für Erfolglosigkeit im Bildungsbemühen der Heimerziehung." Die Arbeitsgruppe
kritisiert, dass "bei dem bestehenden Erziehermangel (keine ausgebildeten Kräfte!)" die Heimerziehung ihre wachsenden Aufgaben immer weniger erfüllen könne. Die Heimerziehung könne die Kinder und
Jugendlichen "nicht genügend auf das Leben vorbereiten, wenn sie nur im Heim, also insular" erzogen würden.
In den "Mitteilungen" der AGJ 70/1974 sind "Forderungen der Deutschen Sozialpädiatrie zur Heimpflege von Säuglingen und Kleinkindern" abgedruckt. Darin heißt es:
"Trotz einer Flut von Veröffentlichungen über die Gefahren einer Heimpflege in der frühen Kindheit ist auch aus neuesten Untersuchungen zu entnehmen, dass diese auch in modernen Heimen nicht
gebannt sind. Es besteht kein Zweifel daran, dass sich diese Schäden für die Betroffenen, damit aber auch für die Gesellschaft, lebenslänglich auswirken werden. ( ... ) Der fernere Lebenslauf
eines großen Teils ehemaliger Heimkinder bedeutet eine ständige Anklage gegen die Gesellschaft."
1971 führte Klaus Mollenhauer mit Assistenten und Studierenden des Pädagogischen Seminars der Universität von Frankfurt am Main im Auftrag des Hessischen Sozialministeriums eine Untersuchung in
sechs Hessischen Kinder- und Jugendheimen durch. Das Resümee dieser Studie:
"Eine Erziehung, die an den spezifischen Erziehungsbedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert wäre, konnte in keinem der untersuchten Heime beobachtet werden. Die ermittelten
Zielvorstellungen und die beobachteten, ihnen zugeordneten () Methoden sind zugeschnitten auf abstrakte Normen, Einstellungs- und Verhaltensmuster, ohne dass deren Gültigkeit problematisiert
würde, weder generell, noch in Bezug auf die Population, auf die sie gemünzt sind. In diesem institutionellen und personellen Organisationszusammenhang werden die Kinder und Jugendlichen als
Störfaktoren definiert In diesen Strukturen kann die ihnen abverlangte Anpassung selbst ihrer, ganz normalen Bedürfnisse' an die vorgegebene Organisation nicht erreicht werden. Wenn Anpassung der
Kinder und Jugendlichen an die Erfordernisse der Organisation somit de facto als der Erziehungszweck des Heimes ausgemacht werden kann, so entspricht dem, dass eine im eigentlichen Sinn
pädagogische Konzeption entweder gar nicht oder nur in unzulänglichen Ansätzen vorhanden ist."
Einen wesentlichen Beitrag zur Kritik der Heimerziehung und zur Ausweitung der Heimkampagne auf das ganze Bundesgebiet leistete die Journalistin Ulrike Meinhof. Vor allem mit ihren
Rundfunk-Reportagen hatte sie eine große Wirkung. Zum Beispiel mit dem Bericht "Mädchen in Fürsorgeerziehung" , der im November 1969 vom Hessischen Rundfunk ausgestrahlt wurde. Ich zitiere aus
dem Manuskript zu dieser Sendung:
"Es ist verboten, zu rauchen. Es gibt keine Ausnahme. ( ... ) Es ist verboten, bei der Arbeit zu reden. Es ist verboten, eigene Sachen zu verschenken oder zu tauschen. Nur an Sonn- und Festtagen
und an Besuchstagen dürfen eigene Kleider - allerdings keine langen Hosen - getragen werden. Offenbar, damit die Eltern die Heimkleidung nicht sehen. Es ist verboten, einen Pony ohne Klammer zu
tragen. Schminkverbot. Schreibverbot. Nur alle vierzehn Tage an die nächsten Verwandten - Eltern und Großeltern. Es ist verboten, zu pfeifen. Tanzverbot. Bei Radiomusik muss gehandarbeitet oder
gebastelt werden. Laut reden ist verboten. Freundschaften sind verboten. Nachts im Bett heulen ist verboten. Außerdem: Haare toupieren, nicht aufessen, Beat-Musik, Illustrierten lesen"
Unter der Überschrift "Strafmittel" schreibt Ulrike Meinhof:
Abzüge vom Taschengeld ()
Ausgehverbot ( .. )
Verlängerung der Heimzeit - Wer sich nicht gut führt, muss länger bleiben.
Besinnungsstube - Ein kleiner Raum mit Gitter vorm Fenster, Klo und Holzpritsche ohne
Matratze.
Fernsehverbot
Brotentzug oder eintönige Kost. Als mal entdeckt wurde, dass Brot ins Klo geworfen worden war,
bekam die ganze Gruppe für eine Woche Brotentzug. Nach drei Tagen meldete sich die, die es getan hatte, freiwillig. Eintönige Kost gibt es auch als Strafe für Brot-Wegwerfen, das heißt, es gibt
eine Zeitlang nur Brei: morgens, mittags, abends.
Unter der Überschrift „Erziehunqsziel und -methode" schreibt Ulrike Meinhof:
"Der Erziehungsprozess, der mit den beschriebenen Maßnahmen in Gang gesetzt werden soll, zielt darauf, dass das Verhalten, das im Heim durch Gewalt, durch totale Kontrolle, durch Strafen und
Verbote erzwungen wird, mit der Zeit verinnerlicht wird. Wird die Fügsamkeit des Zöglings zunächst durch Gewalt und Zwang hergestellt, so soll am Ende der Heimzeit sich eben diese Fügsamkeit
verselbständigt haben ( ... ) Als ErzIehungserfolg wird die Verinnerlichung der Zwange verbucht."
Weiter heißt es in ihrem Bericht: "Und dann hauen natürlich viele und immer wieder ab. Sie springen aus den Fenstern, sie lassen sich die Dachrinnen runter:
Beckenbrüche, Rückgrat-Verletzungen, Arm- und Beinbrüche sind an der Tagesordnung. ( ... )
Hannover, Teil 5
Konsequent autoritäre Erziehung setzt insofern die Isolation der Zöglinge voraus. In dem Maße, in dem sie isoliert sind, sind sie auch wehrlos, das heißt
beeinflussbar. Die Mädchen in dem Heim, von denen diese Sendung handelt, sind radikal isoliert. Nicht nur gegenüber der Außenwelt, auch die Gruppen leben voneinander isoliert. Wenn Mädchen aus
verschiedenen Gruppen, nämlich bei der Arbeit, zusammenkommen, dürfen sie nicht miteinander reden. Das Gruppenleben wird von der Gruppen-Erzieherin bestimmt. ( ... ) Die Zeit vom Aufstehen bis
zum Schlafengehen ist kontrollierte Zeit. Autoritäre Erziehung ist Erziehung rund um die Uhr."
Dieses Fürsorgeerziehungsheim für Mädchen in Guxhagen bei Kassel wurde schließlich 1973 geschlossen. In dem alten Kloster, in dem es untergebracht war, befand sich im neunzehnten Jahrhundert eine
sogenannte Korrektur-Anstalt für sogenannte Arbeitsscheue, die nach 1900 als "Arbeitshaus" weitergeführt wurde. In den vierziger Jahren machten die Nationalsozialisten ein Konzentrationslager für
Frauen daraus, und nach dem 8. Mai 1945 wurde daraus, mit zum Teil identischem Personal, eine Fürsorgeerziehungsanstalt für sogenannte verwahrloste Mädchen. In den Jahren 1969/70 arbeitete Ulrike
Meinhof in einem Berliner Fürsorgeerziehungsheim für Mädchen an dem Drehbuch zu einem Film "Bambule - Fürsorge - Sorge für wen?', der im April 1970 gedreht wurde. ( ... ) Der Wagenbach-Verlag
veröffentliche den Text des Drehbuchs 1971. Das Buch hatte viele Ausgaben mit einer Auflagenzahl von ungefähr siebzigtausend Exemplaren.
Dem Drehbuch-Text sind Vorbemerkungen vorangestellt, die Klaus Wagenbach aus Rundfunk-Sendungen von Ulrike Marie Meinhof entnommen hat. Ich zitiere aus diesen Vorbemerkungen
"Weil Fürsorgeerziehung dazu dient, den Jugendlichen zu disziplinieren, hat sie Strafcharakter, kann damit gedroht werden, wenn Du nicht artig bist, kommst du ins Heim'. , Wenn sich das Schule
schwänzen Ihrer Tochter wiederholt, werden wir nicht umhin kommen, Heimeinweisung zu beantragen!' In bürgerlichen Familien sind das leere Drohungen. In proletarischen Familien sind sie
realistisch, ernst zu nehmen.
Da vom Heim der Vollzug der Drohungen erwartet wird, nimmt es nicht Wunder, dass das Heim der Vollzug der Drohungen ist.
Heimerziehung, das ist der Büttel des Systems, der Rohrstock, mit dem den proletarischen Jugendlichen eingebläut wird, dass es keinen Zweck hat, sich zu wehren, keinen Zweck, etwas anderes zu
wollen, als lebenslänglich am Fließband zu stehen, an untergeordneter Stelle zu arbeiten, Befehlsempfänger zu sein und zu bleiben, das Maul zu halten.
Fürsorgeerziehung ist öffentliche Erziehung, da können die Eltern nicht mehr reinreden, da macht der Staat, was er für richtig hält. Heimerziehung ist insofern ein exemplarischer Fall von
Erziehung - an der Situation von Fürsorgezöglingen ist ablesbar, welche Erziehungsvorstellungen in einem Staat herrschend sind.
Der äußere Zwang im Heim soll jenes Wohlverhalten erzwingen, von dem man offenbar glaubt, dass es - lange genug erzwungen - verinnerlicht und zur Gewohnheit wird. ( ... )
Mädchen im Heim bekommen keine Ausbildung. Sie arbeiten für 20 Pfennig die Stunde in der Wäscherei, in der Heißmangel, in der Küche, im Garten, in der Nähstube. Industriearbeit im Heim besteht
aus Tüten kleben, Lampenschirme montieren, Besteck-Kästen mit Seidenstoff füttern, Puppen anziehen - ideotisierende, ungelernte Industriearbeit. Nicht einmal für den Haushalt werden sie
ausgebildet im Heim: Nähte von Weißwäsche rauf und runter nähen, Nähte von Brauereischürzen, Laken heiß mangeln, den Hof fegen - davon lernt man nicht, Wirtschaftsgeld einteilen, Einkaufen,
Kochen ( .. )
Zu Diskriminierung dieser Jugendlichen gehört ihre Unglaubwürdigmachung. Das betrifft nicht nur sie, auch ihre Eltern und Freunde. In der Klassengesellschaft ist Armut Schande, der Kriminalität
benachbart. Arme sind unglaubwürdig. Also wird man sagen, was hier berichtet werde, das sei unglaubwürdig. Dabei wird von Seiten der Fachleute und Beamten mit dem Wahrheitsbegriff der Akten- und
Behördeneintragungen hantiert werden."
Einer der wichtigsten Zeugen für die Verhältnisse in Kinder- und Fürsorgeerziehungsheimen bis weit in die siebziger Jahre war Martin Bonhoeffer:
Erziehungswissenschaftler, Sozialpädagoge, Leiter der Heimaufsicht des West-Berliner Jungendministeriums im Range eines Regierungsdirektors von 1969-1975. Leiter der "Kommission Heimerziehung",
die 1973 von den Obersten Landesjugendbehörden eingesetzt wurde, um "Strategien zur Verwirklichung der sozialpädagogischen Ziele" zu erarbeiten, die in Folge der .Heimkampagne" fachlich und
jugendpolitisch definiert worden waren.
Bonhoeffer war seit 1973 auch im Vorstand der IGfH (Internationale Gesellschaft für Heimerziehung) Der von ihm vorgelegte "Zwischenbericht der Kommission Heimerziehung" gilt heute als einer der
Meilensteine auf dem langen Weg der Reform der Jugendhilfe.
Bonhoeffer sagte 1973 in einer Rede an lässlich der Verleihung eines Jugendhilfepreises an ihn:
„Erzieherwechsel - Kameradenwechsel - Gruppenwechsel - Wechsel von Heim zu Heim - vom Heim zur Pflegestelle und wieder ins Heim ( ... ) Wer noch nicht schwierig ist. der wird es. Ja, wer gesund
ist und sich einen Rest eigener Person bewahrt hat, muss böse werden. Dann kommt es zur sogenannten Verlegung. ( ... ) Die Verlegungsangst ist das letzte und latent wirksame
Disziplinierungsmittel eines jeden Heims ( ... ). Abschieben, bestenfalls in ein Spezialheim zuvor noch in ein Beobachtungsheim und schließlich in die Endstationen mit Gittern. Die Selektion wird
fachlich verbrämt mit dem Schwindel der sogenannten Heimdifferenzierung." Heimerziehung organisiert umfassend das gesamte Lebens- und Lernfeld der Kinder und hat "sich ihrer total bemächtigt.
(...)“
"Was bedeutet es für ein Kind, wenn es erfährt:
- Meine Eltern geben mich auf;
- Meine Eltern betreiben, dass ich ins Heim komme;
- Meine Eltern sind gleichgültig oder zu schwach, das zu verhindern?
Hier geht die Welt kaputt. Worauf kann ein Kind sich noch verlassen nach dieser Erfahrung? Mit Urmisstrauen geht es ins Heim, wo ihm in der Regel mit Misstrauen begegnet wird, wo
- fremde Erwachsene beanspruchen, alles zu erfahren über mich und alles für mich zu regeln,
- fremde Erwachsene bestenfalls sich anmaßen, mich lieben zu wollen.
Kein Kind kann sich dem entziehen und verrät zugleich sich selbst und alles, was ihm wert ist.
Was folgt nach diesem Anfang? Es folgt das hundertfache hoffungsvoll-hoffnungslose Knüpfen und Abreißen aller menschlichen Beziehungen. Die Erzieher wechseln ( ... ) Auch die anderen Kinder
kommen und gehen. (... )"
Bonhoeffers Stellvertreter in der Heimaufsicht des Berliner Landesjugendamtes, Peter Wiedemann, erinnerte sich 1989 auf einem Symposion der Universität Tübingen an die Berliner senatseigenen
Erziehungsheime:
Ich erinnere mich an große Festungen, an Mauern und Stacheldraht, Gitter, die regelmäßig nachzusehen waren, ob sie noch haltbar sind, in allen Heimen gab es Pförtner, die ohne Nachweis keinen
rein oder raus ließen, da waren die Zellen, .Bunker', die zum Teil keine Toiletten hatten, die Kinder und Jugendlichen mussten sich durch Klingeln bemerkbar machen Manche Heime waren in Baracken
untergebracht, schlimmer noch empfanden wir aber diesen riesigen Neubau des Hauptkinderheims, wo mehr als vierhundert Kinder, auch Säuglinge untergebracht waren. Ein klinischer Bau, ein
Labyrinth, wo man nicht so recht den Ein- und Ausgang fand, wo Sachbeschädigungen, Bambulen der Kinder keine seltenen Ereignisse waren. ( ... ) Fast überall waren die Bauten und Räume in einem
furchtbaren Zustand ( ... ). Es gab kaum Wohneinheiten, die Versorgung war weitestgehend zentralisiert. Ich erinnere mich an die antiquierten Werkstätten, den Zwanzig-Pfennig-Stundenlohn, an die
Macht der Diagnostiker und Gutachter, die tatsächlich glaubten, man könne die Kinder in eingesperrter Situation authentisch erleben, ihnen näher kommen Ich sehe vor mir unsichere, devote,
distanzierte Erzieher im Büro sitzen, die vielen Schlüssel, das Auf- und Zusperren, die Dienstbücher, Wäschebucher, Entweichungsbücher, die Bücher für ,besondere Vorkommnisse'. Es gab auch
blau-grüne Anstaltskleidung. Exemplarisch für dieses Zurichten in den Heimen waren Strafen wie Einsperren, Lohnentzug, Taschengeldentzug, Ausgangssperre, zwangsweises Haarschneiden,
Bartschneiden, auch aus hygienischen Gründen. Der morgendliche Appell. Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre nahmen die Sachbeschädigungen in den Heimen und tätliche Angriffen der
Jugendlichen und Kinder auf Erwachsene zu. Ein furchtbares Kapitel waren die zwangsweisen Untersuchungen der entwichenen Mädchen auf Geschlechtskrankheiten; im Hauptpflegeheim stürzten sich
verzweifelte Mädchen aus dem Fenster. Unsere Arbeitsbelastung war unbeschreiblich." (Wiedemann in Fromann/Becker 1996, S. 119f)
1970 veröffentlicht der renommierte Klett-Verlag eine von Herrmann Wenzel im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbandes Süd-Württemberg durchgeführte Untersuchung in drei Fürsorgeerziehungsheimen für
männliche Jugendliche: einem staatlichen, einem katholischen und einem evangelischen (Wenzel 1970). Die Zugangswege in die Fürsorgeerziehung und die Bereiche des Heimalltags von
dreihundertneunzehn Jugendlichen werden minutiös dargestellt und sozialpädagogisch und jugendhilferechtlich bewertet. Die Befunde sind erschütternd. Aus dem Resümee:
"Deutsche Fürsorgeheime wurden schon 1947 von einer Delegation scharf kritisiert, die vom britischen Innenministerium entsendet worden war. Inzwischen sind mehr als zwei Jahrzehnte verflossen:
die Kritik der britischen Delegation hat aber ( ... ) nichts an ihrer Aktualität eingebüßt."
Hannover, Teil 6
Die Befunde seiner Untersuchung, so Wenzel, seien lediglich eine Bestätigung seit langem bekannter
Tatbestände. Je mehr Untersuchungen gleiche Missstände und Mängel aufzeigen, desto gültiger und dringender werde das Postulat "in der Erziehungshilfe neue Wege zu gehen. ( ... ) Der Misserfolg
der Heimerziehung liegt weitgehend im Versagen der Heime und Behörden gegenüber ihren Aufgaben begründet. Dieses Versagen ist nicht nur ( ... ) mit der großen äußeren Not der Heime zu begründen
und zu entschuldigen. In starkem Maße begründen dieses Versagen auch organisatorische, methodische und inhaltliche Mängel der Heimerziehung."
Aus alledem folgt für die aktuelle Debatte über die Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre: Die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe stehen in der Verantwortung für die
Organisation der Heime als Systeme struktureller Gewalt. Als Arbeitgeber mit Fürsorgepflicht für die Angestellten tragen sie Verantwortung für die Arbeitsbedingungen, die sie dem erzieherischen
Personal zugemutet haben. Als Heimaufsicht- und Dienstaufsichtführende tragen sie Verantwortung für das Handeln des Personals an den Kindern und Jugendlichen.
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe - Jugendämter, Landesjugendämter, Landschaftsverbände, Landeswohlfahrtsverbände - und das gesamte Vormundschaftswesen vom Einzelvormund über die
Amtsvormundschaft und Vereinsvormundschaft bis hin zu den Vormundschaftsgerichten und schließlich die Jugendgerichte, die Fürsorgeerziehung anordneten, haben die Verantwortung dafür, dass und wie
Kinder und Jugendliche in die Heime kamen und dafür, wie sie sie weiter begleitet beziehungsweise nicht begleitet haben. Der Erziehungspraxis im Heim ist die Beurteilungs- und Entscheidungspraxis
im sogenannten Vorfeld der Heimerziehung, also der gesamte "Weg ins Heim" vorgeschaltet. Er ist untrennbar mit der Praxis der Heimerziehung verbunden.
Für das direkte unmittelbare Handeln an den Kindern und Jugendlichen müssen die Erzieher und Erzieherinnen und die Heimleitungen, die die Schaltstelle zwischen dem System beziehungsweise der
Organisation und dem Heimalltag bildeten, die Verantwortung übernehmen.
Auf allen angesprochenen Ebenen handelt es sich um öffentlich zu diskutierende und zu regelnde Verantwortung mit dem Ziel von Rehabilitation und Entschädigung ehemaliger Heimkinder.
Was Heimkinder und Jugendliche, die in diesem System leben mussten, sich untereinander angetan haben, soll nicht verschwiegen werden und gehört zur Aufklärung des Gesamtgeschehens. Diese
Verantwortung bleibt auf der Ebene der individuellen Gewissensprüfung im Prozess der biografischen Selbstreflexion. Die öffentliche Verantwortung für die Leiden, die sich die "Insassen", um hier
den Ausdruck Goffmans zu gebrauchen, untereinander zugefügt haben, fallen zuletzt auf die Verantwortlichen für das System zurück, das soziale Beziehungen in der Relation von Macht und Ohn-Macht
produziert hat.
Grundlagen meiner Ausführungen:
Eigene langjährige Berufserfahrung als Pädagoge in der Heimerziehung in den Jahren 1960-1968
als Supervisor von pädagogischen Fachkräften in Heimen und Sozialpädagogischen
Jugendwohngemeinschaften
Lehrtätigkeit in Ausbildungs- und Studiengängen von Erzieherinnen, Sozialarbeiterinnen, kirchlichen
sozialpädagogischen Fachkräften und Diplom-Erziehungswissenschaftlerlnnen
Wissenschaftliche Arbeiten zur Heimerziehung
Beteiligung an der Kritik der Heim- und Fürsorgeerziehung der sechziger/ siebziger Jahre durch die
Heimkampagne" und an der Entwicklung von Alternativen zur Fürsorgeerziehung.
Auswertung von Fach-Veröffentlichungen der fünfziger Jahre, die als Standardwerke eingestuft werden
können.
Auswertung empirischer Forschungsprojekte/ -Berichte, die auf teilnehmender Beobachtung beruhten
beziehungsweise katamnestische Untersuchungen waren.
Hannover, Teil
7
Literaturangaben
Literatur
Bonhoeffer, Martin (1973). Personale Organisation im Heim - emotionale Desorientierung für Kinder. In:
Neue Sammlung. 13. Jahrg. Heft 4. Göttingen
Borchert, Alice (1960). Kritisches zur Durchführung öffentlicher Erziehung - Eine Studie an 21
Einzelschicksalen. Hannover
Düchting, Otti (1952). Der Lebenserfolg ehemaliger weiblicher Fürsorgezöglinge ¬Eine Untersuchung an
300 Probandinnen. Dissertation an der Universität Münster
Dührssen, Annemarie, 1958. Heimkinder und Pflegekinder in ihrer Entwicklung Göttingen
Eyerth, Hanns (1950) Gefährdete Jugend - Erziehungshilfe bei Fehlentwicklung Hannover
Forum Erziehungshilfe (IGFH), 2008, mit dem Schwerpunkt: Heimerziehung der fünfziger bis achtziger
Jahre in der Bundesrepublik und der DDR in der aktuellen Diskussion. In Vorbereitung
Goffman, Erving (1981). Asyle - Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer
Insassen. Frankfurt am Main
Kappeier, Manfred (1971). Ideologie und Praxis in der Heimerziehung. In: Autorenkollektiv (1971).
Gefesselte Jugend - Fürsorgeerziehung im Kapitalismus. Frankfurt am Main
Klaus Mollenhauer et al (1971). Unveröffentlichter Forschungsbericht des Pädagogischen Seminars der
Universität Frankfurt am Main
Meinhof, Ulrike. Manuskript ohne Paginierung im Privatbesitz von Manfred Kappeier.
Meinhof, Ulrike (1972). Bambule - Fürsorge - Sorge für wen? Berlin
Wiedemann, Peter (1996). Das Podium über die Berliner Zeit. In: Fromann, Anne/Becker, Gerold (Hrsg.)
(1996). Martin Bonhoeffer - Sozialpädagoge und Freund unter Zeitdruck. Mössingen- Talheim
der §§ 5 und 6 JWG in allgemeiner Erziehungshilfe in kommunaler Verantwortung 95.468 Kinder und Jugendliche
der §§ 62 und 63 JWG in der Freiwilligen Erziehungshilfe (FEH) 25.180 Kinder und Jugendliche
der §§ 64-68 JWG in Fürsorgeerziehung (FE) 20.685 Kinder und Jugendliche in Heimerziehung
Hannover, Teil 8: Anhang
Einige Zahlen zur Situation der Heimerziehung in den fünfziger bis siebziger Jahren. Quellen: Jahresstatistiken des Statistischen Bundesamtes und andere Veröffentlichungen und
Forschungsberichte.
1969 waren auf der Grundlage
FEH und FE waren unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Die Unterbringung und Erziehung erfolgte in denselben Einrichtungen und unterschied sich in der Praxis
nicht.
Eine Auswertung der statistischen Angaben zur Heimunterbringung in den dreißig Jahren von 1950-1980 ergibt eine Zahl von circa vier Millionen (zusammengerechnete Jahreszahlen). Wenn man diese
Zahl in Beziehung setzt zu einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von etwa dreieinhalb Jahren, kommt man auf ca 800000 bis 900.000 Kinder und Jugendliche, die in den fraglichen dreißig
Jahren in stationärer öffentlicher Erziehung waren
Im Einzelfall konnte der Heimaufenthalt wenige Monate dauern, aber auch einundzwanzig Jahre, also von der Geburt bis zur Volljährigkeit. Circa 22% der Kinder und Jugendlichen waren länger als
drei Jahre im Heim. Wie viele Ehemalige heute noch leben, wird nicht feststellbar sein Bekannt ist, dass einige nach der Entlassung aus der Heimerziehung ausgewandert sind, weil sie mit dem
Stigma "Heimkind" beziehungsweise "Fürsorgezögling" in Deutschland nicht mehr leben wollten.
Für wie viele Menschen ein Ausgleich für entgangene Rentenanwartschaften und andere Formen der Entschädigung gefunden werden müsste, kann derzeit niemand sagen. Bisher haben sich circa
fünfhundert Frauen und Männer beim "Verein der ehemaligen Heimkinder ev ", bei Journalistinnen, bei Trägern der Jugendhilfe und bei Hochschullehrerinnen gemeldet. Aufgrund der öffentlichen
Diskussion, vor allem in den Medien, wächst die Zahl langsam aber stetig.
Zahlen zum Qualifikationsniveau des Fachpersonals in den Heimen:
1969 ca. 100.000 "Angestellte in der Tätigkeit eines Erziehers" (offizieller Terminus). Davon 17.000 mit pädagogischer Berufsausbildung und 73.000 unzureichend oder gar nicht
qualifiziert.
Es gab in der Bundesrepublik 21 Fachschulen für Erzieherinnen, die zusammen jährlich ca. 500 Absolventinnen entließen Bei gleichbleibendem Bedarf wäre bei dieser Kapazität der Fehlbedarf im
Jahre 2106 gedeckt gewesen.
Eine differenzierte Fehlbedarfsberechnung legte der Hessische Minister für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen vor. Demnach wäre der Bedarf anausgebildeten
- Kinderpflegerinnen in 15 Jahren
- Heimerzieherinnen in 96 Jahren
- Kindergärtnerinnen in 135 Jahren
- Sozialarbeiterinnen in 36 Jahren
behoben gewesen.
Zu den baulichen Verhältnissen:
Nach einer Erhebung des AFET (Allgemeiner Fürsorgeerziehungstag ¬Dachorganisation der Träger der Heim- und Fürsorgeerziehung) von 1964:
Bei 73% der Heime bestand ein hoher Erneuerungsbedarf, der auf 900 Millionen DM geschätzt wurde.
Zum Vergleich: Der Jahresetat für die gesamte Heimerziehung betrug 1967 290 Millionen DM. Das waren 46% des gesamten Etats für die Jugendhilfe 1967 betrug der Etat des
Verteidigungsministeriums 20 Milliarden DM.
Eine letzte Zahl:
Nach Berechnungen von Martin Bonhoeffer aus 1973 besuchten 1 % der Kinder und Jugendlichen in öffentlicher Erziehung eine weiterführende Schule.